Dienstag, 18. Mai 2021

Fußnoten zum Dienstag

von Fragolin

 

Wenn Grundrechte zu Privilegien werden, wird Widerstand zur Pflicht.

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Heute mal ein paar kleine Zitate, immerhin aus der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO aus 2005, die bis heute aktuell ist.

Artikel 3:

1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in vollem Umfang zu achten.

2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.“

Also auf der Bühne gesprochen würde ich jetzt den zweiten Absatz nochmal wiederholen, ganz langsam und zum Mitschreiben für jene, die den vollen Sinn des Satzes erst dann begreifen, wenn sie ihn mehrmals gelesen haben. Meine Interessen und mein Wohl stehen vor dem Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft. Ebenso auch vor denen der Politik und der Pharmalobby. Das haben auch die Vertreter unserer Staaten in der UNESCO unterzeichnet. Kann man ja mal vergessen vor lauter Pandemie und so.

Artikel 5:

Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten.“

Naja, achten heißt ja nicht, dass man ihn nicht verhöhnen, verächtlich machen und Hass gegen ihn säen kann. Das heißt, doch, eigentlich heißt es genau das. Aber wen schert‘s?

Artikel 6:

1. Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.“

Nee, jetzt komme ich um die Wiederholung nicht mehr herum. Geht nicht, muss sein, wenigstens der letzte Halbsatz:

...ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.“

Zählen Diskriminierung und Grundrechtsverluste jetzt zu Nachteil oder zu Schaden?

Egal…

Artikel 8:

Bei der Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der medizinischen Praxis und diesbezüglicher Technologien soll die Schutzbedürftigkeit des Menschen berücksichtigt werden. Einzelne und Gruppen, die besonders schutzbedürftig sind, sollen geschützt, und die persönliche Integrität solcher Einzelpersonen soll geachtet werden.“

Schutzbedürftigkeit betrifft neuerdings keine Kinder mehr. Man lernt nie aus.

Artikel 9:

Die Privatsphäre betroffener Personen und die Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Angaben sollen geachtet werden.“

Das heißt im Klartext, Krankheitsgeschichte, Impfstatus und medizinische Laborbefunde haben ohne zu zögern Pförtnern, Kellnern, Kollegen und natürlich dem Chef, außerdem dem Einlasser im Kino, dem Tramkontrollor, dem Frisör und jedem anderen sonst noch so dahergelaufenen Knilch unter Androhung empfindlicher Strafen bei Nichtbefolgung vorgelegt zu werden.

Artikel 11:

Einzelpersonen oder Gruppen sollen aus keinem Grund unter Verletzung der Menschenwürde, der Menschenrechte oder der Grundfreiheiten diskriminiert oder stigmatisiert werden.“

Ungeschriebene Ausnahme: Ungeimpfte vulgo Covidioten, Impfverweigerer, Ignoranten, Coronaleugner, Schwurbler und Omamörder. Da wird täglich getrommelt, dass die keine Grundrechte mehr haben, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, ihren Job verlieren müssen, weil sie eben Impfverweigerer und damit Seuchenvögel und Omamörder sind.

Und deshalb lassen wir es mal gut sein nach...

Artikel 22:

1. Die Staaten sollen alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, ob gesetzgeberischer, administrativer oder anderer Art, um den in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätzen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen Wirkung zu verleihen...“

Aus dem Kanzleramt an der Spree soll ein schelmisch gelispeltes „Sonst was?“ zu hören gewesen sein. Aus dem in Wien nur Schweigen.

Also man sieht, es ist eine üble rechtspopulistische Hetze, dass unseren Regierigen die jeweilige Verfassung vollkommen scheißegal ist. Nein, andere Regelwerke gehen denen genauso nah am Arsch vorbei...


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Lesen Sie sich Artikel 27 durch, dann sehen Sie, daß das nur unter Vorbehalt gilt: "Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit" darf man alle Rechte wieder einkassieren.