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Auch bei Links auf fremde Internetseiten tritt eine Haftung ausschließlich dann in Kraft, wenn LePenseur beim Erstellen des betreffenden Links Kenntnis von den illegalen Inhalten hat. LePenseur ist nicht dazu verpflichtet, die Angebote Dritter zu überprüfen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde. LePenseur distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen Links und ihren Inhalten und macht sie sich nicht zu eigen.
Wenn LePenseur feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, auf das ein Link gesetzt ist, illegale oder rechtlich bedenkliche Inhalte enthält, wird der Verweis auf dieses Angebot in angemessener Frist nach Kenntnis entfernt.
All diese Hinweise setzt LePenseur in Kenntnis einer leicht trottelhaften Judikatur zu diesem Thema, die von internet-technisch nicht so versierten Gerichten in Deutschland und anderswo ergangen ist oder möglicherweise noch ergehen wird.
1920 fragte ein betagter Richter beim Prozeß nach einem Verkehrsunfall den Kläger: »Sie sagten soeben mehrfach: "Ich gab Gas" usw. Sagen Sie mal: fährt Ihr Automobil denn nicht mit Benzin?«
Seien wir daher froh, daß sich bei Gericht mittlerweile herumgesprochen hat, was der Ausdruck »Gas geben« bedeutet. Und in einigen Jahrzehnten werden die Gerichte dann auch schon wissen, was der Unterschied zwischen einem Blogger und einem Blockwart ist. Hoffentlich.
Ach ja, und da wäre noch der Datenschutz ...
Da LePenseur wenig bzw. keine Lust hat, für irgendwelche Hirnblähungen Brüsseler EUrokraten seitenweise Datenschutzerklärungstexte zu formulieren, verweist er einfach auf diese Seite. Dort finden Sie alles perfekt erklärt, und es trifft mutatis mutandis auch auf den LePenseur-Blog zu.
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1920 fragte ein betagter Richter beim Prozeß nach einem Verkehrsunfall den Kläger: »Sie sagten soeben mehrfach: "Ich gab Gas" usw. Sagen Sie mal: fährt Ihr Automobil denn nicht mit Benzin?«
Seien wir daher froh, daß sich bei Gericht mittlerweile herumgesprochen hat, was der Ausdruck »Gas geben« bedeutet. Und in einigen Jahrzehnten werden die Gerichte dann auch schon wissen, was der Unterschied zwischen einem Blogger und einem Blockwart ist. Hoffentlich.
Ach ja, und da wäre noch der Datenschutz ...
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