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Mittwoch, 29. Juli 2026

"Vorfall in Berlin: Die Mühen der schiefen Ebene"

von LePenseur
 
 
... lautet der geniale Titel eines ebenso genialen Artikels über die jüngsten Ereignisse in Berlin ... und wie unsere politische und mediale "Elite" damit umgeht:
Wieder war es ein "Vorfall" und wieder ein "Auto", wieder "Einmann" und wieder provozierte er die üblichen Abwehrreflexe. Geheuchelte Trauer. Die Bitte, jetzt bloß nichts zu instrumentalisieren. Die Forderung, neue Maßnahmen rasch zu beschließen, um die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger gründlicher im Auge behalten zu können. Und, nach langer Pause, wieder ein bunt angestrahles Brandenburger Tor wie früher. 

An der Grenze 

"Mit diesem Anschlag ist eine Grenze erreicht", hat die Hamburger Wochenschrift "Die Zeit" unwirsch deutlich gemacht, dass es so nicht weitergehen könne. "Wir dürfen Feinden der Freiheit nicht nur mit Langmut entgegentreten", argumentiert Holger Stark in dem Blatt, das derzeit mit einer Internet-Kachel mit der Aufschrift "Sehen Sie im Rechtsruck eine Gefahr für die Demokratie" wirbt.
Ein genial entlarvender Text! Der den Kaiser ohne Kleider zeigt, in seiner ganzen korrupten, macht- und postengeilen Erbärmlichkeit. Die zu kritisieren es keines Kopfwackelns bedarf um zu erkennen: das sind Kolosse, Möchtegern-Kolosse wohlgemerkt, auf tönenen Füßen. Und wenn man sich die Plattitüden aus Politruk-Mund so anhörte, ist man geneigt, auf ein"auf tönernen Plattfüßen" zu präzisieren ... deshalb:
 
Chapeau! Touché!
 
Ich habe es früher oft geschrieben, fürchtete aber dann, es irgendwie abzunutzen. Aber hier stimmt es exakt. Gratulation an PPQ — ein echtes Alternativmedium, das wie schon so oft in der Vergangenheit, so auch jetzt wieder beweist, daß man das Irrenhaus unserer Politik- und MEdienlandschaft nur durch Satire adäquat zu beschreiben vermag!
 
 

Montag, 27. Juli 2026

Wer erinnert sich noch an den Massenmörder Breivik aus Norwegen?

von Helmut
 
 


Ein interessanter Artikel von https://www.anonymousnews.org/international ist mir da aufgefallen. Verfasser: Ernst Fleischmann. Ich nehme da ein paar Passagen heraus:

Die Fakten vor 15 Jahren:

Am Nachmittag des 22. Juli 2011 detonierte eine von Breivik platzierte Autobombe im Regierungsviertel von Oslo. Acht Menschen kamen ums Leben, zahlreiche Gebäude wurden zerstört. Während Rettungskräfte noch nach Überlebenden suchten, setzte der Täter seinen Plan fort.

Als Polizist verkleidet gelangte er auf die Insel Utøya, wo das Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF stattfand. Mehr als eine Stunde lang schoss er gezielt auf fliehende Jugendliche. Erst das Eintreffen einer Spezialeinheit beendete das Massaker. Insgesamt wurden 77 Menschen getötet, 262 weitere verletzt – die schwerste Gewalttat in der modernen Geschichte Norwegens.

Die Realität nach 15 Jahren:

Während Norwegen am 22. Juli der insgesamt 77 Opfer der Anschläge von Oslo und Utøya gedenkt und im wiederaufgebauten Regierungsviertel ein neues nationales Mahnmal einweiht, lebt der Attentäter abgeschirmt von der Außenwelt in einem eigens für ihn eingerichteten Hafttrakt. Breivik, der sich im Laufe der Jahre mehrfach einen neuen Namen gegeben hat, zunächst Fjotolf Hansen, später Far Skaldigrimmr Rauskjoldr av Northriki und zuletzt Jan Johansen, bleibt der bekannteste Gefangene des Landes.

Am Ufer des Tyrifjords, nur wenige Kilometer von der Insel Utøya entfernt, liegt das Hochsicherheitsgefängnis Ringerike. Dort verbüsst Anders Behring Breivik seit 2022 seine Strafe. Die Haftanstalt befindet sich in unmittelbarer Nähe jener Insel, auf der er am 22. Juli 2011 69 Jugendliche und Betreuer ermordete.

Ein Jahr später erklärten Gutachter Breivik für voll schuldfähig. Das Gericht verurteilte ihn zur nach norwegischem Recht höchstmöglichen Strafe von 21 Jahren Freiheitsentzug mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese kann unbegrenzt verlängert werden, solange von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht. Nach Einschätzung der Behörden ist eine Entlassung auf absehbare Zeit ausgeschlossen.

Breivik lebt heute nicht in einer gewöhnlichen Gefängniszelle, sondern in einem abgeschirmten Bereich, der ausschließlich für ihn bestimmt ist. Der zweistöckige Komplex umfasst Schlaf- und Arbeitsräume, einen Fitnessbereich, eine Küche, Aufenthaltsräume sowie einen kleinen Innenhof. Er kann Bücher aus der Bibliothek beziehen, mit Bediensteten kochen oder Karten spielen und erhält gelegentlich Besuch eines Pfarrers, Physiotherapeuten oder eines Rotkreuz-Helfers mit Therapiehund. Inzwischen hält die Gefängnisverwaltung sogar Meerschweinchen als Teil der Beschäftigungsmaßnahmen.

Einige Details zu diesem Fall:

Norwegens schlimmster Straftäter backt Lebkuchenhäuser, klagt über “unmenschliche Isolation” und beantragt erneut seine Freilassung. Der Fall stellt das Rechtssystem vor ein anhaltendes Dilemma zwischen Menschenwürde und gesellschaftlichem Schutz.

An seiner Ideologie hat Breivik nach Einschätzung der Behörden nichts geändert. Er versucht weiterhin, über Briefe Kontakte in die rechtsextreme Szene aufzubauen und arbeitet an politischen Schriften. Seine Unterbringung verursacht nach norwegischen Medienberichten Kosten von rund 1550 Euro pro Tag und damit ein Vielfaches dessen, was ein gewöhnlicher Gefangener kostet.

Damit komme ich auf den Punkt. Dieser Punkt unterteilt sich in zwei Unterpunkte:

Zum einen geht es um den Begriff „menschenwürdige Unterbringung in einer Haftanstalt“, humanitäre Gesichtspunkte, und Rechtsstaatlichkeit. Der Verfasser dieses Artikels stellt am Schluss eine interessante Frage:

Fünfzehn Jahre nach dem 22. Juli steht neben der Erinnerung an die Opfer weiterhin die Frage im Raum, gerechtfertigt die ultraliberalen Grundsätze eines Rechtsstaates sind, wenn ein Täter ebendiese Grundsätze und Rechte immer wieder nutzt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und noch mehr Zugeständnisse zu erwirken.

Ich erweitere diese Frage um folgende Überlegung:

Hat ein Täter, der jegliche Menschenwürde bei einem Tötungsdelikt in extremer Form derart missachtet, einen Anspruch auf anschließende „menschenwürdige Behandlung“? Dabei beziehe ich mich auf die weitere Beibehaltung einer Weltanschauung, die durch dieses Tötungsdelikt an unschuldigen Jugendlichen den Höhepunkt gefunden hat.

Niemand kann mir da erzählen, und es mag ein noch so versierter Psychologe sein, dass hier irgendwelche Synapsen im Gehirn umgekippt sind, um auf diese Weise diese Morde zu relativieren. Genauso bin ich überzeugt davon, dass jeder Kinderschänder immer weiß, dass er etwas Verbotenes tut. Er stellt einfach darüber nur den Gedanken oder die Hoffnung, dass er nicht erwischt wird.

Ja, ich befürworte, dass man die Todesstrafe abgeschafft hat. Schon aus dem einfachen Grund, weil man dadurch keine Möglichkeit mehr hat, ein eventuelles Fehlurteil zu revidieren. Und Fehlurteile gibt es immer wieder. Dazu wäre es – für mich zumindest – nicht gerecht, das auf eine rasche Weise, z.B. mit einer Spritze – zu sühnen. So ein Verbrecher soll dann lebenslang hinter Gittern bleiben, aber nicht mit Luxus-Konditionen, die er sich im normalen Leben selbst gar nicht leisten könnte.

Zum zweiten Unterpunkt:

Sicher erinnern sich noch viele an den Fall Bachmeier, wo die Mutter des ermordeten Mädchens den Täter im Gerichtssaal bei laufender Verhandlung erschossen hat. Der Täter hätte sicher eine lebenslange Strafe im Gefängnis bekommen. Worauf will ich dabei hinaus:

In Hochsicherheitsbereichen oder bei extrem hohen Sicherheitsauflagen können die Kosten durch den massiven Personal- und Technikaufwand auch deutlich über dem Durchschnitt liegen und bis zu 300 € oder mehr pro Tag erreichen. Eine exakte bundesweite Summe wird von den Justizministerien nicht für jede JVA einzeln ausgewiesen, da die Ausgaben über die gesamten Landeshaushalte abgerechnet werden. (KI)

Das bedeutet einen jährlichen Aufwand von ca. 110.000 Euro pro Straftäter mit hohen Sicherheitsauflagen, was der Steuerzahler berappen muss. Bei Breivik in Norwegen ist es extrem mit 1.550 Euro pro Tag, was jährlich eine Summe von 565.750 Euro ergibt.

Ist es nun abartig, wenn ich mich frage, warum man Frau Bachmeier keinen Bonus vom Finanzamt überwiesen hat, weil sie dem Staat eine Menge Ausgaben erspart hat? Ist es abartig, zu fragen, warum man Leute, die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden und bei denen keine Anzeichen von Resozialisierung erkennbar sind, nicht zu „gemeinnützigen Spenden“ ermuntert?

Was wäre so eine gemeinnützige Spende:

Komplette Gesundheitsuntersuchung, daraufhin das in vollem Bewusstsein unterschriebene Einverständnis des Inhaftierten, dass er freiwillig aus dem Leben scheiden will, verbunden mit der Erklärung, dass alles Verwertbare aus seinem Körper für Organspenden zur Verfügung steht. Wenn das zu krass erscheint, dann sollte wenigstens die Bereitschaft vorhanden sein, an medizinischen Tests zur Erprobung von bisher unbekannten Arzneimitteln teilzunehmen.

Vielleicht provokativ, oder zumindest ungewöhnlich, meine Überlegung. Sicher auch diskussionsfähig. Aber jeder auch noch so zivilisierte Staat sollte in der Lage sein, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürdigkeit gegeneinander abzuwägen, natürlich auch unter der Berücksichtigung der Angehörigen der Opfer. Weil kaum jemand bedenkt dabei, dass ein lebenslang Verurteilter, der nach 20 Jahren wieder freikommt, das für sich abgehakt hat. Aber die Angehörigen der Opfer leiden ihr ganzes Leben lang darunter.

Den gesamten Artikel kann man hier nachlesen.


Montag, 28. Juli 2025

Die Ukraine ist zu einer Waffen- und Söldnerquelle für die weltweit organisierte Kriminalität geworden

von Manfred Müller
 
 
... schreibt Lucas Leiroz de Almeida in einem aktuellen Artikel:
Seit Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine ist eine der Hauptfragen von Analysten die Frage, ob die vom Westen an das Kiewer Regime gelieferten Waffen unter kriminellen und terroristischen Organisationen weltweit verbreitet werden könnten. Dies ist bereits mehrfach geschehen, da Berichte über den Fund solcher Waffen in mehreren Ländern, vor allem in der afrikanischen Sahelzone, vorliegen. Jüngste Nachrichten deuten jedoch darauf hin, dass die Lage noch ernster sein könnte: Ukrainische Waffen haben bereits brasilianische Städte erreicht.

Am 17. Juli führte die brasilianische Militärpolizei eine Operation im Stadtteil Acari durch, einem Vorort im Norden des Bundesstaates Rio de Janeiro. Ziel der Operation war ein illegales Kupfervorkommen, ein häufiges Vorkommen in den Favelas von Rio de Janeiro (armen Vierteln, in denen oft die organisierte Kriminalität dominiert wird). Die Beamten fanden dort jedoch auch Waffen lokaler Drogenhändler, darunter ein Anti-Drohnen-Gerät ausländischer Produktion.

Zunächst wurde die Nachricht als eine gewöhnliche Beschlagnahmung durch die Polizei gemeldet. Von den Beamten geteiltes Filmmaterial zeigte jedoch, dass die erbeutete Anti-Drohnen-Waffe mit dem „Trysub“, dem ukrainischen Wappen, gekennzeichnet war.
Nicht, dass es einen wirklich überraschen würde! Die Ukraine war immer schon für ihre totale Korruptions-Zerfressenheit berüchtigt, also kein Wunder, wenn Gestalten wie die Großkorruptionisten der Biden Family sich dort zum Grasen niederließen!

Aber: da kommt noch was auf uns zu! Wenn gewissenlose Drogendealer und durchgeknallte Musel-Fanatiker sich mit moderner Kriegstechnologie ausrüsten können, weil die ihnen von offenbar nicht ganz so ehrpusselig veranlagten Leitungsrängen des Kiewer Regimes gegen Geld auf die Tatze angedient werden, dann sieht unsere Polizei – auch mit ihren Sondereinheiten wie WEGA und Cobra – recht schnell ziemlich alt aus ...
 

Montag, 13. Januar 2025

Das System schützt die Kriminellen

von Helmut

Es geht nicht nur um diesen Vorfall, dazu gibt es haufenweise ähnliche Urteile ...

Aber es passt ins Gesamtbild dessen, was ich beobachtet habe, und ich muss mir das von der Seele schreiben, bevor mir das Messer in der Tasche aufgeht:

Ich war aus persönlichen Gründen mehrere Tage in Wien und Umgebung. Eine gute Bekannte unserer Familie in Rumänien hat das mitbekommen und mich gebeten, ob es mir möglich wäre, nach ihrem Bruder zu sehen, von dem sie schon seit Monaten nichts mehr gehört hat und der in Wien lebt.

Natürlich habe ich das herausbekommen, der Mann befindet sich seit Monaten in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie in einer Klinik, da er stark dement ist. Die Ärzte sowie die Stationsleitung konnte gerade seinen Namen heraus bekommen, aber keine Verbindung zu seiner Schwester in Rumänien, zumal er auch über keinerlei Papiere verfügte (Ausweis, Telefon, Bankomatkarte, etc.). Andere Verwandte gibt es nicht in Wien.

Gut, sowas kann schon mal vorkommen. Aber das Frappante kommt noch. Da ich (natürlich über Vollmacht der Schwester) die Sozialbetreuung in der Klinik so gut wie möglich unterstützen möchte, habe ich mich bereit erklärt, in die Wohnung des Patienten zu gehen und dort nach verwendbaren Unterlagen zu suchen. Einiges habe ich auch gefunden und der Sozialbetreuung übergeben.

Nun kommts:

Es hat sich herausgestellt, dass sich da eine mir unbekannte Frau Zugang zu dieser Wohnung verschafft und sich als die Freundin des Patienten ausgegeben hat. Kein schriftlicher Nachweis, keine unterzeichnete Vereinbarung, nur die Aussage der Frau. Der Patient kann das nicht bestätigen. In der ganzen Zeit, in der sich der Patient in der Klinik befand, wohnte die Frau dort, aber in einem Zustand der Wohnung, der unglaublich ist. So was von verdreckt habe ich selten gesehen.

Das wäre nicht das Schlimmste. Als ich vor 10 Tagen in der Wohnung antanzte, bekam ich eben genau das von der Frau zu hören, die ich dort antraf. Danach wollte ich Klarheit und bin in die Klinik gefahren. Als ich wieder zurückkam, war der Vogel aus der Wohnung ausgeflogen. Beim darauffolgenden Durchsuchen der Wohnung habe ich festgestellt, dass das Mobiltelefon des Patienten fehlt, genauso wie die Original-Ausweispapiere und die Bankomatkarte.

Letzteres war insofern wichtig, weil auch die Stationsleitung nicht wusste, bei welcher Bank der Mann sein Konto hatte, - schließlich bezog er ja Frührente. Zum Glück fand ich im Briefkasten den letzten Kontoauszug vom 31.12.2024, wodurch ich die Bank und den Kontostand in Erfahrung bringen konnte. Natürlich habe ich aufgrund des Fehlens der Bankomatkarte sofort alles telefonisch sperren lassen, das funktionierte auch als Nicht-Kontoinhaber.

Nun passiert in meinen Augen etwas Unglaubliches: Weder die Bank, noch die Polizei ist bereit, mir trotz Vollmacht Antwort auf eine entscheidende Frage zu geben:

Gab es eine Kontobewegung in der Zeit des 1.1.2025 (also am Tag nach dem letzten Kontoauszug) bis zum 9.1.2025 (der Tag der Sperrung)?

Die Bank sagt, diese Information bekäme nur der Kontoinhaber oder ich würde eine spezielle Bankvollmacht vorweisen, die aber zusammen mit dem Kontoinhaber in der Bank ausgefüllt werden muss.

Die Polizei sagt, dass sie auch an diese Daten nicht herankommt, und darüber hinaus sieht man bei der Behörde keinen Handlungsbedarf.

Sowohl Bank als auch Polizei „verstecken“ sich hinter dem Datenschutz, was faktisch ein purer Blödsinn ist. Ich habe den letzten Auszug in der Hand, kenne die Bank, die Kontonummer, den Kontostand und will lediglich wissen, ob sich in diesen 9 Tagen etwas verändert hat. Ich will nicht wissen, wer etwas abgehoben hat, und wieviel, ich will lediglich wissen, ob der Kontostand gleich geblieben ist oder nicht.

Der Kontoinhaber befindet sich in der Klinik, er selbst kann nichts abheben, und es gibt auch keine Abbuchungsaufträge. Eine Einzahlung von Dritten auf das Konto kann erst recht nicht erfolgen, ist auch nicht zu erwarten, bis Hl. Drei König (6. Januar) ist sowieso alles geschlossen. Sollte sich der Kontostand verändert haben, dann liegt es auf der Hand, dass jemand (u.U. diese Frau mit der nicht auffindbaren Bankomatkarte) missbräuchlich Geld von dem Konto abgehoben hat. Das bewirkt dann eine Anzeige bei der Polizei, zumindest gegen Unbekannt.

Natürlich wurde sowohl der Polizei sowie auch dem Bankinstitut diese Problematik am anderen Tag schriftlich (per Mail) mitgeteilt, aber es tut sich nichts. Das Problem ist, dass ich erfahren habe, dass diese Videokameras über den Bankomaten nur maximal 72 Stunden speichern, dann wird die Aufzeichnung automatisch mit neueren Aufnahmen überdeckt. Diese Tatsache habe ich von meinem Bankmenschen erfahren, - nicht einmal diesen Usus wollte mir die Gesprächspartnerin der zuständigen Bank mitteilen.

Durch diese Untätigkeit beider Institutionen hat man nun Zeit versäumt, die zur Sicherung von Beweisen notwendig gewesen wäre. Es bleibt also nichts anderes übrig, als zum Wochenbeginn schriftlich eine Anzeige bei der Polizei wg. des Verdachts des Kontomissbrauchs zu erstatten; - selbst auf die Gefahr hin, dass es nicht notwendig ist, weil der Kontostand gleich geblieben ist. In diesem Falle wird die Anzeige wieder zurückgezogen.

Diesen Kontostand sowie die Details wird man sicher später erfahren, - die Sozialbetreuung in der Klinik hat einen Erwachsenenvertreter beim Bezirksgericht beantragt. Aber das dauert eben noch.

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass am 7. oder am 8. Januar jemand beim Bankomat von diesem Konto Geld abgehoben hat, so wurde durch die Untätigkeit beider Institutionen (Bank und Polizei) die Person des Kriminellen resp. seine Identität geschützt. Es gibt dann keinen Videobeweis mehr, dass die Person X an diesem Tag von diesem Konto Geld abgehoben hat.

Dann stelle ich mir die Frage, ob man eine oder beide Institutionen wg. Unterlassung der Beweissicherung auf Schadensersatz der abgehobenen Summe verklagen kann.

Aber vielleicht haben wir auch Glück, und es wurde gar nichts abgehoben. Dann hat die Polizei aufgrund der Anzeige wenigstens etwas zu tun, sie haben ja sonst keine Arbeit.