von Helmut
Es geht nicht nur um diesen Vorfall, dazu gibt es haufenweise ähnliche Urteile ...
Aber es passt ins Gesamtbild dessen, was ich beobachtet habe, und ich muss mir das von der Seele schreiben, bevor mir das Messer in der Tasche aufgeht:
Ich war aus persönlichen Gründen mehrere Tage in Wien und Umgebung. Eine gute Bekannte unserer Familie in Rumänien hat das mitbekommen und mich gebeten, ob es mir möglich wäre, nach ihrem Bruder zu sehen, von dem sie schon seit Monaten nichts mehr gehört hat und der in Wien lebt.
Natürlich habe ich das herausbekommen, der Mann befindet sich seit Monaten in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie in einer Klinik, da er stark dement ist. Die Ärzte sowie die Stationsleitung konnte gerade seinen Namen heraus bekommen, aber keine Verbindung zu seiner Schwester in Rumänien, zumal er auch über keinerlei Papiere verfügte (Ausweis, Telefon, Bankomatkarte, etc.). Andere Verwandte gibt es nicht in Wien.
Gut, sowas kann schon mal vorkommen. Aber das Frappante kommt noch. Da ich (natürlich über Vollmacht der Schwester) die Sozialbetreuung in der Klinik so gut wie möglich unterstützen möchte, habe ich mich bereit erklärt, in die Wohnung des Patienten zu gehen und dort nach verwendbaren Unterlagen zu suchen. Einiges habe ich auch gefunden und der Sozialbetreuung übergeben.
Nun kommts:
Es hat sich herausgestellt, dass sich da eine mir unbekannte Frau Zugang zu dieser Wohnung verschafft und sich als die Freundin des Patienten ausgegeben hat. Kein schriftlicher Nachweis, keine unterzeichnete Vereinbarung, nur die Aussage der Frau. Der Patient kann das nicht bestätigen. In der ganzen Zeit, in der sich der Patient in der Klinik befand, wohnte die Frau dort, aber in einem Zustand der Wohnung, der unglaublich ist. So was von verdreckt habe ich selten gesehen.
Das wäre nicht das Schlimmste. Als ich vor 10 Tagen in der Wohnung antanzte, bekam ich eben genau das von der Frau zu hören, die ich dort antraf. Danach wollte ich Klarheit und bin in die Klinik gefahren. Als ich wieder zurückkam, war der Vogel aus der Wohnung ausgeflogen. Beim darauffolgenden Durchsuchen der Wohnung habe ich festgestellt, dass das Mobiltelefon des Patienten fehlt, genauso wie die Original-Ausweispapiere und die Bankomatkarte.
Letzteres war insofern wichtig, weil auch die Stationsleitung nicht wusste, bei welcher Bank der Mann sein Konto hatte, - schließlich bezog er ja Frührente. Zum Glück fand ich im Briefkasten den letzten Kontoauszug vom 31.12.2024, wodurch ich die Bank und den Kontostand in Erfahrung bringen konnte. Natürlich habe ich aufgrund des Fehlens der Bankomatkarte sofort alles telefonisch sperren lassen, das funktionierte auch als Nicht-Kontoinhaber.
Nun passiert in meinen Augen etwas Unglaubliches: Weder die Bank, noch die Polizei ist bereit, mir trotz Vollmacht Antwort auf eine entscheidende Frage zu geben:
Gab es eine Kontobewegung in der Zeit des 1.1.2025 (also am Tag nach dem letzten Kontoauszug) bis zum 9.1.2025 (der Tag der Sperrung)?
Die Bank sagt, diese Information bekäme nur der Kontoinhaber oder ich würde eine spezielle Bankvollmacht vorweisen, die aber zusammen mit dem Kontoinhaber in der Bank ausgefüllt werden muss.
Die Polizei sagt, dass sie auch an diese Daten nicht herankommt, und darüber hinaus sieht man bei der Behörde keinen Handlungsbedarf.
Sowohl Bank als auch Polizei „verstecken“ sich hinter dem Datenschutz, was faktisch ein purer Blödsinn ist. Ich habe den letzten Auszug in der Hand, kenne die Bank, die Kontonummer, den Kontostand und will lediglich wissen, ob sich in diesen 9 Tagen etwas verändert hat. Ich will nicht wissen, wer etwas abgehoben hat, und wieviel, ich will lediglich wissen, ob der Kontostand gleich geblieben ist oder nicht.
Der Kontoinhaber befindet sich in der Klinik, er selbst kann nichts abheben, und es gibt auch keine Abbuchungsaufträge. Eine Einzahlung von Dritten auf das Konto kann erst recht nicht erfolgen, ist auch nicht zu erwarten, bis Hl. Drei König (6. Januar) ist sowieso alles geschlossen. Sollte sich der Kontostand verändert haben, dann liegt es auf der Hand, dass jemand (u.U. diese Frau mit der nicht auffindbaren Bankomatkarte) missbräuchlich Geld von dem Konto abgehoben hat. Das bewirkt dann eine Anzeige bei der Polizei, zumindest gegen Unbekannt.
Natürlich wurde sowohl der Polizei sowie auch dem Bankinstitut diese Problematik am anderen Tag schriftlich (per Mail) mitgeteilt, aber es tut sich nichts. Das Problem ist, dass ich erfahren habe, dass diese Videokameras über den Bankomaten nur maximal 72 Stunden speichern, dann wird die Aufzeichnung automatisch mit neueren Aufnahmen überdeckt. Diese Tatsache habe ich von meinem Bankmenschen erfahren, - nicht einmal diesen Usus wollte mir die Gesprächspartnerin der zuständigen Bank mitteilen.
Durch diese Untätigkeit beider Institutionen hat man nun Zeit versäumt, die zur Sicherung von Beweisen notwendig gewesen wäre. Es bleibt also nichts anderes übrig, als zum Wochenbeginn schriftlich eine Anzeige bei der Polizei wg. des Verdachts des Kontomissbrauchs zu erstatten; - selbst auf die Gefahr hin, dass es nicht notwendig ist, weil der Kontostand gleich geblieben ist. In diesem Falle wird die Anzeige wieder zurückgezogen.
Diesen Kontostand sowie die Details wird man sicher später erfahren, - die Sozialbetreuung in der Klinik hat einen Erwachsenenvertreter beim Bezirksgericht beantragt. Aber das dauert eben noch.
Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass am 7. oder am 8. Januar jemand beim Bankomat von diesem Konto Geld abgehoben hat, so wurde durch die Untätigkeit beider Institutionen (Bank und Polizei) die Person des Kriminellen resp. seine Identität geschützt. Es gibt dann keinen Videobeweis mehr, dass die Person X an diesem Tag von diesem Konto Geld abgehoben hat.
Dann stelle ich mir die Frage, ob man eine oder beide Institutionen wg. Unterlassung der Beweissicherung auf Schadensersatz der abgehobenen Summe verklagen kann.
Aber vielleicht haben wir auch Glück, und es wurde gar nichts abgehoben. Dann hat die Polizei aufgrund der Anzeige wenigstens etwas zu tun, sie haben ja sonst keine Arbeit.
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