Zu Andreas Unterbergers Artikel »Rückblick und Ausblick: Was es mit Trumps Niederlage wirklich auf sich hat« erscheint folgender
Gastkommentar
von elfenzauberin
Die europäischen Journalisten können es gar nicht erwarten, bis Biden
zum Präsidenten angelobt wird. Doch könnte es ebenso auch anders kommen.
Der Grund liegt einfach darin, dass das Wahlergebnis noch nicht endgültig feststeht. Und solange das nicht der Fall ist, besteht für Trump kein Anlaß, eine Niederlage einzugestehen. Interessanterweise haben die Wahlmänner von einigen Bundesstaaten sog. »provisional votes« für Trump abgegeben, um eben — im Falle des Falles und in Abhängigkeit von den endgültigen Entscheidungen der Gerichte — auch noch für Trump stimmen kann.
Der supreme court hat die Klage von Trump abgewiesen. Die Begründung dafür ist aber interessant. Sie liegt nicht etwa darin, dass der supreme court den mutmaßlichen Wahlbetrug in Abrede stellt, sondern darin, dass der supreme court die Rechte der Bürger von Texas durch die Wahlunregelmäßigkeiten nicht verletzt sieht. Diese seltsame Begründung wurzelt offenbar in der Überzeugung der Höchst-richter, dass es nicht Aufgabe eines Höchstgerichtes ist, über eine Wahl zu entscheiden, welche ja letzt-endlich ein Bürgerrecht ist. Ich meine, dass diese Haltung schon etwas für sich hat. Jedenfalls hebt sich das amerikanische Höchstgericht sehr positiv von den europäischen Höchstgerichten ab, die offenbar ihre Aufgabe darin sehen, Politik zu betreiben.
Das Wahlergebnis wird dann feststehen, wenn die letzten anhängigen Gerichtsverfahren abgewickelt sind. Und wie diese Gerichtsverfahren ausgehen werden, weiß kein Mensch. Das Mehrheitswahlrecht in den USA bringt es mit sich, dass man mit wenigen umstrittenen Stimmen doch noch haushoch gewinnen kann, weil eben der Präsident in den USA — anders als in Österreich — nicht direkt, sondern indirekt über Wahlmänner gewählt wird.
Der Grund liegt einfach darin, dass das Wahlergebnis noch nicht endgültig feststeht. Und solange das nicht der Fall ist, besteht für Trump kein Anlaß, eine Niederlage einzugestehen. Interessanterweise haben die Wahlmänner von einigen Bundesstaaten sog. »provisional votes« für Trump abgegeben, um eben — im Falle des Falles und in Abhängigkeit von den endgültigen Entscheidungen der Gerichte — auch noch für Trump stimmen kann.
Der supreme court hat die Klage von Trump abgewiesen. Die Begründung dafür ist aber interessant. Sie liegt nicht etwa darin, dass der supreme court den mutmaßlichen Wahlbetrug in Abrede stellt, sondern darin, dass der supreme court die Rechte der Bürger von Texas durch die Wahlunregelmäßigkeiten nicht verletzt sieht. Diese seltsame Begründung wurzelt offenbar in der Überzeugung der Höchst-richter, dass es nicht Aufgabe eines Höchstgerichtes ist, über eine Wahl zu entscheiden, welche ja letzt-endlich ein Bürgerrecht ist. Ich meine, dass diese Haltung schon etwas für sich hat. Jedenfalls hebt sich das amerikanische Höchstgericht sehr positiv von den europäischen Höchstgerichten ab, die offenbar ihre Aufgabe darin sehen, Politik zu betreiben.
Das Wahlergebnis wird dann feststehen, wenn die letzten anhängigen Gerichtsverfahren abgewickelt sind. Und wie diese Gerichtsverfahren ausgehen werden, weiß kein Mensch. Das Mehrheitswahlrecht in den USA bringt es mit sich, dass man mit wenigen umstrittenen Stimmen doch noch haushoch gewinnen kann, weil eben der Präsident in den USA — anders als in Österreich — nicht direkt, sondern indirekt über Wahlmänner gewählt wird.
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PS: Besondern pikant ist in diesem Zusammenhang, dass sich immer wieder
unterbelichtete "glü-hende" europäische Politiker finden, die das
Wahlsystem in den USA als undemokratisch anprangern, ohne zu verstehen,
dass wir in der EU ein ganz ähnliches Wahlrecht haben. Da wie dort sind
die Bundes- bzw. Mitgliedsstaaten nicht nach ihrer Bevölkerungszahl
repräsentiert.
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