Samstag, 25. Mai 2019

»Warum die Liberalen im kommenden Europaparlament ein wichtigere Rolle spielen könnten als die Rechtsparteien«


... titelt »Addendum«. Das ist ganz einfach zu beantworten:


Weil sie sich als Polithure gern in einem Dreier mit den beiden Etablierten, EVP und Sozen, von vorne und hinten durchficken lassen — um ein paar Amterln zu kriegen ...


Ist ja bei uns in Österreich auch net anders: die PinkInnen haben – sind die letzten Wien-Wahlen denn schon vergessen? – immer schon fürs »Endlich-mittun-dürfen« bei den Großen bereitwilligst die Beine breitgemacht.

6 Kommentare:

Zukermann hat gesagt…

Interessant, dass die Populisten, die sich seit einer Woche zwar null mit dem Inhalt des Ibiza-Videos (der war allenfalls eine liebenswerte süße Dummejungen-Geschichte, wie sie uns allen mal passieren kann), aber umso obsessiver mit der unerhörten "illegalen" Veröffentlichung dieses herzig-unbeholfenen kleinen Streiches von HC und Johnny befasst haben, dass sie jetzt, wo seit gestenr bekannt ist, wie und durch wen das Video zustanden gekommen ist, in dröhnendes Schweigen verlassen sind.

Ein angesehener Wiener Anwalt als Inaugurator des Ganzen: das kann nicht sein, weil es nicht sein darf. Es muss doch ein linksgrünversifftes Syndikat aus East-Coast, Soros, Silberstein und Kahane gewesen sein. Le Penseur und Fragolin werden diesen Beweis bald führen.

Le Penseur hat gesagt…

Cher Monsieur Zukermann,

1. ob bspw. meine Tante davon phantasiert (oder eben nicht), mit Unterstützung von Herrn Mateschitz die Kronenzeitung zu kaufen, und Herrn Mateschitz dann bei Sendelizenzen fürs TV behilflich zu sein (wenn auch ausdrücklich nur im legalen Rahmen) — dann mag das Sie vielleicht brennend interessieren, oder mit Besorgnis erfüllen, zu Gegenmaßnahmen veranlassen, aber: es ist in diesem Stadium keineswegs eine Straftat, nicht einmal eine Vorbereitungshandlung zu einer solchen. Es ist schlicht und einfach: ein Gedanke.

Wenn hingegen ohne das Wissen der Betreffenden Videoaufnahmen gemacht und dann auch noch in Schädigungsabsicht veröffentlicht werden, dann ist das eine lupenreine Straftat.

Fragen Sie diesbezüglich einen beliebigen Anwalt — außer diesen famosen Herrn Rechtsanwalt M. naütrlich, der nach seinen Angaben mit einer Straftat ein "zivilgesellschaftliches Zeichen" setzen wollte. Na gut: dann darf irgendwer den Bello umlegen, und setzt damit dann auch ein "zivilgesellschaftliches Zeichen", oder wie? Na, geht's Ihnen denn noch gut, Herr Rechtsanwalt?!!! HErr, laß Hirn regnen ...

2. Wenn Strache die Journaille als die größten Huren bezeichnet, ist das nur insoweit zu korrigieren, als

a) die meisten Politiker keine kleineren sind, und
b) der bloße Vergleich von Journaillisten mit dem ältesten Gewerbe der Welt für letzteres so beleidigend ist, daß er eigentlich verboten gehört.

Ja, das war eine kontraproduktive Ansage, die ihm daher auch sehr geschadet hat. Aber sie ist nicht verboten. Auch nicht für einen Herrn Strache.

Sie "argumentieren" genau in der Schiene des unsäglichen Herr Rauscher vom rosa Hetzblatt, der in seiner heutigen Kolumne etwas von "Täter-Opfer-Umkehr" schwafelt.

Sorry, ganz einfach zum mitschreiben: Täter ist der, der illegal abhört und aufnimmt und das dann verhökert. Opfer ist der, dem das widerfährt. Punktum.

Ob Strache jemals ein Täter im Sinne seiner Überlegungen geworden ist, wird man ja feststellen können. Wenn er es nicht geworden ist, sondern bloß "irgendwann geworden sein können würde" (oder so ähnlich), dann ist das ein "Argument" nach dem Motto: "Wenn meine Tante Räder hätt, wär sie ein Omnibus".

Mit derlei Blödschwatz können Sie mir, pardon l'expression, den Hobel ausblasen!

Und die ganze linke Politruk- und Journaillisten-Partie noch dazu.

Zukermann hat gesagt…

Als Jurist sollten Sie wissen, dass nicht nur die Ausführung, sondern auch die Planung einer Straftat strafbewehrt ist. Jedenfalls nach deutschem Recht, vielleicht ist das ja in Österreich anders. Falls es auch so ist, dann gilt das auch für einen Spitzenmann der Populisten.

Le Penseur hat gesagt…

Cher Monsieur Zukermann,

die bloße Planung einer Straftat — sofern eine solche aus den paar Minuten Gerede von Strache überhaupt abgeleitet werden knann — ist im allgemeinen straflos, und zwar auch in Deutschland. Darf ich ihre geneigte Aufmerksamkeit auf diese kurze Zusammenfassung lenken?

Denn Sie werden im Abstand von zwei Jahren seit dem Dreh des Videos wohl schwerlich einen "Anfang der Ausführung" herbeireden können, der für die Strafbarkeit eines Versuchs denknotwendige Bedingung ist (s. hier). wo nicht einmal "angefangen" wurde, wurde auch nicht "versucht" — eigentlich logisc, haußer für die Möchtergern-Volksgerichtshof- & Inquisitionstribunal-Beisitzer unserer Links-Medien und linken Politruks ....

Glänzen Sie also besser nicht mit juristischem Halbwissen — da bin ich Ihnen als Jurist vermutlich doch etwas über ...

gerd hat gesagt…

ACHTUNG: POPULISMUS
Ein ehemaliger deutscher Aussenminister war in seiner Sturm und Drangzeit mal Mitglied einer sog. Putzgruppe, die nicht nur mit Steinen auf Polizisten geworfen haben. Man kann darüber spekulieren ob J. Fischer diese Straftaten geplant hat, begangen hat er sie nachweislich.
Dazu gibt es sogar, wenn sie so wollen @Zukermann, ein Video-bzw. Fotodokument, welches sie Google sei Dank, im Netz sehr schnell finden können. Jojo Fischer hat es mit dieser Vita bis zum Aussenminister gebracht und kassiert heute, bis zu seinem hoffentlich seligen Ende, eine fette Pension vom Staat, dessen Vertreter er einst mit Ziegelsteinen beworfen hat. Dass er diese Pension mit sicher nicht schlecht bezahlten Beraterjobs in der Großindustrie aufpäppelt sei hier nur am Rande erwähnt.

Fragolin hat gesagt…

Was mich als Nichtjuristen verwirrt, ist ja die Frage, ob, wenn angeblich auf dem Video Beweismaterial zu finden ist, das Strache und Gudenus bei der Planung einer schweren, landesverräterischen Straftat zeigt, sich derjenige, der durch die Anfertigung des Videos Kenntnis von diesem angeblichen schweren Hochverrat besitzt und es trotzdem nicht den Behörden übergibt sondern zwei Jahre lang unter Verschluss hält, nicht aktive Beihilfe zu dieser Straftat leistet. Man hätte das zwei Jahre lang vermeiden können, spätestens als durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ und das Amt Straches dieser die Möglichkeit gehabt hätte, seine angeblichen Pläne in die Praxis umzusetzen.
Wenn ich Kenntnis von der Planung eines Aktes des Hochverrates habe und die Daten dazu nicht den Behörden zuleite, bin ich dann nicht Mitschuldiger? Habe ich die Straftat durch Unterlassung nicht erst ermöglicht? Vor Allem, wenn ich die Kennntnis dieser Pläne nicht zufällig erhalten habe sondern mit List und Tücke ganz bewusst herausbekommen?
MfG Fragolin