Donnerstag, 11. Oktober 2018

Die femina(r)zistische Erschütterung wird fortgesetzt



... und zwar in einem Kommentar einer gewissen Frau Christine Irmlinger, die DiePresse-Leser mit folgendem Artikel beglückte:

Welche Lücken der Fall Maurer zeigt: Wer sich wehrt, verliert


Dass Frauen nur der öffentliche Pranger bleibt, um sich zu wehren, und sie dann auch noch Strafe zahlen sollen, ist unerträglich. Die Gesetzeslücke gehört geschlossen.
(Hier weiterlesen)
Nein, p.t. Frau Irmlinger — nicht das ist unerträglich, sondern Ihre offensichtliche Unfähigkeit oder Unwilligkeit, über den Tellerrand femina(r)zistischer Befindlichkeiten hinauszusehen, und so etwas wie Gesetzeskenntnis zu erwerben. Zwei Kommentarposter bringen dieses offensichtliche Defizit der Autorin aus verschiedenen Blickwinkeln perfekt auf den Punkt:

1.
ohne idee

Sie hätte einen Screenshot posten und sagen können, dass das von diesem Account geschrieben wurde. Dann kann sie Worte wählen, die sie will (derb, feine Klinge...). Das ist etwas subtiler als die Person an den Pranger zu stellen und hätte den gleichen Effekt gehabt.

Sie wollte ihn über Social-Media fertig machen, das liegt auf der Hand. Und das ist eben zu verurteilen. Der Richter sah es ebenso.

Den Accountbesitzer zur Verantwortung zu ziehen halte ich für problematisch, denn im Falle eines gehackten Accounts kann man auch nichts dafür (analog zu einem gestohlenen Autos oder einem Brief wo jemand einfach meinen Namen und Adresse als Absender drauf schreibt). Gibt es tatsächlich kein Gesetz um das löschen zu lassen und im Wiederholungsfall den Account zu sperren - ähnlich Mobbing oder Stalking?.

Nur so, wie Frau Imlinger es darstellt, greife ich mir auch auf den Kopf. "Wer sich wehrt, verliert...", "Das Weib, es hat das Maul zu halten...das ist der...Beigeschmack" oder "Frauenverachter, Chauvinisten, Sexisten...belästigt und beleidigt, wie es euch gefällt...keine Konsequenzen...". Frau Maurer hat sich nicht gewehrt, das steht ihr zu, das soll sie, solche Dinge sind zu verurteilen. Aber auch was Frau Maurer getan hat. Nämlich jemanden an den Pranger zu stellen und bewusst fertig machen zu wollen. Dies steht in keiner Relation zu der vermeintlich von ihm begangenen Dinge, so derb sie sein mögen, finde ich. Es ist zudem auch nicht besser als das, was er gemacht hat. 
2.
Eugen L

Ich darf ihnen, sehr geehrte Frau Kommentatorin, die Fakten als Gleichnis in Erinnerung bringen:

1. Frau Maurer hat einen für sie persönlich bestimmten "Brief", bekommen, nur an sie adressiert, mit einem obszönen Inhalt, den aber sonst NIEMAND lesen konnte.

2. Am "Brief" war ein Absender vermerkt. Dieser Absendervermerk war jedoch kein Beweis dafür, dass der vermeintliche Absender den Inhalt tatsächlich verfasst hat.

3. Frau Maurer hat sich trotzdem entschlossen, den obszönen Inhalt des nur für sie bestimmten und nur ihr selbst bekannten "Briefes" ÖFFENTLICH zu machen und gleichzeitig mit großem tamtam ÖFFENTLICH den vermeintlichen Absender als Schreiber des obszönen "Briefes" zu beschuldigen.

4. In der Gerichtsverhandlung konnte sie nicht nachweisen, dass der von ihr so Geoutete tatsächlich der Verfasser des Schreibens war. Es gab im Gegenteil vielerlei mögliche Schreiber.

5. Somit war Frau Maurer schuldig zu sprechen der üblen Nachrede.

Gegen einen ANONYMEN Brief kann man sich mit den Mitteln des Rechtsstaates wehren! Aber einen nur Verdächtigen ÖFFENTLICH der Urheberschaft zu beschuldigen ist völlig unzulässig und MUSS bestraft werden.

Man muss sich nur den Fall vorstellen dass jemand auf die Idee kommt ein facebook-Profil anzulegen und sich dabei "Christine ImIinger" nennt. Dann verschickt derjenige einen ungustiösen Brief und schon wird eine gewisse Frau I. öffentlich und zngestraft der Urheberschaft beschuldigt...?!?

Bitte das zu bedenken. DANKE! 
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer der Prognose, daß unsere Obergerichte vermutlich vor geballten Medienhetze einknicken werden (Beispiele dafür gibt's leider ohne Zahl!), und dann wieder einmal ein Fundament des Rechtsstaates aus feiger Anlaß-»Rechtsspechung« (und in der Folge mit ideologisch motivierter legistischer Barbarei »gedeckt«) irreparabel kaputtgemacht wird.

Aber genau das wollen die Linken ja — Rechtsstaatlichkeit hat sie schon immer gestört, weil sie diese durch eine parteiliche Linksstaatlichkeit ersetzen wollen ...







Keine Kommentare: