Freitag, 26. Juli 2019

»Mea culpa ...«


Der Klima- & Ökowahnwitz treibt immer grellere Blüten:


Beichtstuhl für Ökosünder

In der Venediger Au kann man einem Baum seine „Öko-Sünden“ erzählen. Der Künstler Viktor Kröll arbeitete zuvor lange in der Werbeindustrie.


So nah ist man einem Baum schon lange nicht mehr gekommen. Der Blick ruht auf der hügeligen Rinde, über die gerade eine Ameise klettert. Um einen herum wehen weiße Leinentücher im Wind – sie schirmen von den neugierigen Blicken der Passanten ab. Die Linde in der Venediger Au, gleich neben dem Kinderspielplatz, ist noch bis Samstag Viktor Krölls „Confessionale Pagano“.

Der österreichisch-italienische Künstler hat an dem Baum eine Installation angebracht, die er selbst als „Beichtstuhl für Öko-Sünder“ bezeichnet. Wer mag, kann kommen und den Baum symbolisch um Entschuldigung für den eigenen ökologischen Fußabdruck bitten.
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Kurz auf den Punkt gebracht: ein Werbefuzzi macht sich einen Gag, und bedient die Flagellanten-Sehnsüchte masochistischwe Wohlstandsneurotiker. Da sage noch einer was gegen die Auswüchse des Viktorianismus (der seine neurasthenische Scham halt noch bei der — anatomischen — Scham verortete). Tausche verbotenen Freude beim Sex (spätes 19. Jahrhundert) gegen verbotene Freude an Ferienreisen, Autofahrten, Grillabenden (frühes 21. Jahrhundert). Damals beichteten (v.a.) Frauen, daß sie zwecks Verhütung mit ihrem Mann (oder einem anderen) in vasa indebita verkehrt hatten (wie das die Moraltheologen so hübsch umschrieben ...). Heute murmelt man (bzw. frau) dem Baum seine »Ökosünden« vor.

Mein Gott! Die Idiotie ist aus den Hirnen der Leute einfach nicht rauszubringen ...


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P.S.: einem ganz pöhsen Poster fiel dazu freilich etwas ganz Pöhses ein:
Koser

Hinter dem Fetzen werden in der Venediger Au bald ganz andere Sachen passieren!
Aber pfui! Wie kann man mit einer (lt. Eigendefinition) »paganen« camera caritatis denn bloß sowas assoziieren ...! 

Unsere Grünen machen doch sowas nicht, und denken an sowas nicht! Außer, sie dachten an eine Änderung des StGB ...


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