Frage: Ist Folklore strafbar? Weder der Schuhplattler in der
Krachledernen noch der Tanz um den Maibaum oder auch das fünfmal
tägliche Dem-Götzen-den-Hintern-Entgegenrecken stellen eine
Straftat dar. Warum also reagiert die rassistische islamophobe Justiz
der geisteskranken Kreuzritter so hart darauf, wenn ein Tschetschene,
der den Verdacht hat, seine Frau könne ein Verhältnis mit einem
Anderen haben, diese, wie
hier berichtet, erst 19 Mal folkloristisch anritzt, hernach
aus dem Fenster wirft und sie dann unten schächtet? Das ist doch
einfach gelebte tschetschenische Folklore, zu Ehren Allahs vollendet.
„Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes
erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen
Totschlags.“
Gut, wenigstens hat die StA eingesehen, dass man bei einer
folkloristischen Belustigung, die blöderweise zum Ableben einer der
Beteiligten führt, keinesfalls von Mord ausgehen kann. Genau
genommen nicht einmal Totschlag, denn immerhin ist es scheinbar nun
einmal so Sitte in Tschetschenien, dass allein der Verdacht eines
eifersüchtigen Mannes, seine Eingewickelte könnte einem anderen
gegenüber einmal das Handgelenk oder sogar eine freche Haarsträhne
gezeigt haben, ihn dazu berechtigt, die Frau schariakonform zu
entsorgen.
Rechte Hetzer werden jetzt wieder ihre nationalistische Weltsicht
kundtun, dass Cottbus, dieses beschauliche südbrandenburgische
Städtchen mit dem berühmten Postkutscher, eben nicht in
Tschetschenien liegt, aber da ist sie wieder, die in braunem Winde
mit Stärke 10 auf der nach oben offenen Käßmann-Skala
herbeiwehende Intoleranz und Ablehnung gegenüber kultureller
Buntheit und Bereicherung. Nur weil ein Tschetschene bei uns Schutz
erfleht, muss er sich also in unsere
Bier-und-Schweinsbraten-mit-Knödel-Kultur assimilieren und sich im
Falle des Verdachtes des Fremdgehens seiner Frau einfach vor einem
Kuffar-Gericht scheiden lassen, was Allah ein Gräuel wäre? Ja, das
wäre wohl nach dem Geschmack dieses intoleranten Dreckspacks und
Pegida-Gewürms.
Und so wurde dann auch von Staatsanwaltschaft wie Gericht korrekt
erkannt, dass man den armen traumatisierten Mann, der immerhin in
Tschetschenien Zeuge eines Anschlags wurde (und hier jetzt unter der
ständigen Gefahr leben muss, wieder einen zu erleben) nicht so hart
beurteilen darf.
Außerdem sollte er ja, weil der dunkeldeutsche Rassistenstaat dem
armen Schutzerflehenden kein Asyl zugestehen wollte, wieder
abgeschoben werden. Rein zufällig und ohne Arg war der Gute, der mit
seiner Frau und den fünf Kindern angeblich sonst zurückgezogen und
ohne soziale Kontakte lebte, bei Bekannten untergekrochen, als der
angekündigte Termin der Heimreise nahte. Dass die folkloristische
Schächtung der mutmaßlich semikeuschen Ehefrau nur wenige Wochen
nach diesem denkbar traumatisierenden Termin, dessen Wiederholung wie
der Säbel des Kalifen über dem Haupte des Geflüchteten schwebte,
ihn nun dauerhaft vor diesem unwürdigen Schicksal bewahrt und er
nach geschätzten zehn Jahren bis zur vorzeitigen Entlassung
ausreichend integriert ist, um für den Rest seines Lebens
Deutschland nie wieder verlassen zu müssen, ist nur eine allzu
gerechte Gutmachung für die erlittene Unbill.
Und hier nochmal der Wortlaut aus dem Artikel, weil es so schön ist:
„Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärte in seiner
Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine
Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie
deshalb umbrachte. Dies sei objektiv und nach hiesigen
Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für
Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die
Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach.
Daher laute das Urteil auf Totschlag.“
Man gesteht Merkels Goldstückchen einfach zu, zu dumm zu sein, um
überhaupt zu wissen, was sie tun, auch nach jahrelangem Leben in
Deutschland. Sie kennen zwar den Weg zum Sozialamt, können den Tag
der Auszahlung am Kalender erkennen und kennen deutsches Recht genug,
um sich von Asylverfahren bis zur Höhe des zustehenden Geldes gut
durchzuschlagen, wissen, wie man durch Abwesenheit Abschiebungen
verhindert und mit welchen Kniffen man Leistungen erzwingen kann,
aber wenn sie dann zum fröhlichen Schächten, Schänden oder
Schreckenverbreiten schreiten, dann werden sie plötzlich vor Gericht
genau als jene geistig minderbemittelten Steinzeit-Idioten behandelt,
als die man sie nicht bezeichnen darf, ohne als Rassist und Hetzer
verunglimpft zu werden.
Sie so bezeichnen darf man nicht, sie so behandeln anscheinend schon.
Zweierlei Rassismus.
1 Kommentar:
Neu im deutschen (und eigentlich europäischen Recht): Unwissenheit schützt vor Strafe.
(Zumindest jene Männer, die noch nicht so lange in Deutschland leben und den Nichtbraunseinnachweis nach Käßmann vorlegen können))
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