Vermutlich wissen nicht allzu viele der Leser, was man
bei diesem Thema wissen sollte. Aber viele fahren – seltener oder öfter – ins
benachbarte EU-Ausland. Da sollte man
wenigstens die Rahmenbedingungen kennen.
Aus gegebenem Anlass- wie es so schön heißt - habe ich
mich da schlau gemacht, und ich kann mir vorstellen, dass das auch für viele
Leser informativ ist. Es geht in erster
Linie darum, welche Auswirkungen das hat, wenn man in einem anderen EU-Land
einen gröberen Verkehrsverstoß begeht.
Nun gab es da im letzten Jahr eine Regelung, die vom Rat
und Parlament der EU beschlossen wurde:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/03/25/implementation-of-driving-disqualifications-in-the-eu-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/
Um es auf den wesentlichen Punkt zu bringen:
Bekommt man im Ausland eine Geldstrafe, die nicht sofort
eingehoben wird, dann kann diese Strafe ins Heimatland zur Eintreibung
geschickt werden. Es liegt meist im Ermessen der nationalen Behörden, ob es
sich um eine derartige Wichtigkeit handelt, die eine Weiterverfolgung im
Heimatland des Fahrers zur Folge hat, oder ob dieses Strafmandat dann im
Papierkorb landet.
Dazu ist es in den EU-Staaten völlig unterschiedlich, ob
man dann beim Wiedereintritt in das jeweilige Land, in dem man einen
Verkehrsverstoß begangen hat, der mit einer Geldstrafe belegt wurde und die
noch nicht bezahlt wurde, dann bei einer zufälligen Verkehrskontrolle zur Kasse
gebeten wird, - oder man nicht mehr weiterfahren darf.
Das ist in den meisten Ländern üblich, natürlich auch in
Deutschland, aber in Österreich nicht. Ich bekam mal in Österreich eine Strafe
wg. Geschwindigkeitsüberschreitung, und habe versucht, das auf den
St.Nimmerleinstag hinauszuzögern. Meine Frau hatte Angst, dass ich bei einer
unverhofften Kontrolle in Österreich dann mit meinem rumänischen Fahrzeug eine
böse Überraschung erleben würde. Also bezahlte ich das.
Aber im vertraulichen Gespräch mit einem Polizisten
erfuhr ich, dass man in Österreich eine von einem ausländischen Fahrzeug
begangene Straftat, die mit einem kräftigen Bußgeld belegt war, bei einer
Verkehrskontrolle nicht eingefordert hätte. Die österr. Polizei ist – im
Gegensatz zu anderen Ländern – nicht mit der eigenen Verwaltungsbehörde
vernetzt.
Nun komme ich zum Thema Fahrverbote, insbesondere die
Auswirkungen der Punkte:
Generell gilt eines: Jedes Land hat ein eigenes
Punktesystem, was bei einer entsprechenden Anzahl (im Bereich der EU-Staaten
unterschiedlich) zu einem Fahrverbot führt. Dieses Fahrverbot aber beschränkt
sich generell auf das Land, in dem der Fahrverstoß begangen wurde, und
überträgt sich nicht auf andere EU-Staaten.
Beispiel Deutschland:
Kein grenzüberschreitender Punktetransfer: Wenn Sie als
deutscher Autofahrer in Frankreich oder Italien zu schnell fahren, bekommen Sie
zwar ein Bußgeld nach Hause geschickt, es werden Ihnen jedoch keine Punkte in
Flensburg angelastet.
Aber:
Einige Länder führen separate Register für ausländische
Fahrer. Sammeln Sie dort zu viele Punkte, kann ein Fahrverbot für dieses
spezifische Land verhängt werden. Durch die neuesten EU-Beschlüsse werden
schwerwiegende Delikte (wie Alkohol am Steuer oder extreme Raserei)
mittlerweile auch an Ihr Heimatland gemeldet, was dort zu einem vollständigen
Führerscheinentzug führen kann.
Das Punktesystem in den EU-Ländern ist derart
unterschiedlich, dass es zu weit führen würde, das alles hier aufzulisten. Interessant ist aber, ab welchem Zeitraum
diese Punkte in den einzelnen Ländern wieder gelöscht werden.
Beispiele:
Deutschland - Punkte-Abbau (max. 8 Punkte)
Automatisch je nach Schwere des Vergehens nach 2,5 Jahren
(1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte). Neue Punkte
blockieren den Verfall alter Punkte nicht mehr.
Frankreich - Punkte-Abbau (Start mit 12
Punkten)
Bei kleinen Verstößen (1 Punkt Abzug) nach 6 Monaten. Bei
schwereren Verstößen nach 2 oder 3 Jahren, sofern in dieser Zeit kein neuer
Verstoß begangen wird.
Italien - Punkte-Abbau (Start mit 20 Punkten)
Wenn man 2 Jahre lang absolut keinen Verstoß begeht, wird
das Punktekonto automatisch wieder auf das volle Startguthaben von 20 Punkten
hochgestuft.
Spanien - Punkte-Abbau (Start mit 12 Punkten)
Die Punkte werden nach 2 Jahren ohne weitere Verstöße
wiederhergestellt (bei sehr schweren Vergehen nach 3 Jahren).
Österreich:
In Österreich werden Eintragungen im
Führerschein-Vormerksystem (dem sogenannten „Punkteführerschein“) im Regelfall
nach zwei Jahren gelöscht, sofern in diesem Zeitraum kein weiteres Delikt
begangen wird. Aber da ist es komplizierter:
Einmaliges Delikt: Die Vormerkung bleibt für einen
Beobachtungszeitraum von zwei Jahren im Führerscheinregister bestehen. Verhält
sich der Lenker in dieser Zeit im Straßenverkehr unauffällig, verfällt der
Punkt automatisch.
Zweites Delikt innerhalb von zwei Jahren: Begeht man
innerhalb der Zweijahresfrist einen weiteren Verstoß, verlängert sich der
Beobachtungszeitraum für das erste Delikt auf drei Jahre. Zudem ordnet die
Behörde eine kostenpflichtige Maßnahme an (z. B. eine Nachschulung oder ein
Fahrsicherheitstraining).
Drittes Delikt innerhalb von drei Jahren: Kommt innerhalb
von drei Jahren ein dritter Verstoß hinzu, wird die Lenkberechtigung für
mindestens drei Monate entzogen. Nach dem Ablauf der Entzugsfrist und der
Wiedererteilung des Führerscheins werden alle bisherigen Vormerkungen im
Register vollständig gelöscht.
Rumänien:
Gemäß der rumänischen Straßenverkehrsordnung (OUG
195/2002) verfallen die verhängten Strafpunkte automatisch nach Ablauf einer
Frist von 6 Monaten ab dem Datum der Feststellung des Verstoßes.
Bußgelder und Punkte für die Vergehen:
Nun zu den einzelnen Strafen für diverse Vergehen. Diese sind natürlich von EU-Land zu EU-Land
verschieden, - man kann sie nicht alle aufzählen. Aber ich will ein Beispiel
für die aktuelle Änderung ab 2026 für Rumänien geben. Sicher ist es nichts Neues, dass ein Staat,
wenn er Geld braucht, die Strafen für Verkehrsverstöße (neben den Steuern und
Abgaben) erhöht. Das kann manchmal mit den Notwendigkeiten zur Unfallverhütung
konform gehen, muss aber nicht.
In Rumänien hat man es drastisch erhöht, wobei in
Rumänien die Eigenart existiert, dass der Polizeibeamte innerhalb eines
bestimmten Rahmens selbst festlegen kann, wie hoch die Geldstrafe bemessen
wird:
Vergehen: Strafbemessung (*) Punkte: Führerscheinentzug:
Kein Gurt 433 – 649 Lei 2 nein
Telefon am Steuer 865 – 1.081 Lei 4 30 Tage (**)
Ampel bei rot 1.298 – 1.730 Lei - 60 Tage (***)
Durchgehende Linie
1.298 – 1.730 Lei - 60 Tage
Nicht anhalten beim Zebrastreifen bei Fußgängern:
1.297,50
-1.730 Lei 6 – 8 30 Tage (****)
Überschreitung der Geschwindigkeit:
10 – 20 km/h 433 – 649 Lei 2 nein
21 – 30 km/h 865 – 1.081 Lei 3 nein
31 – 40 km/h 1.298 – 1.730 Lei 4 nein
41 – 50 km/h 1.946 -
4.325 Lei 6 nein
Über 50 km/h 1.946 - 4.325
Lei - 90
Tage
Über 70 km/h 1.946 -
4.325 Lei - 120 Tage
Keine gültige Haftpflicht 1.000 – 2.000 Lei - Einbehalten des
Fahrzeugscheins und der Nummernschilder
Fahren auf dem Pannenstreifen der Autobahn 1.946 -
4.325 Lei - 90 Tage
Die neue Straßenverkehrsordnung und die Änderungen am
rumänischen Strafgesetzbuch sehen äußerst strenge Strafen für Fahrer vor, die
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden. Diese reichen von
hohen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen
und einem lebenslangen Fahrverbot.
Alkoholkonzentration zwischen 0,2 ‰ und 0,8 ‰ reinen
Alkohols im Blut (Ordnungswidrigkeit): Sanktion: Hohe Ordnungsgeldstrafe
(eingestuft in die Sanktionsklasse IV). Ergänzende Maßnahme: Entzug der
Fahrerlaubnis (Einbehaltung des Führerscheins) für einen Zeitraum von 90 Tagen.
Sanktionsklasse IV= 9 – 20 Punkte und Geldstrafe zwischen
1.946,25 - 4.325 Lei .
Alkoholkonzentration von über 0,40 mg/l in der Atemluft /
über 0,8 ‰ reinen Alkohols im Blut (Straftat): Sanktion: Einleitung eines
Strafverfahrens. Die Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren oder
einer Geldstrafe geahndet. Ergänzende Maßnahme: Der Führerschein wird sofort
einbehalten und im Falle einer Verurteilung anschließend entzogen.
Drogen:
Bei verbotenen Substanzen gilt nach rumänischem Recht der
Grundsatz der Nulltoleranz. Unabhängig von der nachgewiesenen Menge oder davon,
ob die Substanz bereits vor längerer Zeit konsumiert wurde, stellt die Handlung
unmittelbar eine Straftat dar.
Es kommt automatisch zu einem Strafverfahren und einer
Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren. Für bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. den
öffentlichen Personenverkehr oder den Transport gefährlicher Güter) werden die
Strafen verschärft und betragen 2 bis 7 Jahre Freiheitsstrafe.
Ergänzende Maßnahme: Entzug der Fahrerlaubnis bei
positivem Testergebnis (bis zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen) und
endgültiger Entzug der Fahrerlaubnis im Falle einer gerichtlichen Verurteilung.
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(*) einfach durch 5 auf den Euro rechnen, 1 Euro = ca. 5
Lei
(**) Wenn dies mit einer anderen, gleichzeitig begangenen
Ordnungswidrigkeit kombiniert wird
(***) 90 Tage, im Falle eines Unfalls
(****) oder bis zu 60 Tage, wenn die Nichtbeachtung der
Vorfahrt zu einem Unfall mit Sachschaden geführt hat. Bei Personenschaden liegt
immer eine Straftat vor, die den Staatsanwalt auf den Plan ruft.
Noch eine Eigenheit in Rumänien:
Man hat die Möglichkeit, die Geldstrafe auf die Hälfte zu
reduzieren, wenn man sie innerhalb von 15 Tagen einbezahlt.
Mein Kommentar dazu:
Die Straßenverkehrsordnung, sowie die Zulassungsordnung
sowie die Tarife für die Vergehen sind in den einzelnen EU-Ländern derart
unterschiedlich, dass man nur den Kopf schüttelt. Derlei Dinge, genauso wie die
Regelungen zu den Versicherungen, und damit meine ich alle Versicherungen
(Krankheit, Rente, Haftpflicht, usw.) und noch viele andere Dinge sind derart
verschieden, dass man als EU-Bürger kaum durchblickt. Aber das hätte alles
vorher geregelt sein müssen, der Euro wäre dann von der Logik her das letzte
Glied in der Kette.