Wenn Flüchtlinge Urlaub in der Heimat machen
„….Das deutsche Amt für Migration und Flüchtlinge erfährt immer öfter von Reisen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer. Die Zahl könnten aber weder das Amt noch die Bundespolizei beziffern, berichtete die dpa am Donnerstag. Eine Reise ins Land, aus dem die Menschen geflohen sind, führt nicht automatisch zur Aberkennung des Schutzstatus'.
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Gastkommentar
von mariuslupus
Eine Geschichte aus der Vergangenheit : Herr Rosenblatt, seit einigen
Wochen in Zürich ansässig, beschließt im Juni 1939 an den Wannsee in
die Ferien zu fahren, seinen Garten zu pflegen, und Unter den Linden
flanieren und an der Havel eine Berliner Weiße zu trinken. Herr R.
teilt seinen Beschluß der versammelten Familie mit. Betretenes
Schweigen, verstohlene Blicke. Dann Entscheidung.
Etwas später, kommen
zwei stämmige Männer in weißer Kleidung und bitten Herrn R. höflich,
aber unmißverständlich, ihnen zu folgen. Mit dem Automobil und in
Begleitung seiner Frau, wird Herr R. nach dem Burghölzli transferiert,
wo er vom Herrn Professor Bleuler freundlichst begrüßt wird. In dieser
Anstalt verbleibt Herr R., der beschlossen hat, seinem Leben ein Ende zu
setzen, zu größten Erleichterung seiner Familie, gesund und munter, die
nächsten Jahre.
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P.S. (von LePenseur): eine zwar kurze, den hier & heute herrschenden Aberwitz jedoch trefflich illustrierende Geschichte ...
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