Sonntag, 30. Januar 2022

Sonntagsfrage

von it's  me  
 
 
Finde den Widerspruch: Schweden schloss das einzige Konfuzius-Institut wegen des angeblichen Ein-flusses der chinesischen Regierung auf das Institut. 
 
Schweden hat sechs Moscheen — und 430.000 Muslime. 
 
 

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Noch eine Sonntagsfrage:

Der VfGH hat an Mückstein einen hübschen Fragenkatalog gestellt (so richtige Schwurblerfragen zu Corona). Einige Blogs und Alternativmedien berichten bereits davon, z. B.:

https://tkp.at/2022/01/29/hochbrisanter-fragenkatalog-an-mueckstein-beendet-verfassungsgericht-corona-narrativ/

Die Systemmedien schweigen einstweilen dröhnend. Wie lange?

Nightbird hat gesagt…

@ Anonym

Schätzomative bis zum Tag des Hl. St. Nimmerlein.

Nur ServusTV hat's heute gebracht.

Wochenblick mit Downloadmöglichkeit des Dokuments: https://t1p.de/7nr2

lG, Nightbird

it's me hat gesagt…

werter anonym!
ein freudentag für mich, wahrscheinlich nicht nur für mich.
lg

Michael hat gesagt…

Der Bundesaschenbecher wird sein Unterschriftchen schon druntersetzen - ist doch ganz ordnungsgemäß zustande gekommen das Gesetz zur Impfpflicht.
Sonst wäre ihm ja vollkommen umsonst ins Amt geholfen worden.
Die bis jetzt ungeimpften werden sich davon aber nicht beeindrucken lassen.

MfG Michael!

Anonym hat gesagt…

Werter it's me,

freuen wir uns gespannt auf die Antwort des Coronaministers. Vermutlich gibt's hier gegenüber dem VfGH so etwas wie eine Auskunfts- und Wahrheitspflicht.

Zunächst geht es bei diesem Fragenkatalog um ein laufendes Verordnungsprüfungsverfahren. Die Antwort wird aber sicher einen Schatten werfen auf die kommenden Gesetzesprüfungsverfahren zur Impfpflicht.

Übrigens, als erste der Systemmedien hat am Sonntag um 14:00 die "Kleine Zeitung" davon berichtet, natürlich mit dem gewohnten Spin:

"Der Höchstrichter ist nicht ganz unumstritten: Hauer ist Uni-Professor für Öffentliches Recht, schlagender Burschenschafter, stammt aus Oberösterreich und wurde von der FPÖ für den VfGH nominiert."

Witzig auch, wie in diversen Leserkommentaren eine Zeitlang die Echtheit des VfGH-Schreibens vehement angezweifelt wurde. Als ob eine von jedem leicht überprüfbare rechtsgültige digitale Amtssignatur keinen Echtheitsnachweis darstellt...

MfG!