Freitag, 9. April 2021

Zum Thema Covid-Impfungen ...

 
Gastkommentar
von elfenzauberin
 
 
In der EMA-Datenbank werden Arzneimittelnebenwirkungen in der EU zentral administriert. Vergleicht man die Anzahl der Meldungen vor und nach Einsatz der Impfungen, so bemerkt man, dass sich die Meldungen verfünffacht haben. Die vermehrten Meldungen sind praktisch ausschließlich den COVID19-Impfstoffen geschuldet.

Das Problem dabei: es gibt viele leichte Nebenwirkungen, einige massive Nebenwirkungen bis zum Ableben des Impflings und — es sind eben nicht nur sehr alte Menschen von diesen Nebenwirkungen betroffen, sondern die Nebenwirkungen gehen quer durch alle Altersgruppen.

Und jetzt kommt die NNV ins Spiel. NNV steht für number-needed-to-vaccine. Es ist jene Anzahl der Personen, die man impfen muss, um eine einzige Covid19-Infektion zu verhindern.
 
Anders als diverse Kennzahlen, wie etwa die 7-Tage-Inzidenz, die man aus dem Hut gezaubert hat, um nach Belieben ein Problem zu konstruieren oder eben nicht, ist die NNV ein solider Parameter der Epidemiologie. Dieser Wert beträgt für den Impfstoff von Pfizer-Biontech 140.

Man muss also 140 Menschen impfen, damit man einen einzigen Covid-Fall zu verhindern. Will man mit einiger Zuverlässigkeit eine einzige schwere Verlaufsform verhindern, dann muss man wohl schon über 1.000 Menschen impfen.

Angesichts dieser Fakten erscheint es mir unverantwortlich, eine Herdenimmunität über Impfungen erreichen zu wollen. Denn damit man eine solche kollektive Immunität erreicht, muss man praktisch alle Menschen impfen, auch solche, denen Covid19 nicht viel anhaben kann.

Impfungen scheinen mir — vorbehaltlich der noch nachzuliefernden Daten — sinnvoll bei Spätsech-zigern, rüstigen Siebzigern und Achtzigern, denn diese Menschen profitieren mehr vom Impfschutz als ihnen die zu erwartenden Nebenwirkungen Schaden zufügen. Bei jüngeren Menschen sieht das dramatisch anders aus.

Deswegen ist jeglicher Druck der Regierung auf Menschen, sich zu impfen, strikt abzulehnen. Auch sollte es Arbeitgebern nicht gestattet sein, den Impfstatus eines Mitarbeiters oder eines Bewerbers abzufragen. Das fällt eindeutig in die Privatsphäre. Keinen Menschen geht es etwas an, wie hoch mein Cholesterinwert ist, auch geht es niemanden etwas an, ob ich gegen Tetanus oder Covid19 geimpft bin.

Wer hier anderer Meinung ist, der sollte einmal der Frage nachgehen, wie er zu zentralen Freiheits-rechten steht oder ob er der Freiheit überhaupt irgendeine Bedeutung zumisst.
 
 

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