Donnerstag, 27. August 2020

Über Einmänner


... informiert Michael Klonovsky, einen Facebooker Rocco Burggraf via Alexander Wendt zitierend, wobei LePenseur in die Traditionskette noch zwei Etagen weiter einstieg, nämlich durch ein Posting eines Herrn »Geheimrat« zu einem Artikel auf OrtnerOnline:
Der mildernde Umstand Mord.
 
Das Land debattiert über Fälle. Richtige und falsche Fall-Zahlen. Corona-Fälle. Vor-Fälle. Mord-Fälle. Einzel-Fälle. Der Mensch gewöhnt sich. Von Fall zu Fall sozusagen. Es fällt zum Beispiel kaum noch auf, wenn nach einer Gewaltstraftat ein Richter kein Urteil mehr fällt sondern Diagnosen stellt. In meiner losen Linksammlung solcher Spezial-Fälle aus den letzten drei Jahren finden sich unter der Rubrik ‚Schuldunfähig' folgende Ereignisse:
• Kiel. Einmann aus Togo erteilt seiner Frau eine 'Lektion'. Er überschüttet sie mit Benzin und zündet sie an. Zu Hilfe Eilende löschen das Feuer. Er überschüttet sie ein zweites Mal. Sie endet als lebende Fackel vor den Augen entsetzter Passanten. Der Täter will sich später nicht erinnern. Festgestellt wird die Schuldunfähigkeit.
• Wuppertal. Drei Tote im Flüchtlingsheim. Die 'Steuerungsfähigkeit des Täters (Ein-mann 42) sei aufgrund einer psychischen Krankheit erheblich vermindert.' Einlieferung in die Psychiatrie.
• Offenburg. Mann aus Djibouti zerstückelt einen Arzt in dessen Praxis. Einer kurz-zeitigen psychiatrischen Unterbringung folgt kurz darauf die Abschiebung. Keine weiteren Kommentare.
• Börwang. Ein Flüchtling sticht einen weiteren nieder. Schwerstverletzt. Ein Gutachten. Fazit: Schuldunfähig.
• Ravensburg, Innenstadt. Drei Schwerverletzte durch Messerattacke eines 19jährigen Afghanen. Keine Verurteilung wegen posttraumatischer Belastungsstörung.
• Frankfurt-Höchst. Ein Afghane schneidet einem Mitbewohner in einem 'tragischen Geschehen' die Kehle durch. Drogeneinfluss. Der Täter wird als schuldunfähig ein-gestuft.
• Gaimerheim, Kleingartenkolonie. Ein Gartennachbar überlebt die Messerattacke seines türkischen Nachbarn nicht. Eine 'Sache unter Männern', wie der Täter zu seiner Verteidigung vorbringt. Prozess. Schuldunfähig.
• Kiel. 25jähriger Afghane tötet zweifache 36jährige Mutter mit 37 Messerstichen. Kein Hafturteil sondern Einweisung in die Psychiatrie.
• Dresden. Ein Somalier randaliert, beschädigt eine Gedenkstätte. Auf Sanktionen wird 'verzichtet'. Man vermutet psychische Auffälligkeiten.
• Deggendorf. Geiselnahme mit Messer. Der 31jährige Mann wird freigelassen. Akute Psychose.
• Oldenburg. Der Machetenangriff eines Gambiers auf eine 26-Jährige bleibt ungesühnt. Psychische Auffälligkeiten.
• Berlin-Mitte. Mohamad M. (23), geduldet, überwindet mit Kampfmesser in der Hand die Absperrrung der Synagoge, schreit 'Allahu Akbar!' und 'Fuck Israel!' Am Nachmittag ist der Syrer wieder frei. Er 'befinde sich bereits in Behandlung', wird mitgeteilt.
• Flensburg. Einmann aus Jemen (30) ersticht seinen Mitbewohner. Schuldunfähig.
• Lauffen. Der Senegalese, der im August 2019 vor laufenden Kameras die Scheiben von 19 Autos mit einer Stange aus Aluminium zertrümmert, kann nicht verurteilt werden. Psychische Probleme.
• Karlsruhe. Mutter und Kind von Schutzsuchendem erstochen. Täter wird per Gutachten bescheinigt, dass er nicht verurteilt werden kann.
• Leipzig. Eine Anklage wegen versuchten Mordes einer 34jährigen Frau im Stadtpark wird zurückgenommen. 'Psychische Ausnahmesituation.'
• Vorde. Frau wird von Iraker vor einen Zug gestoßen. Tot. Der Täter wird später in die Psychiatrie eingewiesen. 'Mein Kopf hat sich gedreht!'
• Frankfurt. Neun Tage nach Voerde 'schubst' ein Eritreer eine Mutter und achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Das Kind stirbt vor den Augen der Mutter. Eine strafbare Schuld kann nicht festgestellt werden.
• Magdeburg. Syrer schlägt ohne jede Vorwarnung im Drogenrausch zwei Mitfahrer in der Straßenbahn zusammen. Schuldunfähig.
• Düren. Eritreer (23) verletzt Rentnerin (73), die ihn im Haus aufgenommen hat, schwer. Er hat Stimmen gehört. Eine Psychose, die ihm die Haft erspart.
• Sindelfingen. 25 jähriger Afghane zündet Unterkunft an. Bereits in Behandlung. Keine Strafen.
• Berlin. Eritreer beißt Fünfjährige in Berlin ins Gesicht. Psychisch gestört. Nicht haft-bar zu machen.
• Stuttgart. Die regelrechte Schlachtung eines Mannes mit dem Samuraischwert auf offener Straße geht vor Gericht erwartungsgemäß aus. Festgestellt wird eine psychische Ausnahmesituation.
• Kirchheim. Messerangriff durch 19jährigen geduldeten somalischen Serienstraftäter. Freilassung wegen psychischer Probleme.
• Stadtautobahn Berlin. Islamistischer Iraker rammt nach Ankündigung im Netz und diversen Aufmunterungen aus seinem Umfeld diverse Motorradfahrer unter Allahu Akbar Rufen von der Autobahn. Schwerstverletzte. Er rollt zum Abschluss seinen Gebets-teppich aus. Über seine Psyche wird bereits spekuliert.

Ein winziger Ausschnitt aus einer Endloskette von gerichtlich festgestellten Ent-schuldungen. Natürlich erntet vehementen Widerspruch von offizieller Seite, wer da irgendeine Häufung feststellen will. Längst sind Experten aufgeboten, die das genaue Gegenteil beobachten. Nicht nur ist Deutschland das sicherste aller Zeiten, auch die Anzahl festgestellter Schuldunfähigkeiten sinkt von Jahr zu Jahr. Ein 'heuristisches Wahrnehmungsphänomen' also auch hier. Mit anderen Worten – nicht die Täter und Straftaten sind zunehmend irre, sondern die Zeitungsleser.
Wer das Messer schwingt, andere vor Gleise schubst oder selbst mit dem Auto überrollt, kann sich in Deutschland sicher sein, dass der Unbegreiflichkeit seiner Tat bereits ein Bonus innewohnt. Je abartiger die Tat, umso größer die Wahrscheinlichkeit für eine verständnisvoll suchende Zuwendung einer Gesellschaft, die derartiger Vernichtungswut völlig hilflos gegenübersteht.
Sicher, keines der einzelnen Urteile kann hier juristisch fundiert in Frage gestellt werden. Aber es drängt sich in der Gesamtschau doch der Eindruck auf, dass sich der Rechtsstaat sukzessive dahin flüchtet, der Gewaltexplosion, der Unbegreiflichkeit der Taten eine medizinisch indizierte Schicksalhaftigkeit beizumessen, die Politikversagen, Kontrollverlust und die unvermeidliche Kapitulation vor der normativen Kraft des Faktischen überdecken soll.
Tja, Einmänner haben halt Probleme. Wer hätte sie denn nicht? Nun werden sie bei Otto Mayer oder Fritz Lehmann ein bisserl anders gewichtet in der Urteilsfindung ...


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

werter Le Penseur,

ich habe mir diese Liste durchgelesen......erschreckend und dabei ist es nur ein Auszug.

Es gab mal einen Mann in Deutschland der sich gegen die geistliche Obrigkeit auflehnte und angeblich deswegen 95 Thesen verfasste und sie an die Kirchentüre nagelte.

...in Gedanken inspiriert an jenen oben Genannten wäre man versucht, alle diese Gewaltverbrechen und auch deren Opfer aufzulisten und unseren Politikern beim Betreten des Parlamentes jene Liste zu überreichen. (Wenn es erlaubt wäre, würde ich ihnen sogar die Wände damit zupflastern)

Allerdings befürchte ich, dass dieser Papierstoß nur im "Schredder" landen würde.

mlg Alexandra