Der ICE-„Schubser“ von
Frankfurt, durch den eine junge Mutter schwer verletzt und vor ihren
Augen ihr achtjähriger Bub zermatscht wurde, hat gerade rechtzeitig
„Stimmen im Kopf“ gehört, um, wie befürchtet, nun für
schuldunfähig erklärt zu werden. Es wird nicht einmal in einem
Mordverfahren zu einer Wertung der Aussagen psychiatrischer Gutachter
kommen, sondern die Staatsanwaltschaft wird erst gar
keine Anklage erheben, da sie die Schuldunfähigkeit des
Täters als erwiesen betrachtet.
Der „schwer psychisch Kranke“
konnte seit Jahren illegal kreuz und quer durch Europa reisen, sich
versorgen lassen, der Abschiebung entgehen – das ging alles. Aber
als er eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug
schleudert, da ist er plötzlich zum Stimmenhörer und
Schuldunfähigen mutiert.
Der Staatsanwalt, der das
verfügt hat, darf sich jetzt offiziell in die Liste der
AfD-Wahlhelfer eintragen lassen...
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werter fragolin! frage an radio eriwan: darf sich dieser staatsanwalt offiziell in die liste der AfD-wahlhelfer eintragen lassen? antwort radio eriwan: im prinzip ja, nur wird die systempresse über diesen skandal nicht berichten. und wieviele lesen schon klonovsky, achgut, vera lengsfeld, nicolaus fest, journalistenwatch, lepenseur, usw? conclusio: die wahlhilfe wird ( leider ) überschaubar bleiben. lg
Bei den AfD-Wahlhelfern darf sich nicht zuletzt auch die hier gerne hochgelobte Schweiz eintragen lassen. Deren Behörden haben den in der Schweiz längst strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann fröhlich über die Grenze nach Deutschland durchgewinkt.
Der Schmäh mit den "Stimmen im Kopf" hätte auch dem Eichmann in Israel einfallen sollen. Der wäre garantiert wegen psychischer Schuldunfähigkeit nicht mal angeklagt worden.
Geschätzter Rizzo, es ist eine harte Rede, wer kann sie hören: Ihr habt mit allen Arten von Antifanten bzw. Gutmenschen durchaus EINES gemeinsam, nämlich den unerschütterlichen Glauben ein gewisses Ereignis der jüngeren Geschichte (nicht die abgehackten Kinderhände in Belgien) - lediglich die daraus gezogenen Schlußfolgerungen fallen sehr unterschiedlich aus. Ist es so schwer zu verdauen? Daß eine Aussage eben richtig oder falsch ist, nicht aber gut oder böse. ------------------------------------ Und der Nutzen dieses abartigen Urteils für die "AfD", da muß ich it's me beipflichten, wird sehr überschaubar sein.
5 Kommentare:
werter fragolin!
frage an radio eriwan: darf sich dieser staatsanwalt offiziell in die liste der AfD-wahlhelfer eintragen lassen?
antwort radio eriwan: im prinzip ja, nur wird die systempresse über diesen skandal nicht berichten.
und wieviele lesen schon klonovsky, achgut, vera lengsfeld, nicolaus fest, journalistenwatch, lepenseur, usw?
conclusio: die wahlhilfe wird ( leider ) überschaubar bleiben.
lg
Bei den AfD-Wahlhelfern darf sich nicht zuletzt auch die hier gerne hochgelobte Schweiz eintragen lassen. Deren Behörden haben den in der Schweiz längst strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann fröhlich über die Grenze nach Deutschland durchgewinkt.
Der Schmäh mit den "Stimmen im Kopf" hätte auch dem Eichmann in Israel einfallen sollen. Der wäre garantiert wegen psychischer Schuldunfähigkeit nicht mal angeklagt worden.
Geschätzter Rizzo, es ist eine harte Rede, wer kann sie hören: Ihr habt mit allen Arten von Antifanten bzw. Gutmenschen durchaus EINES gemeinsam, nämlich den unerschütterlichen Glauben ein gewisses Ereignis der jüngeren Geschichte (nicht die abgehackten Kinderhände in Belgien) - lediglich die daraus gezogenen Schlußfolgerungen fallen sehr unterschiedlich aus.
Ist es so schwer zu verdauen? Daß eine Aussage eben richtig oder falsch ist, nicht aber gut oder böse.
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Und der Nutzen dieses abartigen Urteils für die "AfD", da muß ich it's me beipflichten, wird sehr überschaubar sein.
Wäre er doch. Weil die israelische Justiz eben keine linksgrüne Weicheier- und Volksverräterjustiz ist. Die fallen auf keine Stimme im Kopf rein.
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