Donnerstag, 6. Dezember 2018

Das Zentrum für faschistische Schönheit

von Fragolin

Das linksradikale Blockwartportal des sogenannten „Zentrums für politische Schönheit“, einer Vereinigung offensichtlich ultralinker Demokratie- und Verfassungsfeinde, die unter dem Vorwand „Kunst“ wie man sieht knallharte politische Propaganda und politischen Aktionismus weit außerhalb der Legalität betreiben, wird verklagt.
Gut, denkt man sich.
Doch die Sache hat einen Haken.
Die Linksradikalen wurden nicht etwa dafür angezeigt, dass sie widerrechtlich Fotos von Demonstranten veröffentlicht, die persönlichen Daten der Abgebildeten dazugeschrieben und recht eindeutig illegale Forderungen nach „Bestrafungen“ formuliert haben und für die Denunziation von Nachbarn, Bekannten oder Arbeitskollegen sogar Bargeld auslobten. Nein, das ist in Deutschland inzwischen salonfähig geworden, wenn Linke ganz offen Recht und Gesetz brechen und in einer Art Inquisition Denunzianten bezahlen, die Gemeldeten der modernen Hexerei des „Rechts-Seins“ anklagen und vor-verurteilen in Einem und das Urteil, ein Nazi und in guter Tradition faschistischer Entmenschlichung des politischen Gegners eine „AfD-Ratte“ zu sein, auf jede Litfaßsäule zu kleben.

Das Kündigen von Wohnungen, Konten oder Broterwerb nach Vernaderung des Delinquenten durch solche Lichtgestalten der „politischen Schönheit“, die die Schönheit von lodernden Scheiterhaufen meint, steht in Merkeldeutschland inzwischen an der Tagesordnung. Das Verbrechen der Verurteilten: Sie sind einer anderen Meinung als die Regierung. Das war in Deutschland schon immer ein Verbrechen, hat solche Intensität aber das letzte Mal nur im Osten erreicht, in der ideologischen Wiege der heutigen Regentin des neoteutonischen Siedlungsgebietes.

Nein, der Anklagepunkt ist nicht das widerliche Denunziations-, Hass- und Hetzsystem der ultralinken Glaubenskongregation, sondern dass sie auch Fotos veröffentlichten, die von einem jüdischen Antisemitismus-Verein gemacht wurden. Deshalb kann die Nachfolgeorganisation des Rundfunks der DDR, in der ja auch noch ausreichend alte SED-Recken ihren Dienst versehen sollen, die sicher genug Nachsicht mit dem Wiederaufleben der alten Stasi-Methoden aufbringen, auch nichts wirklich Verwerfliches im Tun dieser Linksradikalen finden. Nur das Urheberrecht einer jüdischen Organisation hätten sie nicht brechen dürfen, aber ansonsten: Null Problemo.

Ach ja, die alten SED-Recken tröten auch aus der „Linken“, es wäre doch alles harmlos und nur „Kunst“ (dass Stalin diese Ausrede nicht eingefallen ist…), und außerdem hätte ja auch die AfD ein Meldeportal eingerichtet.
Ja, so sind sie. Keinen Genierer, Äpfel mit Pferdekot zu vergleichen.
Die AfD hat keine Bargeld-Belohnung für Denunzianten ausgeschrieben.
Die AfD hat keine Bilder, Namen und verhetzende Kommentare zu den Dargestellten veröffentlicht.
Die AfD hat keine Daten für radikale Schlägertrupps zugänglich gemacht.
Die AfD hält alle Daten geheim und versteht sich als Vermittler zu den Schulbehörden, sollte es zu mehreren oder besonders ernsthaften Meldungen kommen.
Nein, das muss man nicht gut finden, aber man kann es auf keinen Fall auch nur ansatzweise vergleichen mit bezahltem Denunziantentum und öffentlicher sozialer Hinrichtung der Vernaderten. Hätte die AfD wirklich ein Hetzportal ähnlich dem der Linksradikalen eingerichtet, es würde schon längst ganz Deuschland toben und sich der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen, ob die Partei verboten gehört. Zurecht, übrigens. Nur bei der Linkspartei, die ideologisch den „Künstlern“ die Staffelei hält, muss man nicht damit rechnen.

Im Raum steht, ob wirklich sämtliches Bildmaterial echt ist und von den Chemnitzer Demos stammt. (…) Problem sei bei dieser künstlerischen Aktion, dass man hier im Moment nicht im Einzelnen zwischen Wahrheit und Fiktion unterscheiden könne.“

Und dann ist noch nicht einmal erwiesen, ob nicht von vornherein mit Fake gearbeitet wird. Fake News, Alternative Fakten, Hass und Hetze. All das, was sie Breitbart vorwerfen, betreiben sie als „Kunst“.

Geht man von der Echtheit der gezeigten Fotos aus, dann sind laut Hense Teile der Aktion ganz offensichtlich unzulässig. "Auch die Kunstfreiheit deckt eine solchen Prangerwirkung nicht ab." Hier gehe es um die Menschenwürde der Betroffenen. "Fahndungsaufrufe sind Sache der staatlichen Behörden." Mit dem Aussetzen von Kopfgeldern würden Grenzen überschritten.“

Genau, und zwar die Grenzen zum Faschismus. Kopfgeld ausloben zum Ergreifen von Regimegegnern – da ist es egal, ob das ein „Künstlerkollektiv“ macht, eine politische Partei oder der Staat selbst, Faschismus in Reinkultur. Also das, was immer wieder übrig bleibt, wenn Links die Macht übernommen hat.

Andererseits gehe die Kunstfreiheit sehr weit.“

Es gibt kein Andererseits zum vorherigen Absatz. Genau gar keines. Wenn ein Künstler eine Straftat begeht, ist das keine Kunst. Ich kann auch nicht einen Menschen auf offener Straße vierteilen und dann erklären, das war nur eine Kunstaktion. Wäre ja eine tolle Ausrede für den gewesen, der seine Frau an der Anhängerkupplung durch die Straßen geschleift hat. Und Anis Amri hätte einen Kunstpreis für seine Aktion „Befahren des unbefahrbaren Raumes“ am Breitscheidplatz verdient.

Er glaube, dass das Künstlerkollektive gezielt Grenzen überschritten hat, so wie auch einige Demonstranten Grenzen überschritten haben.“

Nein. Demonstranten handeln spontan und in der Gruppendynamik. Das „Künstlerkollektiv“ hat eiskalt kalkuliert nicht nur die Grenzen der Moral und der Legalität überschritten, sondern eine Demokratiefeindlichkeit offenbart, die nur noch durch die Verfassungsfeindlichkeit ihrer offenen Unterstützer aus der Linkspartei übertroffen wird.
Es sind genau die Art „Künstler“, die den Nazis und den Kommunisten Propagandafilme gedreht haben, in der Wochenschau oder im Schwarzen Kanal erklärt haben, wer die wahren Ratten seien, das Ungeziefer, das es gegen Belohnung für brave Volksgenossen zu melden und mit allen Mitteln auszugrenzen und auszurotten gilt. Sie sind die wahren Faschisten.
Das Zentrum für faschistische Schönheit.

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