von Fragolin
Das linksradikale Blockwartportal des sogenannten „Zentrums für
politische Schönheit“, einer Vereinigung offensichtlich
ultralinker Demokratie- und Verfassungsfeinde, die unter dem Vorwand
„Kunst“ wie man sieht knallharte politische Propaganda und
politischen Aktionismus weit außerhalb der Legalität betreiben,
wird
verklagt.
Gut, denkt man sich.
Doch die Sache hat einen Haken.
Die Linksradikalen wurden nicht etwa dafür angezeigt, dass sie
widerrechtlich Fotos von Demonstranten veröffentlicht, die
persönlichen Daten der Abgebildeten dazugeschrieben und recht
eindeutig illegale Forderungen nach „Bestrafungen“ formuliert
haben und für die Denunziation von Nachbarn, Bekannten oder
Arbeitskollegen sogar Bargeld auslobten. Nein, das ist in Deutschland
inzwischen salonfähig geworden, wenn Linke ganz offen Recht und
Gesetz brechen und in einer Art Inquisition Denunzianten bezahlen,
die Gemeldeten der modernen Hexerei des „Rechts-Seins“ anklagen
und vor-verurteilen in Einem und das Urteil, ein Nazi und in guter
Tradition faschistischer Entmenschlichung des politischen Gegners
eine „AfD-Ratte“ zu sein, auf jede Litfaßsäule zu kleben.
Das Kündigen von Wohnungen, Konten oder Broterwerb nach Vernaderung
des Delinquenten durch solche Lichtgestalten der „politischen
Schönheit“, die die Schönheit von lodernden Scheiterhaufen meint,
steht in Merkeldeutschland inzwischen an der Tagesordnung. Das
Verbrechen der Verurteilten: Sie sind einer anderen Meinung als die
Regierung. Das war in Deutschland schon immer ein Verbrechen, hat
solche Intensität aber das letzte Mal nur im Osten erreicht, in der
ideologischen Wiege der heutigen Regentin des neoteutonischen
Siedlungsgebietes.
Nein, der Anklagepunkt ist nicht das widerliche Denunziations-, Hass-
und Hetzsystem der ultralinken Glaubenskongregation, sondern dass sie
auch Fotos veröffentlichten, die von einem jüdischen
Antisemitismus-Verein gemacht wurden. Deshalb kann die
Nachfolgeorganisation des Rundfunks der DDR, in der ja auch noch
ausreichend alte SED-Recken ihren Dienst versehen sollen, die sicher
genug Nachsicht mit dem Wiederaufleben der alten Stasi-Methoden
aufbringen, auch nichts wirklich Verwerfliches im Tun dieser
Linksradikalen finden. Nur das Urheberrecht einer jüdischen
Organisation hätten sie nicht brechen dürfen, aber ansonsten: Null
Problemo.
Ach ja, die alten SED-Recken tröten auch aus der „Linken“, es
wäre doch alles harmlos und nur „Kunst“ (dass Stalin diese
Ausrede nicht eingefallen ist…), und außerdem hätte ja auch die
AfD ein Meldeportal eingerichtet.
Ja, so sind sie. Keinen Genierer, Äpfel mit Pferdekot zu
vergleichen.
Die AfD hat keine Bargeld-Belohnung für Denunzianten ausgeschrieben.
Die AfD hat keine Bilder, Namen und verhetzende Kommentare zu den
Dargestellten veröffentlicht.
Die AfD hat keine Daten für radikale Schlägertrupps zugänglich
gemacht.
Die AfD hält alle Daten geheim und versteht sich als Vermittler zu
den Schulbehörden, sollte es zu mehreren oder besonders ernsthaften
Meldungen kommen.
Nein, das muss man nicht gut finden, aber man kann es auf keinen Fall
auch nur ansatzweise vergleichen mit bezahltem Denunziantentum und
öffentlicher sozialer Hinrichtung der Vernaderten. Hätte die AfD
wirklich ein Hetzportal ähnlich dem der Linksradikalen eingerichtet,
es würde schon längst ganz Deuschland toben und sich der
Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen, ob die Partei verboten
gehört. Zurecht, übrigens. Nur bei der Linkspartei, die ideologisch
den „Künstlern“ die Staffelei hält, muss man nicht damit
rechnen.
„Im
Raum steht, ob wirklich sämtliches Bildmaterial echt ist und von den
Chemnitzer Demos stammt. (…) Problem sei bei dieser künstlerischen
Aktion, dass man hier im Moment nicht im Einzelnen zwischen Wahrheit
und Fiktion unterscheiden könne.“
Und dann ist noch nicht einmal erwiesen, ob nicht von vornherein mit
Fake gearbeitet wird. Fake News, Alternative Fakten, Hass und Hetze.
All das, was sie Breitbart vorwerfen, betreiben sie als „Kunst“.
„Geht
man von der Echtheit der gezeigten Fotos aus, dann sind laut Hense
Teile der Aktion ganz offensichtlich unzulässig. "Auch die
Kunstfreiheit deckt eine solchen Prangerwirkung nicht ab." Hier
gehe es um die Menschenwürde der Betroffenen. "Fahndungsaufrufe
sind Sache der staatlichen Behörden." Mit dem Aussetzen von
Kopfgeldern würden Grenzen überschritten.“
Genau, und zwar die
Grenzen zum Faschismus. Kopfgeld ausloben zum Ergreifen von
Regimegegnern – da ist es egal, ob das ein „Künstlerkollektiv“
macht, eine politische Partei oder der Staat selbst, Faschismus in
Reinkultur. Also das, was immer wieder übrig bleibt, wenn Links die
Macht übernommen hat.
„Andererseits
gehe die Kunstfreiheit sehr weit.“
Es gibt kein
Andererseits zum vorherigen Absatz. Genau gar keines. Wenn ein
Künstler eine Straftat begeht, ist das keine Kunst. Ich kann auch
nicht einen Menschen auf offener Straße vierteilen und dann
erklären, das war nur eine Kunstaktion. Wäre ja eine tolle Ausrede
für den gewesen, der seine Frau an der Anhängerkupplung durch die
Straßen geschleift hat. Und Anis Amri hätte einen Kunstpreis für
seine Aktion „Befahren des unbefahrbaren Raumes“ am
Breitscheidplatz verdient.
„Er glaube,
dass das Künstlerkollektive gezielt Grenzen überschritten hat, so
wie auch einige Demonstranten Grenzen überschritten haben.“
Nein. Demonstranten handeln spontan und in der Gruppendynamik. Das
„Künstlerkollektiv“ hat eiskalt kalkuliert nicht nur die Grenzen
der Moral und der Legalität überschritten, sondern eine
Demokratiefeindlichkeit offenbart, die nur noch durch die
Verfassungsfeindlichkeit ihrer offenen Unterstützer aus der
Linkspartei übertroffen wird.
Es sind genau die Art „Künstler“, die den Nazis und den
Kommunisten Propagandafilme gedreht haben, in der Wochenschau oder im
Schwarzen Kanal erklärt haben, wer die wahren Ratten seien, das
Ungeziefer, das es gegen Belohnung für brave Volksgenossen zu
melden und mit allen Mitteln auszugrenzen und auszurotten gilt. Sie
sind die wahren Faschisten.
Das Zentrum für faschistische Schönheit.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen