Üben "Aktivisten" "Gewalt" aus, gegen die sich Autofahrer auch gewaltsam wehren dürfen? Für Thomas Fischer wird die Diskussion um Gewaltbegriffe mit zweierlei Maß geführt. Ob das Notwehrrecht wirklich greife, zeige sich im Einzelfall.
Das Moratorium der "Letzten Generation" – man könnte es auch "vorübergehenden Waffenstillstand" nennen – ist an diesem Wochenende vorbei. Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung nicht mitgeteilt, sie werde die mittels Drohung mit weiteren "Aktionen" abgenötigten Forderungen der so genannten "Aktivisten" – deutschlandweit vermutlich weniger als 1.000 – erfüllen. Daher wird man nun wieder mit allerlei demonstrativen Handlungen zu rechnen haben, die sich im Umfeld von Nötigung, Sachbeschädigung und Eingriffen in (Verkehrs-)Infrastruktur abspielen.
Von den Handelnden werden diese Aktionen "ziviler Ungehorsam" genannt. Das ist ein politischer Kampfbegriff und keine juristische Kategorie.
Freitag, 9. Dezember 2022
Juristen sind ja doch zu was gut!
von LePenseur
Angesichts der Klebegören und Klebeschnullis der »Letzten Generation« (man kann sich und denen nur wünschen, daß die sich wirklich nicht — und v.a. nicht miteinander — fortpflanzen, bei solchen Genen kann doch nur Ausschuß herauskommen ...) entbrannten größtenteils laienhafte Debatten, was man denn in solchen Fällen nur machen können, dürfe, solle, und überhaupt und außerdem ...
Prof. Dr. Thomas Fischer legt im folgenden eine differenzierte Analyse des Problems vor, die zwar die intellektuelle Kapazität unserer Politruks und Presstituierten bei weitem übersteigt, aber einen Juristen mit der Befriedigung erfüllt, daß ein Fachkollege endlich mal all den Schwurbeleien und Pseudo-argumenten den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Aber lesen Sie selbst:
Chapeau, Herr Professor! Touché!
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11 Kommentare:
Wie lange würde so eine Figur es aushalten, wenn man ihr eine Flasche Mineralwasser auf Kopf und hinter den Kragen kippte? Bei diesem Wetter gewiss nicht lange.
Wie lange, wenn es Pisse wäre, die "Trucker" oft in leere Flaschen pieseln?
Wie bewertete der Jurist solche Gegenwehr?
Danke!
Sehr informative Aufklärung durch Prof. Dr. Thomas Fischer!
Das sollte bewußt werden!
Klasse. Danke für die Verknüpfung dieses Beitrags, werter Le Penseur. Sehr ausführliche Abhandlung eines kenntnisreichen Autors zu einer brandaktuellen Thematik.
Allles schön und gut. Aber im Recht sein und es auch zu bekommen, sind zweierlei. Waren es schon immer eigentlich.
Europäer meint:
Wird zwar nicht passieren, aber es wäre schön, wenn man die Finanziers und Unterstützer der Klima-Kleber mit "zivilem Ungehorsam" überzieht.
Teilweise legt Last Generation die Spender ja selbst offen, teilweise lässt es sich indirekt rückschließen.
Oder man klebt sich halt mal selbst an die Limousinen oder die Haustüren div. Politiker und Promis an welcher der Last Generation die Stange halten.
Aber wahrscheinlich wäre das dann wieder ein "rechter Staatsstreich".
Europäer meint:
Bis dahin ist vielleicht eine Flasche mit Urin im Auto eine gute Übergangslösung.
Er muss auch nicht frisch sein.
>> Allles schön und gut. Aber im Recht sein und es auch zu bekommen, sind zweierlei. Waren es schon immer eigentlich. <<
"Waren es schon immer eigentlich." - diese Relativiererei ist entsetzlich. Deutschland war früher durchaus ein Rechtsstaat, auch in den "schrecklichen 12 Jahren", obschon das Recht damals drakonischer war
Nur hat man die BRD-Köter erfolgreich an eine maximalkorrupte Justiz gewöhnt.
Juristen sind nicht nur für etwas gut - für mich fängt der wirklich Menschen im tiefsten Sinne erst mit dem Volljuristen an. Vor keiner Berufsgruppe habe ich solche Ehrfurcht wie vor den Volljuristen.
(Nur in Klammern: dasss ein Volljurist promoviert sein muss, versteht sich natürlich von selbst. Wer's nicht ist, kann's auch nicht!)
Cher Germann L.,
sowas geht beim Lesen natürlich — wie da Balina sacht — "runter wie Öl" ...
Aber finden Sie nicht, daß Sie mit Ihren Ehrfurchtsbezeugungen übertreiben? Selbst aus der Sicht eines Dr.jur. geht das doch ein bisserl zu weit ...
Werter Penseur,
es wäre sicherlich hilfreich, wenn ein mit der Sache vetrauter mal den Unterschied von Dr. jur auf dem Kanzleischild und dem Schwindel mit nur Dr. aufhellen würde.
Scheint weitgehend unbekannt zu sein.
Cher Anonym,
da kann ich Ihnen als mit der deutschen (Berufs-)Rechtslage eher wenig Vertrauter nicht wirklich weiterhelfen.
In Österreich können Sie schlicht "Dr." (oder auch bei Anwälten seit Jahren leider auch schon "Mag." auf Ihr Kanzleischild bzw. Ihre Visitenkarte setzen — oder eben ein "Dr. jur.", wobei das streng genommen eigentlich seit Jahrzehnten schon "Dr.iur." heißen müßte und von offiziellen Stellen auch so geschrieben wird, aber das herkömmliche "jur" wird stillschweigend toleriert.
Ich fand die Abschaffung des "j" in lateinischen Texten und Wörtern einfach leser-unfreundlich und willkörlich, da nämlich die Unterscheidung von "u" und "v", die das klassische Latein ebenso nicht kannte, nicht geändert wurde. Was also der Sinn sein soll, jetzt zwar "ius" statt "jus" zu schreiben, aber aus einem "usus" keinen "vsvs" zu machen, erschließt sich mir nicht!
Ebenso trauere ich den traditionellen Ligaturen "æ" und "œ" nach, da deren Ersetzung durch zwei Vokale bloß scheinbare Diphthonge, die aber immer getrennt gesprochen wurden (wie z.B. in poeta) nicht mehr von echten (und schon im 1. Jhd. n.Chr. faktisch als solche gesprochenen!), wie bspw. "præ", nicht mehr auf den ersten Blick unterscheidbar machen.
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