... des Bundesverfassungsgerichts zu sein
Knappes, aber zutreffendes Urteil von Prof. Alexander Dilger über das schandbare Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes:
Schon bei den Eilanträgen entschied das ‚Bundesverfassungsgericht gegen Bewegungs-freiheit und frische Luft‘. Das hat es in den Hauptverfahren durch den heute ver-öffentlichten „Beschluss vom 19. November 2021“ bestätigt. Die Bundesregierung darf mit höchstrichterlichem Segen die Grundrechte beliebig einschränken, wenn das ihrer Ansicht nach Gesundheit und Leben schützen könnte. Ein empirischer Nachweis für die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist auch nachträglich nicht nötig, mildere Mittel mussten und müssen nicht ernsthaft erwogen werden.
Die Diktatur nimmt Formen an. Nachdem die Legislative durch das Parteienkartell faktisch ausgeschaltet wurde, die Exekutive nicht kontrolliert wird, sondern diktiert, hat sich nun die Judikative endgültig als Garant der Verfassungsordnung aus dem Spiel genommen, und nickt bloß die Maß-nahmen der Regierung ab. Die vielzitierte »vierte Gewalt«, die Massenmedien sind gleichgeschaltet und berichten Propaganda.
Wo ist da der Unterschied zu einer Diktatur?
2 Kommentare:
Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir können bei der anstehenden Rettung des Klimas und damit der ganzen Menschheit nicht auf jedes Individum Rücksicht nehmen. Grundrechte können, wenn es um solche existentiellen Fragen geht, nur noch in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
@Klimaretter
Das ist entweder Sarkasmus - dann gratuliere ich!
Oder es ist ernst gemeint, dann: Be careful what you wish for!
Das einzige das gewisse Elemente in der Gesellschaft physisch schützt (wie gewisse Aktivisten und NGOs) ist ein funktionierender Rechtsstaat.
Wird der Soziale Kontrakt einseitig aufgelöst, dann dürft ihr euch warm anziehen.
Sandokan
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