... quillt es zwischen Dschinglbells und Driemingofaweitkrismess
aus den Lautsprechern der Kaufhäuser und Einkaufspassagen. Und der
pflichtschuldig rieselnde Schnee legt Bahnhöfe und Flughäfen lahm. Und
bei so
... viel Wetter, so viel Winter, so viel Straßen, so viel Chaos, da kann in den großen Medien des Landes natürlich schon mal für einen Moment der Platz fehlen, unwichtige Ereignisse mit ein paar Zeilen zu bedenken. Ganz einheitlich fiel denn auch vom Hamburger "Spiegel" bis zum Münchner "Focus", vom Berliner "Tagesspiegel" bis zur Düsseldorfer WAZ die Entscheidung, die Verschärfung des Volksverhetzungs- paragraphen, auf dem Deutschland sich in den letzten 60 Jahren ein gerüttelt Maß Wohlstand und Prosperität aufgebaut hat, nicht groß zu erwähnen.
Statt dem Volk draußen an den Kiosken umständlich zu schildern, wie das politische Berlin gedenkt, mit der Meinungsfreiheit eines der Grundrechte mit Hilfe eines Gummiparagraphen zum Mond zu schicken, gibt es Winterkampf an allen Fronten. Penibel werden ausgefallene Flugzeuge gezählt, Enteisungsmittelvorräte gecheckt und Salzlagerhäuser mögliche Durchhaltetermine geprüft. (hier mehr)
Künftig
ist es dank der endlich in nationales Recht umgesetzten
Cybercrime-Konvention des Europarats nicht mehr nur verboten,
»rassistische und fremdenfeindliche Handlungen« gegen »Teile der
Bevölkerung« verbal über das Internet zu begehen, sondern auch, indem zu
Haß und Gewalt nicht gegen Gruppen, sondern gegen konkrete
Einzelpersonen aufgerufen wird.
Künftig gilt auch für geschriebene oder gefilmte Angriffe auf Individuen, die bisher noch der sogenannten Meinungsfreiheit unterlagen, weil sie keine Gruppen und damit nicht pauschal diffamierten, das gleiche wie für die Verächtlichungmachung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Den Grünen ging das jedoch nicht weit genug: sie wollten, daß auch Haß wegen des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, wegen des Alter oder der sexuellen Identität verfolgt wird, wenn er im Internet verbreitet oder in Dateien auf der eigenen Festplatte gespeichert wird.
(Hier weiterlesen)
Künftig gilt auch für geschriebene oder gefilmte Angriffe auf Individuen, die bisher noch der sogenannten Meinungsfreiheit unterlagen, weil sie keine Gruppen und damit nicht pauschal diffamierten, das gleiche wie für die Verächtlichungmachung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Den Grünen ging das jedoch nicht weit genug: sie wollten, daß auch Haß wegen des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, wegen des Alter oder der sexuellen Identität verfolgt wird, wenn er im Internet verbreitet oder in Dateien auf der eigenen Festplatte gespeichert wird.
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Anmerkung: dieser Artikel wurde am 20. Dezember 2010 erstmals veröffentlicht.
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