... quillt es zwischen Dschinglbells und Driemingofaweitkrismess aus den Lautsprechern der Kaufhäuser und Einkaufspassagen. Und der pflichtschuldig rieselnde Schnee legt Bahnhöfe und Flughäfen lahm. Und bei so
Künftig gilt auch für geschriebene oder gefilmte Angriffe auf Individuen, die bisher noch der sogenannten Meinungsfreiheit unterlagen, weil sie keine Gruppen und damit nicht pauschal diffamierten, das gleiche wie für die Verächtlichungmachung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Den Grünen ging das jedoch nicht weit genug: sie wollten, daß auch Haß wegen des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, wegen des Alter oder der sexuellen Identität verfolgt wird, wenn er im Internet verbreitet oder in Dateien auf der eigenen Festplatte gespeichert wird.
In Österreich können wir uns glücklich schätzen, daß die Ausweitung krimineller Tatbestände etwas weniger pauschal ausgefallen ist. Das berechtigt uns natürlich nicht, einen Mann von sechsundfünfzig Jahren, der eine Sechsjährige heiratet und sie dann ab ihrem neunten Geburtstag beschläft, als »in unserem heutigen Rechtssystem als Kinderschänder« zu bezeichnen — denn das könnte durchaus religiöse Gefühle (von Kinderschändern?) verletzen. Aber auch ohne die weitblickenden Strafmöglichkeiten Deutschlands ist auch in Österreich es zwar keineswegs als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit anzusehen, z.B. zur Ermordung eines Oppositionspolitikers aufzurufen (das fällt natürlich unter die Freiheit der Kunst), wogegen der Hinweis, daß bestimmte Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund signifikant höhere Kriminalitätsraten als die autochthone Bevölkerung aufweisen, eindeutig als fremdenfeindliche Hetze zu werten ist.
Wann wird »White Christmas« verboten, da es für rechtgläubige Migrationshintergrundler einen geradezu provokanter Angriff auf seine Weltanschauung darstellt? Und wann schaffen wir uns überhaupt ab?
... viel Wetter, so viel Winter, so viel Straßen, so viel Chaos, da kann in den großen Medien des Landes natürlich schon mal für einen Moment der Platz fehlen, unwichtige Ereignisse mit ein paar Zeilen zu bedenken. Ganz einheitlich fiel denn auch vom Hamburger "Spiegel" bis zum Münchner "Focus", vom Berliner "Tagesspiegel" bis zur Düsseldorfer WAZ die Entscheidung, die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen, auf dem Deutschland sich in den letzten 60 Jahren ein gerüttelt Maß Wohlstand und Prosperität aufgebaut hat, nicht groß zu erwähnen.Künftig ist es dank der endlich in nationales Recht umgesetzten Cybercrime-Konvention des Europarats nicht mehr nur verboten, »rassistische und fremdenfeindliche Handlungen« gegen »Teile der Bevölkerung« verbal über das Internet zu begehen, sondern auch, indem zu Haß und Gewalt nicht gegen Gruppen, sondern gegen konkrete Einzelpersonen aufgerufen wird.
Statt dem Volk draußen an den Kiosken umständlich zu schildern, wie das politische Berlin gedenkt, mit der Meinungsfreiheit eines der Grundrechte mit Hilfe eines Gummiparagraphen zum Mond zu schicken, gibt es Winterkampf an allen Fronten. Penibel werden ausgefallene Flugzeuge gezählt, Enteisungsmittelvorräte gecheckt und Salzlagerhäuser mögliche Durchhaltetermine geprüft. (hier mehr)
Künftig gilt auch für geschriebene oder gefilmte Angriffe auf Individuen, die bisher noch der sogenannten Meinungsfreiheit unterlagen, weil sie keine Gruppen und damit nicht pauschal diffamierten, das gleiche wie für die Verächtlichungmachung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Den Grünen ging das jedoch nicht weit genug: sie wollten, daß auch Haß wegen des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, wegen des Alter oder der sexuellen Identität verfolgt wird, wenn er im Internet verbreitet oder in Dateien auf der eigenen Festplatte gespeichert wird.
In Österreich können wir uns glücklich schätzen, daß die Ausweitung krimineller Tatbestände etwas weniger pauschal ausgefallen ist. Das berechtigt uns natürlich nicht, einen Mann von sechsundfünfzig Jahren, der eine Sechsjährige heiratet und sie dann ab ihrem neunten Geburtstag beschläft, als »in unserem heutigen Rechtssystem als Kinderschänder« zu bezeichnen — denn das könnte durchaus religiöse Gefühle (von Kinderschändern?) verletzen. Aber auch ohne die weitblickenden Strafmöglichkeiten Deutschlands ist auch in Österreich es zwar keineswegs als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit anzusehen, z.B. zur Ermordung eines Oppositionspolitikers aufzurufen (das fällt natürlich unter die Freiheit der Kunst), wogegen der Hinweis, daß bestimmte Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund signifikant höhere Kriminalitätsraten als die autochthone Bevölkerung aufweisen, eindeutig als fremdenfeindliche Hetze zu werten ist.
Wann wird »White Christmas« verboten, da es für rechtgläubige Migrationshintergrundler einen geradezu provokanter Angriff auf seine Weltanschauung darstellt? Und wann schaffen wir uns überhaupt ab?
1 Kommentar:
Bevor wir uns selbst abschaffen, sollten wir eher jene abschaffen, die solche Gesetze erlassen. Damit wären wir schon einen entscheidenden Schritt weiter. Der Rest ist dann nur noch Makulatur.
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