Deutschland »... kann nur ein Europa mittragen, das hinsichtlich seiner wesentlichen Konstitutionsprinzipien die Homogenität mit der nationalen Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes wahrt.« (Dieter Blumenwitz, 1995)
Deutschland »... muß dieses Europa mittragen, da seine wesentlichen Konstitutionsprinzipien die Homogenität mit der "Brüsseler" Verfassungswirklichkeit zur Pflicht machen.« (Brüssel, 2010)
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