von Fragolin
Weil es mir gerade so einfällt, unseren Gutmenschinnen gewidmet: Sie
wollten die Edlen Wilden. Sie haben die Wilden bekommen und stellen
nun fest, dass an denen gar nichts edel ist.
Einer dieser Hergewünschten ist der inzwischen zu einiger
Berühmtheit gelangte Togolese, dessen Abschiebung von bis zu 200
recht frisch geschenkten Anti-Abschiebungs-Aktivisten erfolgreich neu
ausverhandelt wurde. Inzwischen hat ihn die Polizei ja einkassiert,
der Staat muss ja sein Gesicht, äh, also er muss ja wenigstens so
tun als ob er noch ein Gesicht hätte, das zu wahren eine
Hundertschaft ausrückt. Oder so.
Denn eigentlich, und das ist der Brüller an der ganzen Geschichte,
ist die komplette Aktion inklusive der bevorstehenden aufwendigen
Abschiebung nach Italien dermaßen für
die Fisch‘, dass es graust. Es ist sinnlos. Inhaltslos.
Komplett ohne jede Substanz. Denn:
„Doch selbst nach einer Abschiebung nach Italien wird die
Bundespolizei den Togoer anstandslos wieder einreisen lassen müssen.“
Wie? Was? Wenn der extra abgeschoben wird und an unserer Grenze
wieder auftaucht, wird der nicht postwendend zurückgewiesen sondern
wieder vom wellkammistischen Empfangskommitee des lukrativsten
Sammelbeckens der Glücksritter dieser Welt in die Arme geschlossen?
Wieso? Es gibt doch geltendes Recht:
„Grundsätzlich
erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet
abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach
Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des
Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein
Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf
somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.“
Was in dem Gesetz steht? Naja, ziemlich deutlich:
„(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder
abgeschoben worden ist, darf weder erneut in das Bundesgebiet
einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm, selbst im Falle
eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt
werden (Einreise- und Aufenthaltsverbot).“
Der Rest des Paragraphen regelt die Befristung. Hört sich erstmal
recht eindeutig an, oder? Wie kommt es dann zu dieser Aussage:
„Die
Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ die
derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne
aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines
Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.“
Das bedeutet also, dass auch dann, wenn ein aufrechter
Ausreisebescheid besteht und der Mann reist nach vollzogener
gewaltsamer Abschiebung wieder ein, dann muss man ihm sofort die
Einreise gestatten, wenn er das Zauberwort „Asyl“ sagt. Der
Schlüssel zu jedem Schloss; das Wort, das geltendes Recht außer
Kraft setzt, die Universalformel.
Wie kann es aber dazu kommen? Wieso handelt die Polizei auf den
ersten Blick gesetzeswidrig? Da kann ein zweiter Blick helfen:
„Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei
weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen
Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom September 2015:
Diese sieht vor, von einer „Einreiseverweigerung bis auf Weiteres
aus humanitären Gründen abzusehen“. Jeder Drittstaatler ohne
Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige
Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.“
Das muss man sich mal vorstellen, was das im Klartext heißt: Laut
Gesetz, das vom demokratisch gewählten Parlament grundegesetzkonform
beschlossen wurde, müsste die Polizei einen mit Einreiseverbot
belegten Drittstaatsangehörigen an der Bundesgrenze abweisen. Laut
mündlicher Weisung eines Innenministers, der nicht einmal mehr im
Amt ist und dessen Anweisung das Parlament und damit den
grundgesetzkonformen Weg ebenso umgangen hat wie Merkel mit ihrer bis
heute nicht demokratisch legitmierten Entscheidung, internationales
Vertragswerk und deutsches Recht außer Kraft zu setzen, wird dieses
geltende Gesetz ausgehebelt. Die Keule, mit der der gesamte
demokratische Rechtswerdungsprozess ad Absurdum geführt wird, heißt
„humanitäre Gründe“. Eine Formel, die behauptetes
„Menschenrecht“ vor konkretes Recht setzt.
Auch der neue Innenminister unternimmt nichts, diesen offensichtlich
rechtswidrigen und grundgesetzfeindlichen Zustand zu beenden und das
Recht in Deutschland vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen; man
kann davon ausgehen, dass dies auf persönlichen Wunsch der
pommerschen Matrone geschieht.
Ja, das ist Diktatur in Reinkultur, das ist Aushebelung und
Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates.
Müßig, zu erwähnen, dass es ein ganz besonderer aber irgendwie
historisch betrachtet typisch deutscher Treppenwitz ist, dass
Kritiker des verfassungswidrigen Rechtsbruches eines selbstherrlichen
Regimes ausgerechnet von diesem und seinen nützlichen Idioten als
Demokratie- und Verfassungsfeinde verhetzt und zum Teil auch verfolgt
werden.
3 Kommentare:
Womit eigentlich die im dt. Grundgesetz beschriebenen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Widerstandsrechts der Bevölkerung erfüllt wären.
FritzLiberal
Im grössten Freiluft-Cabaret der Welt gibt es nicht nur ständig neue Überraschungen, sondern auch freien Eintritt samt sattem Trinkgeld für den Gast. Das lässt sich sicher noch steigern.
Auch wenn es so wäre, hätte ich an einer neuen Einreise meine Zweifel. Er ist im sicheren Ausland und müsste bei geltenden Gesetzen dort den Asylantrag stellen. Jedenfalls verstehe ich es so... Wenn Sie da andere Informationen haben, können Sie mich gerne verbessern.
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