Donnerstag, 15. Dezember 2016

Heute vor 225 Jahren

... also am 15. Dezember 1791, trat mit Abschluß der Ratifikationsverfahren die Bill of Rights in Kraft:



Ach, und wie weit hat sich unsere Welt von diesem großartigen Dokument mittlerweile entfernt ...

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich möchte vor allem den 2. Verfassungszusatz, das Recht der Bürger, Waffen zu besitzen und zu tragen, hervorheben. Denn dieser schützt alle anderen Grundrechte. Wie heißt es so schön: "Waffen in Privathand sind die Zähne der Freiheit".

FritzLiberal

Anonym hat gesagt…

Aber das sind sie nur, wenn sie auch zur Verwendung kommen. Wie in den USA, die wenigstens in dieser Hinsicht wirklich eine "Stadt auf dem Berge" sind.
Einfach nur in der Schublade liegen lassen, bringt gar nix.

Anonym hat gesagt…

@Anonym: nun, Waffen in Privathand wirken schon, wenn sie im Waffenschrank verstaut sind (in der Schublade sollte man sie wirklich nicht aufbewahren). Und zwar abschreckend. Die Nomenklatura schreckt doch vor größeren Frechheiten zurück, wenn - wie etwa in der Schweiz - jeder wehrpflichtige Mann (und viele Veteranen) das Sturmgewehr zu Hause haben. Ist einfach ein gesünderes und freieres Klima im Land, wenn die Obrigkeit Angst vor den Bürgern hat, anstatt umgekehrt.

FritzLiberal

Ecclesia militans hat gesagt…

Zustimmung! Am allerbesten ist aber, wenn die Waffen auch mal aus dem Schrank zur proaktiven Betätigung geholt werden. In USA hat heute ein besorgter Bürger, der zurecht verärgert war, weil eine Frau vor ihm dauerlangsam im PKW unterwegs war, die Sache mit dem Gewehr geregelt und den dreijährigen Sohn der Dame gleich mit in den Himmel gepustet.
Großartig, tu felix America!
Da wollen wir auch hin.

Le Penseur hat gesagt…

@kleiner Witzbold "Ecclesia militans",

gehen Sie davon aus, daß er deshalb wegen Mordes angeklagt wird und intakte Chancen auf eine Hinrichtung hat.

"Tu felix Austria" macht's da natürlich viiiiiel besser, und bestraft lieber Inländer, die in Notwehr einen Räuber erschießen (umgekehrt kommt nämlich kaum vor, da Inländer statistisch deutlich weniger oft als Räuber unterwegs sind ...).

Oder hebt ein Urteil gegen den Vergewaltiger eines 10-jährigen Buben in einem Schwimmbar auf, weil der Täter (pardon: "mußmaßliche Täter" muß es natürlich heißen!) vielleicht nicht erkennen können mußte, daß das Buberl nicht gern in den hintern gepoppt wird.

So sieht Rechtsstaatlichkeit hierzulande aus. Zufrieden?