Freitag, 19. April 2024

Die Rechts-Extremisten

von Fragolin

 

Das Bundesverfassungsgericht – dem ich das inzwischen ehrlicherweise kaum noch zugetraut habe – hat der Beschwerde Reichelts stattgegeben und ebenso schnell wie deutlich festgestellt, dass Regierungskritik eine legitime Meinungsäußerung in der (nicht „unserer“, sondern „der“) Demokratie darstellt und der Staat sich nicht als Opfer in den Staub werfen und seine „Delegitimierung“ herbeijammern dürfe, nur weil Betroffene seiner Gewalt ihre Meinung auch mal deftig und deutlich kommunizieren. Wirklich erleuchtend ist die Tatsache, dass Deutschland unter linksfaschistischer Führung in einen Zustand abgedriftet ist, in dem das Aufblitzen mikroskopischer Reste des entwichenen Rechtsstaates eine Schlagzeile darstellt und keine Randnotiz.

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Weil die Linksbrüller ja immer so gerne tröten, man dürfe „Höcke gerichtsfest als Faschisten“ bezeichnen, wobei sie entweder in bösartigem Mutwillen oder himmelschreiender Dummheit (ich unterstelle auch gerne böswillige Dummheit) rechtsverdrehend den Beschluss über die Legitimität der Form einer Meinungsäußerung auf deren Inhalt anwenden, kann ich mir diese Bemerkung nicht verkneifen: „Das Bundesverfassungsgericht hat höchstrichterlich festgestellt, dass die Aussage, diese Regierung überwies 370 Millionen Euro an die Taliban, gerechtfertigt ist.“ Hat es zwar nicht, folgt aber der gleichen Logik wie die erwähnten Rülpser vom linken Rand. Und es soll ja wohl gleiches Recht für Alle gelten, oder?

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Das Bundesverfassungsgericht hat ja festgestellt, dass Vertreter der Hochpolitik es ertragen müssen, mit eindeutig wahren Fakten konfrontiert zu werden, ohne sich sich sofort beleidigt zu fühlen oder gar die Justiz auf ihre Bürger zu hetzen. Darf man jetzt also rechtssicher behaupten, Ricarda Lang wäre fett oder Tessa Ganserer biologisch betrachtet weiterhin ein Mann? Würde ich natürlich nicht, ich frage nur für einen Freund...

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Gerüchte aus ebenso geheimer wie uninformierter Quelle raunen, der Verfassungsschutz habe das Bundesverfassungsgericht zum Verdachtsfall deklariert. Richter, die in extremer Unbeugsamkeit am Buchstaben der Verfassung festhalten, sind unseredemokratiegefährdende Rechts-Extremisten!


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