Zumindest der Jurist könnte wissen, dass die Termini "Ausnahmezustand" und "Notstand" etwas ganz Unterschiedliches meinen. "Ausnahmezustand" ist zudem ein rein politischer Terminus, der juristisch nichts bezeichnet.
1. it's me ist arzt, nicht Jurist. 2. läuft der Klabauterbach-"Ausnahmezustand" aufs gleiche hinaus: Grundrechte werden geschreddert, Regierung (auf Weisung der Strippenzieher) diktiert, Grundgesetz ist Makulatur.
Der Rest an Unterschied ist nicht mehr als Staffage für Juristen.
4 Kommentare:
Zumindest der Jurist könnte wissen, dass die Termini "Ausnahmezustand" und "Notstand" etwas ganz Unterschiedliches meinen.
"Ausnahmezustand" ist zudem ein rein politischer Terminus, der juristisch nichts bezeichnet.
@anon:
1. it's me ist arzt, nicht Jurist.
2. läuft der Klabauterbach-"Ausnahmezustand" aufs gleiche hinaus: Grundrechte werden geschreddert, Regierung (auf Weisung der Strippenzieher) diktiert, Grundgesetz ist Makulatur.
Der Rest an Unterschied ist nicht mehr als Staffage für Juristen.
Ohnehin, nicht jeder Notstand ist ein Ausnahmezustand (er kann schließlich auch lange andauern).
Aber jeder Ausnahmezustand ist ein Notstand.
Sandokan
@Anonym 15:31
Als Laie weiss ich, dass zwischen "Schlechtwetter" und "Regen" etwas ganz Unterschiedliches gemeint ist. Nass werden, kann man bei beiden.
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