von LePenseur
Was betroffen macht: solche Artikel habe ich in den Mainstream-Medien schon lange nicht mehr gelesen. Demokratie stirbt nicht plötzlich. Sie erstickt langsam. Und das ist kein schöner Tod, für den nicht, der ihn erleidet ... und nicht für den, der zusehen muß.
Wenn ich diese Meldungen lese oder höre, habe ich ein Störgefühl. Es kommt aus der Vergangenheit. Die Älteren unter uns erinnern sich noch an den berüchtigten Radikalenerlass in den 70er-Jahren.Sie kennen die Formulierung: "Die AfD, die vom Verfassungsschutz als in Teilen rechts-extremistisch eingestuft wird, ...". Oder: "Der Thüringer Landesverband der AfD, der laut Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gilt, ...". Sie hören das in der Tagesschau, in Ihrem Radiosender, lesen es in der Lokalzeitung und natürlich auch auf der Internetplattform Ihres Vertrauens. Der Verfassungsschutz entlarvt die AfD!
Man staunt beinahe, daß Uwe Vorkötter das bei t-online noch schreiben darf. Und der Skandal daran ist, daß man darüber heute schon staunen muß. Obwohl Vorkötter natürlich Beruhigungspillen an das Staatsmonster verteilt (sonst dürfte er vermutlich auch nicht mehr).
Die 68er fragten einst, wie "es" bloß "damals" jemals "so weit kommen konnte". Heute sitzen sie in den Positionen, die darüber entscheiden, daß es heute wieder so weit kommt.
Auf sie trifft das bissige Bonmot über die Bourbonen nach 1815 zu: "Sie haben nichts vergessen und nichts dazugelernt!" Weder vergaßen die Alt68er ihre verblasenen Träume nach totalitärer Zwangsbeglückung der Menschen durch ihre "bessere Gesellschaftsordnung", die uns jetzt Klimawahn und Staatspleite beschert - noch haben sie aus ihrer eigenen Denunzierung und Verfolgung dazugelernt, daß das unter umgekehrten Vorzeichen auch nicht besser ist.
1 Kommentar:
Da können wir auch noch weiter zurückgreifen, als zu den 68ern, z.B. in die Zeit des 3. Reiches.
Beispiel: Corona-Restriktionen, die eigentlich im Widerspruch zur Verfassung stehen.
Unter Adolf gabs am 24.3.1933 das Ermächtigungsgesetz. Das ermöglichte u.a.:
Beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
Nach dem Reichstagsbrand wurden folgende Verordnungen erlassen:
Auf Grund des Artikel 48, Absatz 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:
("Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" kann man mit diesen Begriffen ersetzen: "Abwehr eines staatsgefährdenden Pandemie-Virus")
§ 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
Also - hatten wir doch schon einmal alles. Schon vergessen? Da gabs noch ein Gesetz (oder Verordnung) mit dem Begriff "Volksverhetzung". Hab das in der Schnelle jetzt nicht gefunden.
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