Mittwoch, 15. März 2017

Blick ins Völkerrecht



von Fragolin

„Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“

Somit besteht kein Recht eines ausländischen Regierungspolitikers darauf, in unseren Grenzen aufzutreten, wenn man aufgrund der bisherigen Eskalation der Worte damit rechnen muss, dass er dabei in irgendeiner Weise gegen uns und unseren Staat hetzt und damit Unfrieden in die Gesellschaft unseres Staates sät. Die Menschen, die hier leben, mit Hetze zu spalten, ist eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten.

Ach ja, das Zitat entstammt dem auch von der Türkei ratifizierten Wiener Übereinkommen von 1961, das die diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten als verbindliches Völkerrecht regelt, Artikel 41 Absatz (1).

Und im Artikel 45 heißt es:

„Werden die diplomatischen Beziehungen zwischen zwei Staaten abgebrochen oder wird eine Mission endgültig oder vorübergehend abberufen,
a)    so hat der Empfangsstaat auch im Fall eines bewaffneten Konflikts die Räumlichkeiten, das Vermögen und die Archive der Mission zu achten und zu schützen…“

Wie war das mit der über der niederländischen Botschaft gehissten türkischen Flagge und dem unerkannten „Verschwinden“ des Verantwortlichen? Schutz der Mission? Wenn schon einer mit der Türkenfahne auf dem Dachsteht, wer ist dann so in den Räumen unterwegs? Übrigens per definitionem niederländisches Staatsgebiet.
Das Neo-Osmanische Reich des Operettensultans ist weder in der Lage noch Willens, die einfachsten völkerrechtlichen Grundregeln einzuhalten und im eigenen Land durchzusetzen. Und wir verhandeln mit denen über einen Beitritt der EU zu seinem turkfaschistischen Radikalmuslimenreich und stopfen ihm Geld in seinen Hintern. Wieso reden wir überhaupt noch mit dem? Nichts gelernt aus der Appeasement-Politik vor 80 Jahren?

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