von Fragolin
„Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten
genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und anderen
Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner
verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“
Somit besteht
kein Recht eines ausländischen Regierungspolitikers darauf, in unseren Grenzen
aufzutreten, wenn man aufgrund der bisherigen Eskalation der Worte damit rechnen
muss, dass er dabei in irgendeiner Weise gegen uns und unseren Staat hetzt und
damit Unfrieden in die Gesellschaft unseres Staates sät. Die Menschen, die hier
leben, mit Hetze zu spalten, ist eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten.
Ach ja, das
Zitat entstammt dem auch von der Türkei ratifizierten Wiener Übereinkommen von
1961, das die diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten als verbindliches
Völkerrecht regelt, Artikel 41 Absatz (1).
Und im
Artikel 45 heißt es:
„Werden die diplomatischen Beziehungen zwischen
zwei Staaten abgebrochen oder wird eine Mission endgültig oder vorübergehend
abberufen,
a) so hat der Empfangsstaat auch im Fall eines bewaffneten Konflikts die
Räumlichkeiten, das Vermögen und die Archive der Mission zu achten und zu
schützen…“
Wie war das
mit der über der niederländischen Botschaft gehissten türkischen Flagge und dem
unerkannten „Verschwinden“ des Verantwortlichen? Schutz der Mission? Wenn schon
einer mit der Türkenfahne auf dem Dachsteht, wer ist dann so in den Räumen
unterwegs? Übrigens per definitionem niederländisches Staatsgebiet.
Das
Neo-Osmanische Reich des Operettensultans ist weder in der Lage noch Willens,
die einfachsten völkerrechtlichen Grundregeln einzuhalten und im eigenen Land
durchzusetzen. Und wir verhandeln mit denen über einen Beitritt der EU zu
seinem turkfaschistischen Radikalmuslimenreich und stopfen ihm Geld in seinen
Hintern. Wieso reden wir überhaupt noch mit dem? Nichts gelernt aus der
Appeasement-Politik vor 80 Jahren?
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