Montag, 26. Januar 2026

Der beginnende Verlust der persönlichen Freiheit: ein Nachtrag zum vorherigen Artikel

von Helmut
 
 
Ich freue mich, wenn mein Artikel vom letzten Freitag "Der beginnende Verlust der persönlichen Freiheit" positive und auch negative Kommentare bewirkte, keine Frage! Wenn mich etwas stört, dann ist es, wenn die Kommentare sich mit absolut sekundären Problematiken beschäftigen und die eigentiche Quintessenz, was ich mit meinem Artikel nahebringen wollte, dabei verloren geht, eine beliebte Methode der amtierenden Politiker.  Deshalb werde ich nachfolgend nochmals hervorheben, worum es mir eigentlich geht.
 
Ich möchte auf die Situation des in Untersuchungshaft befindlichen Herrn Potra in Rumänien eingehen. Ich habe mir den Gesetzestext aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen, wonach eine Untersuchungshaft zulässig ist, und ihn hier auf deutsch übersetzt:
Untersuchungshaft - Artikel 223:

(1) Die Untersuchungshaft kann vom Richter für Rechte und Freiheiten während der Straf-verfolgung, vom Richter der Vorverhandlungskammer im Vorverfahrensverfahren oder vom Gericht, vor dem die Sache verhandelt wird, während des Verfahrens angeordnet werden, sofern aus den Beweisen ein begründeter Verdacht hervorgeht, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat, und eine der folgenden Situationen vorliegt:

a) Der Angeklagte ist geflohen oder untergetaucht, um sich der Strafverfolgung oder dem Gerichtsverfahren zu entziehen, oder hat Vorbereitungen jeglicher Art für solche Handlungen getroffen.

b) Der Angeklagte versucht, einen anderen Beteiligten an der Straftat, einen Zeugen oder einen Sachverständigen zu beeinflussen oder Beweismittel zu vernichten, zu verfälschen, zu verbergen oder zu entwenden oder eine andere Person zu einem solchen Verhalten zu veranlassen.

c) der Beschuldigte übt Druck auf die geschädigte Person aus oder versucht, mit ihr eine betrügerische Vereinbarung zu treffen;

d) es besteht der begründete Verdacht, dass der Beschuldigte nach Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn vorsätzlich eine neue Straftat begangen hat oder die Begehung einer neuen Straftat vorbereitet.

(2) Die Untersuchungshaft kann auch angeordnet werden, wenn aus den Beweisen der begründete Verdacht hervorgeht, dass der Beschuldigte eine vorsätzliche Straftat gegen das Leben, eine Straftat, durch die einer Person Körperverletzung oder Tod zugefügt wurde, eine Straftat gegen die nationale Sicherheit gemäß dem Strafgesetzbuch und anderen Sondergesetzen, eine Straftat des Drogenhandels, Waffenhandels, Menschenhandels, Terrorismus, Geldwäsche, Fälschung von Geld oder anderen Wertpapieren, Erpressung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Steuerhinter-ziehung, Beleidigung, gerichtliche Beleidigung, ein Korruptionsdelikt, ein Delikt, das mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel begangen wurde, oder ein anderes Delikt, für das das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder mehr vorsieht, und auf der Grundlage der Bewertung der Schwere der Tat, der Art und Weise und der Umstände ihrer Begehung, seines Umfelds und seiner Herkunft, seiner Vorstrafen und anderer Umstände, die seine Person betreffen, festgestellt wird, dass seine Freiheitsentziehung notwendig ist, um eine Gefahr für die öffentliche Ordnung abzuwenden.
Natürlich sind da auch Formulierungen eines Gummiparagraphen dabei, die auf verschiedenste Art inter-pretierbar sind, aber es ist klar, dass es sich bei der Untersuchungshaft um eine Repressalie gegenüber einem politischen Häftling handelt. Kein einziges aufgeführtes Delikt trifft für ihn zu.

Warum unterstreiche ich das:

In einem EU-Land wird aktuell das geltende Recht mit Füßen getreten, mit dem Zweck, politische Gegner auszuschalten. Brüssel hat damit keine Probleme, das zu ignorieren, und es begann auch schon in anderen EU-Ländern, auf ähnliche Weise Leute auszuschalten, die sich gegen die Vorgaben der Regierung richten. Ob das in Deutschland nun Leute sind, die die Corona-Lügen aufgedeckt haben (z.B. RA Fuellmich), oder auch andere, aktuell die Blockade und Kontensperrung, von der EU veranlasst, betreffend Jacques Baud in Belgien, usw. usw. wir pendeln uns langsam auf eine andere Ebene ein. Eklatant ist, dass man bei den Ungarn jeden nur irgendwie dunklen Punkt sucht, weil sich Orban nicht diesem Diktat unterordnet.

Das war eigentlich mein Aufhänger, um den Lesern etwas mehr Sensibilität nahe zu bringen, was die Verletzung der Grundrechte der Menschen in der EU betrifft. Denn, Rumänien ist und war immer nur ein Probelauf, und das, was in Rumänien funktioniert hat, wurde auch in der selben oder abweichenden Form in anderen Ländern exerziert. Rumänien deshalb, weil die Leute dort derart unterwürfig sind, dass man von dort kaum einen Protest erwarten kann.

Was hat das mit den anderen Ländern zu tun, mit Österreich, mit Deutschland, usw.? Beobachten wir doch, wie in anderen Ländern das Strafrecht politisch missbraucht wird, wie Vergewaltiger aus anderen Kulturbereichen freigesprochen oder zumindest auf freien Fuß gesetzt werden, wie Leute immer noch Repressalien aus der Coronazeit zu erleiden haben.

Es gibt genügend Beispiele, wo das geltende Recht mit Füßen getreten wird. Für mich war der Spruch "Wehret den Anfängen" eine Lebensvorgabe, um Unrecht bereits im Ansatz zu bekämpfen. Aber in jeder Richtung, nicht einseitig, so wie es manche verwenden.

Es ist die Pflicht eines mündigen Bürgers, die Augen offen zu halten, die aktuellen Zustände zu bewerten und sich offen gegen beginnende Missstände sich auszusprechen. Ansonsten erleben wir eine Wiederholung der Episode 1930, und das hat dann nichts mehr mit Adolf zu tun, sondern mit dem uns aufdiktiertem Regime von Brüssel.
 

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