Sonntag, 18. Januar 2026

"Die Täter von Crans-Montana"

von LePenseur
 
 
... titelte das Editorial von Roger Köppel in der letztwöchigen Ausgabe der Weltwoche. Das macht den Juristen etwas ratlos. Nun ist mir natürlich klar, daß das Editorial eines "Chefredaktors" (wie das in der Schweiz so hübsch heißt) inhaltlich und stilistisch Unterschiede zu, sagen wir mal, der Begründung eines Gerichtsurteils aufweisen wird, ja: muß — sonst liest das ja keiner. Und ein Wochenmagazin, das nicht gelesen wird, hat irgendwie seinen Lebenszweck verloren ...
 
Die Weltwoche war bisher meist eine reputierliche, qualitätsvolle Wochenschrift, die in gut recherchierten, ausgewogen argumentierenden Artikeln die weltweiten Ereignisse der Woche zusammenfaßte. Bei diesem Editorial ist jedoch weder von guter Recherche noch von ausgewogener Argumentation allzuviel zu merken.
 
Wenn Köppel etwa die Stimmung der Leser durch die Beschreibung der durch die Brandkatastrophe für ihr Leben verunstalteten und behinderten Jugendlichen und Kinder anheizt um dann fortzusetzen:
Auch vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, dass das französische Betreiberpaar [...] noch immer frei herumläuft. Bis zum heutigen Tag sitzt kein Verdächtiger in Untersuchungshaft.*)
Pardon, Herr Chefredaktor! Ist eine Untersuchungshaft dazu da, eine etwaige Haftstrafe vorwegzunehmen? Nein, sie dient vielmehr dazu, einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vorzubeugen. Wenn das möglicherweise anzuklagende Betreiberpaar mit den Behörden kooperiert, ist offenbar eine Fluchtgefahr nicht gegeben. Was bei einem durch den Brand — der durch vielfache Videoaufnahmen auch in seinem tatsächlichen Ablauf schon jetzt als ziemlich vollständig geklärt angesehen werden kann  — völlig zerstörten Objekt "verdunkelt" werden könnte, ist auch kaum zu argumentieren. Daß die 
Ehefrau noch in der Brandnacht vielleicht belastende Social-Media-Postings löschte, wohl in der Absicht, Spuren zu verwischen
... wie Roger Köppel vorwurfsvoll vermerkt, ist angesichts der vielfachen Möglichkeiten der Polizei, derlei Posts wiederherzustellen, höchstens als untauglicher Versuch zu werten — dessen Sinn wohl nicht darin bestand, die behördliche Wahrheitsfindung zu vereiteln, sondern vielmehr, einer Sensationsberichterstattung, die nur zu gerne jede "Spur" aufzunehmen und weidlich (und gerne auch vorverurteilend!) auszuschlachten, vorzubeugen.
 
Wie die Sachlage sich nach den Zeugenaussagen und Videoaufnahmen recht eindeutig darstellt, geschah der Brandausbruch durch eine — im Rückblick: völlig hirnlose! — Aktion zweier Angestellter des Lokals: ein großgewachsener Kellner nahm eine weibliche Servierkraft huckepack auf die Schultern, letztere trug hocherhoben die Champagnerflasche mit der Sprühkerze und entzündete, da sie in dieser Höhe der Decke zu nahe kam, unabsichtlich die daran angebrachte, offenbar nicht hinreichend brandhemmende Kunststoff-Isolierung.
 
Dieser Sachverhalt ist nun unter zwei Aspekten zu beurteilen:
 
1. zur Klärung der zivilrechtlichen Fragen bezüglich Schadenersatz, Schmerzengeld, Haftung der Betreiber des Lokals (Dienstgeberhaftung für "untaugliche Gehilfen", mangelhafte Bauführung etc.), auch Haftung von Behörden (Versagen von Kontrollen etc.). 
 
Für all diese Fragen gibt es, soweit noch nötig, Beweissicherungsmöglichkeiten, aber mit Sicherheit keine Untersuchungshaft.
 
2. zur Klärung der strafrechtlichen Fragen, ob hier (und natürlich: von wem verwirklicht!) eine fahrlässige Tötung bzw. schwere Körperverletzung der Brandopfer anzunehmen ist, ob es im Zuge von Kontrollen zu korruptivem Verhalten der Behörden und Betreiber gekommen ist, ist ebenfalls eine Untersuchungshaft wohl unnötig ... außer, es ergäbe sich bisher nicht bestehende Fluchtgefahr der Betreiber oder von möglicherweise belasteten Behördenmitarbeitern.
 
Nehmen wir der besseren Plastizität einfach einen vergleichbaren Fall: ein Busunternehmer transportiert in seinem durch einen Angestellten gelenkten Bus 40 Jugendliche. Der Angestellte fährt auf der kurvenreichen Gebirgsstraße unachtsam mit überhöhtem Tempo, kommt von der Fahrbahn ab und stürzt in eine Schlucht. Alle tot. Wer käme auf die absurde Idee, hier eine Untersuchungshaft des Busunternehmers zu verlangen?  Köppels "Argumentation" wird aber in der Folge noch unappetitlicher:
Ein anderes finsteres Kapitel ist der Wirt, Jacques Moretti, Franzose, Korse, verurteilter Krimineller, laut französischen Berichten wegen Zuhälterei, Betrug und Freiheitsberaubung.
Sorry, Herr Chefredaktor: es ist schlichtweg infam, was Sie hier betreiben! Ich darf wohl davon ausgehen, daß dieser Monsieur Moretti für seine Straftaten abgeurteilt wurde und seine Strafe(n) verbüßt hat. In diesem Fall ist es, gelinde gesagt, letztklassig schäbig und (wenigstens in Österreich, aber es wird in der Schweiz wohl nicht anderes sein!) sogar verboten und strafbar, ihm diese Straftaten vorzuwerfen! Und es ist umso mehr schäbig, da die angeführten Delikte in keinerlei Gefährdungszusammenhang mit einer offenbar durch Unachtsamkeit entstandenen Brandkatastrophe stehen.
 
Zuhälterei, Betrug und Freiheitsberaubung sind Straftaten, aber qualifizieren einen nicht zum präsumptiven Brandstifter! Hätte der Betreiber bereits in der Vergangenheit einen Brand seines Lokals zu verantworten gehabt — ja, dann hätten Sie, Herr Köppel, eine gewisse Berechtigung, auf diesen Umstand hinzuweisen. Aber daß er seinerzeit als Zuhälter tätig war: was hat das mit einem Organisationsversagen (auf das läuft es nämlich letztlich hinaus: die Verwendung "untüchtiger Gehilfen", deren unbedachte Handlungen zum Brand führten) zu tun? Das ist effekthascherisch bis zum geht-nicht-mehr! Und dann setzen Sie noch nach mit dem Satz:
Blick-Kollegen versuchten, Moretti vor seinem Haus zu stellen, doch dieser schickte ihnen einen Rohling entgegen und eine Kaskade übler Verwünschungen. Die importierte Mafia gibt Schweizern den Tarif durch.
Sagen Sie: geht's Ihnen noch gut?! Sie wissen ebenso gut wie ich (nein: als Schweizer wohl noch viel besser!) über die "Seriosität" der Blick-Berichterstattung Bescheid. Daß einer, dessen gesamte wirtschaftliche und soziale Existenz durch eine Brandkatastrophe soeben vernichtet wurde, nicht in der Stimmung ist, den inquisitorischen, voreingenommenen und sensationsheischenden Fragen von Journalisten Rede und Antwort zu stehen, ist nachvollziehbar. Und was soll Ihr Hervorholen der Mafia-Keule? Zwischen einem korsischen Zuhälter, einem ehemaligen noch dazu, und "Mafia" liegen Welten.
 
In Ihrem Editorial, Herr Köppel, gibt es noch weitere, höchst bedenklich effekthascherische Darlegungen, die geradezu exemplarisch erkennen lassen, wie Journalismus nicht betrieben werden sollte. Ich hoffe, daß Sie wieder zu einer seriöseren, differenzierenden Darstellung zurückkehren, für welche ich seit Jahren die Weltwoche schätzen gelernt hatte!
 
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So begann ich meinen Artikel, den ich am letzten Sonntag veröffentlichen wollte. Wie wir wissen, gabe es da ein paar Dinge, die mir (und wohl nicht nur mir) dringlicher erschienen, und so steckte ich den Artikel in die virtuelle Schublade ... bis ich die aktuelle Ausgabe der Weltwoche las, in der ein gewisser David Biner noch ordentlich in Sachen Unappetitlichkeit zulegte. Unter dem Titel "Zehn unangenehme Wahrheiten. Was Sie im Moment nicht über die Brandkatastrophe von Cans-Montana lesen möchten" finden sich veritable Gusto-Stückerln von dem, was man in meiner Jugend als "Revolver-Journalismus" bezeichnete ... und verachtete.
 
"Die Täter sind Ausländer" ... ach, wir haben schon "Täter", nicht mal "mutmaßliche", sondern gleich echte "Täter"! Chapeau! Und Herr Biner, Herr der Fakten, weiß'noch weiter Bescheid:
Fakt ist: zwei missratene Lebensläufe - er vorbestraft, sie die Modelkarriere hinter sich - wagen einen gemeinsamen Neuanfang in der Schweiz.
Nun mag man in Vorstrafen zu Recht einen "mißratenen Lebenslauf" erblicken, aber eine Modelkarriere, die eine (wie ich las: ca. 40-jährige) "hinter sich" hat ... was, bitteschön, soll daran "mißraten" sein? In bestimmten Berufen endet die Karriere eben weit vor dem Regelpensionsantritt. 40-jährige Primaballerinen sind auch selten. Oder bei weiten nicht 65-jährige Schispringer. Oder Rennfahrer. Oder Astronauten. Lauter "gescheitere Existenzen", Herrn Biner? 
 
Und so geht es geschlagene zwei Seiten lang, dreispaltig, dahin. Wer sich das antun will, kann die Weltwoche ja erwerben und diesen Artikel, eine buchstäbliche mediale Hinrichtungsorgie, selber lesen ... mir ist es einfach zu öde, jeden schiefen Vergleich und jede infame Unterstellung (meist medienrechtsbewußt nicht justiziabel "durch die Hinterüre" formuliert) zu hinterfragen.
 
Der Artikel schließt mit den Sätzen:
... zudem war Féraud [Anm.: der "Gemeindepräsident", wir würden sagen: "Bürgermeister" des Ortes] allein darauf bedacht, nichts Unbedachtes zu sagen, was dereinst juristisch gegen ihn verwendet werden könnte. Die teuren PR-Experten, darunter Christoph Nufer, der Ex-Kommunikationschef von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, schickten Féraud auf einen unerbittlichen Spießrutenlauf. Wer solche Berater hat, braucht keine Gegner mehr.
Wer solche Brandartikel um die Ohren geknallt bekommt, braucht auch keinen Gegner mehr! Und wenn Berater, dann vermutlich Medienanwälte, die so einen Artikel doch noch auf Straftatbestände des Autors hin penibel abklopfen! Was denken Sie sich eigentlich, Herr Biner, wenn Sie einem medial schon vorverurteilten Lokalpolitiker noch als Vorwurf zurechnen, daß er "nichts Unbedachtes" sagen will, das später gegen ihn verwendet werden könnte? Wollen Sie damit etwa eines der fundamentalsten Rechte jeder (!) zivilisierten Strafrechtsordnung, nämlich: daß ein Beschuldigter das Recht zu schweigen hat, in Mißkredit bringen? Ist es bei einem Lokalpolitiker, der vermutlich nicht über unermeßliche Reichtümer verfügen wird, ernstlich zu verlangen, daß er sich und seine Familie durch unbedachte Äußerungen, die man dann selbstverständlich gegen ihn verwendet, in den Ruin und sich selber möglicherweise in den Knast bringt? Sonst geht's Ihnen noch gut?!
 
Dieser Artikel ist einfach nur eines: ekelerregend. Es gab in der Vergangenheit, ich lese wie schon erwähnt die Weltwoche seit vielen Jahren, genug Artikel, deren Aussagen ich nicht teilte, ja sogar als vollkommen verfehlt betrachtete. Es gab auch einige, über die ich mir weidlich ärgerte. Das ist eben so. Aber es gab eigentlich bis zu diesem Artikel von Herrn Biner keinen, vor dem mir aufgrund seiner Schreibweise ekelte.
 
Sie haben es geschafft, Herr Biner: auch ein in jahrzehntelanger Beratungstätigkeit mit "menschlichen Untiefen" hinreichend vertrauter Jurist kann dazu gebracht werden, sich ob dem Elaborat eines Schreiberlings zu ekeln. Das schafft nicht jeder! Na, hoffentlich sind Sie recht stolz darauf ...
 
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*) Das hat sich mittlerweile hinsichtlich des Wirtes geändert. Der sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. 

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