Heute ein kleiner Denkanstoß für Impfärzte: der vierte Stich ist nicht zugelassen und die Aufklärung darüber mangelhaft – und damit der impfende Arzt allein und vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Das ist höchstgerichtlich bestätigt.
Denkt einmal nicht nur über die möglichen Gewinne, sondern auch über das persönliche Risiko nach. Seid ihr echt so sicher, dass kein Richter einen Arzt zu Schadenersatz verknacken wird und sogar strafrechtlich belangen, wenn Patienten Dauerschäden, Behinderungen oder gar den Tod erleiden? Wirklich?
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