von Fragolin
Ich bin erschüttert, mit
welcher ungerechtfertigter Härte der faschistische deutsche
Dreckstaat gegen arme traumatisierte Geflüchtete vorgeht! Da kommt
so ein armes Hascherl aus dem fernen Hindukusch, an dem wir doch die
westliche Demokratie verteidigen, in Muttis Gelobtes Schland und
sehnt sich nur nach Geborgenheit und Liebe, findet diese dann bei
einer elfjährigen lernbehinderten Schülerin, von deren überragenden
Intellekt er anscheinend ganz futsch und weg ist, und verliebt sich
Hals über Kopf in sie. Mal von vorne, mal von hinten, und weil er ja
so sozial ist, dürfen seine
beiden Kumpel auch mal reinstochern. Guten Freunden gibt man
halt nicht nur ein Küsschen sondern auch die Matratze.
„Eine abscheuliche
Vorgehensweise.“, wetterte
der offensichtlich schwer xenophobe und vollkommen unsensible Richter
AfD-gedankengutnahe: „Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt
herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“
Und wie sehen die Folgen aus?
Naja, der arme Verliebte konnte
den Gerichtssaal zwar als freier Mann lachend verlassen, aber die
Gefahr, im Wiederholungsfall doch noch in den Knast kommen zu können,
lastet ab heute schwer auf seiner armen traumatisierten Seele. Er
kann sich für mindestens zwei Jahre nicht mehr leisten,
minderjährige Kuffar-Schlampen durchzuvögeln. Wie kann dieser
rassistische Faschistenstaat nur so herzlos und hart sein!
Die Anklage gegen seine beiden
Kumpels wurde dagegen wieder fallengelassen. Immerhin konnten sie ja
nicht wissen, dass die Schülerin erst elf ist. Wer aus einem Land
kommt, in dem Mädchen ab sieben unter einen Stoffsack genäht
werden, dem fehlt halt die Lernerfahrung, um das abschätzen zu
können. Und außerdem war sie ja nicht ihr Eigentum, sondern nur mal
kurz hergeborgt. Zumindest soviel interkulturelles Verständnis zeigt
die deutsche Justiz noch.
Es lebe die Härte des
Rechtsstaates!
Und wer jetzt irgendwas daran
kritisiert, dem sei vermittelt, dass bei xenophober Hetze und
Spaltung der Linksstaat noch viel härter durchgreift als der
Rechtsstaat bei der Vergewaltigung von Kindern. Da gibt es keine
Chance auf Bewährung...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen