Dienstag, 10. Oktober 2017

Nur eine Kleinigkeit am Rande ...

... aber ein — offenbar fachkundiger — Kommentarposter zum KRONE-Artikel »Warum zahlte SPÖ 106.000 Euro mehr an Silberstein?« stellt an den famosen Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Matznetter, jetzt Leiter der »Task force« zur (angeblichen) Aufklärung des SPÖ-Silberstein-Skandals, die schlichte Frage:
Herr Steuerberater Matznetter: sagt Ihnen zufällig § 19 UStG (Übergang der Steuer-schuld an den Leistungsempfänger) etwas? Wäre wohl von der SPÖ zuwenig Umsatz-steuer ans Finanzamtamt abgeführt worden, oder?
Nur eine Kleinigkeit, könnte man sagen. Wen kümmern schon 20% USt, die nicht abgeführt wurden, wenn die 100% Bemessungsgrundlage schon ein Skandal erster Güte sind, für die der Vertrag fehlt, aufgrund dessen die Zahlung, für die die korrekte Rechnung fehlt, geleistet wurde.

Eine doppelt skandalöse »Kleinigkeit« freilich – da die SPÖ, die sonst stets für Regulierungswut und Pauschalverunglimpfung gegenüber Wirtschaftstreibenden zu haben ist, in eigener Sache nonchalant alle Regeln bricht. Wasser predigen und Wein saufen, wie's im Buch steht – aber das ist ja nichts neues bei den Sozen ...

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die § 19 UStG Regelung kommt in der Regel nur bei Geschäften zwischen Unternehmern - Bauleistung - zur Anwendung. Ist im Prinzip ein Nullsummenspiel, um den Vorsteuerbetrug auszuschließen. Ich bin gewiss kein Freund der SPÖ, aber der patscherte Matznetter tut mir fast schon ein wenig leid....

Nick

Le Penseur hat gesagt…

Cher "Nick",

§ 19 UStG kommt keineswegs "in der Regel nur" bei Bauleistungen zur Anwendung — das wäre § 19 1a UStG —, denn Sie vergessen den Abs. 1, der durchaus auf Silberstein zutreffen könnte (denn der wird wohl keinen Firmensitz in Österreich haben).

Ob die dafür vom inländischen Leistungsempfänger zu entrichtende USt ("reverse charge") von diesem dann auch als Vorsteuer abgezogen werden kann, möchte ich angesichts der ... ähm ... unorthodoxen Form der Leistungsbeschreibung und Rechnungslegung zumindest für die zitierten € 106.000 Bemessungsgrundlage zart in Zweifel ziehen (bin jetzt aber nicht besonders interessiert, dazu auf meine Kosten einen Steuerberater zu befragen ...)

Anonym hat gesagt…

@Nick: Matznetter ist keineswegs patschert - als Ex-Politiker und Wirtschaftstreuhänder weiß der ganz genau, was er tut ...

FritzLiberal