Freitag, 10. April 2020

Hut ab, Frau Kollegin!


Die gestern höchst mysteriös vom Netz verschwundene Homepage der Heidelberger Anwältin Beate Bahner ist derzeit wieder funktionsfähig, und man kann auch dortselbst ihren Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht nachlesen, der in juristisch höchst ausgefeilter Darlegung die offenkundig überschießenden und grundrechtswidrigen Regelungen der diversen Corona-Verordnungen aufzeigt:
An das Bundesverfassungsgericht  
Schlossbezirk 3 
76131 Karlsruhe  



EILT – bitte sofort vorlegen!  
Vorab per Fax:0721/9101-382 

Bahner gegen alle Landesregierungen  
der Bundesrepublik Deutschland:  
Antrag auf sofortige Aussetzung 
 aller Corona-Verordnungen 
der 16 Landesregierungen 
Unser Az.: 69/2020 
 08.04.2020 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgerichts wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer 

der Rechtsanwältin Beate Bahner, Voßstraße 3, 69115 Heidelberg  

Fachanwältin für Medizinrecht 

 - Antragstellerin - 

Nach der Lektüre kann ich als Jurist nur nochmals sagen: »Hut ab!« Das ist überaus präzise, fakten- und kenntnisreich argumentiert und müßte — wäre denn die Bundesrepublik ein Rechsstaat — nach allen Regeln der Gesetzes- und Verfassungsinterpretation zur sofortigen Aufhebung der bekämpften Verordnungen führen. Wie man am Konjunktiv erkennen kann: wird es aber nicht. So realistisch muß man leider sein ...

Jedenfalls gehört viel Mut dazu, sich auf diese Weise öffentlich zu exponieren. Frau Bahner wird in Bälde wohl ihr Briefpapier ändern können, und der »fachbuchautorin im springerverlag« ein »ehem.« voransetzen müssen, denn daß der Springer-Verlag von einer so unbotmäßigen Person weiterhin noch Bücher verlegt, darf doch füglich bezweifelt werden. Ob die zuständige Anwaltskammer vor dem Regime einknickt und ein Disziplinarverfahren (oder gar den Verlust der Berufsbefugnis) inszeniert, wird die Zukunft weisen.

Wenn die Anwältin zum Schluß ihres Antrages zusammenfassend darlegt:
Die Verbote der Corona-Verordnung sind insbesondere auch insoweit einmalig, als noch niemals zuvor in der Weltgeschichte zur Bekämpfung von Seuchen 99,9% der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt wurde und sämtliche Geschäfte geschlossen wurden, obwohl von ihnen nachweislich keine Gefahr ausgeht. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang immer erfolgreich so, wie es auch das Infektionsschutzgesetz in hervorragender Weise regelt: Nämlich die sorgfältige Ermitt-lung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten und sodann die not-wendige Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, gegebenenfalls deren Isolation und Be-obachtung

Warum dies bei der aktuellen Corona Winterepidemie mit Covid 19 plötzlich so dramatisch anders sein soll, lässt sich weder durch die Zahlen des Robert-Koch-Instituts noch durch einen gesunden Menschenverstand erklären. Warum belegt man bei etwa 100.000 Infektionen bundesweit die anderen 83 Millionen gesunden Menschen mit schlimmsten und existenzvernichtenden Kontaktverboten und Schließungen, anstatt die Infektion bei den Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen zu beobachten und diese eventuell zu isolieren? Wozu sind die Gesundheitsämter denn sonst da?  

Der einmalige Shutdown deutschlandweit und weltweit veranlasst daher leider zu den allerdüstersten Prognosen, die bis vor zwei Wochen – jedenfalls für mich als Rechtsanwältin – schlichtweg unvorstellbar waren. Bis dahin hatte ich noch einen profunden Glauben an unseren gut funktionierenden Rechtsstaat. Dieser ist seit dem Shutdown vor zwei Wochen jedoch zutiefst und nachhaltig erschüttert.

[...]

Der Shutdown der 16 Landesregierungen der Bundesrepublik ist damit für mich als Rechtsanwältin mit 25-jähriger Berufserfahrung der größte und ungeheuerlichste Rechts-skandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat. Die Verfolgung Un-schuldiger (wenn gesunde Menschen miteinander sprechen oder spazieren gehen) und die massive polizeiliche Kontrolle lässt mich zutiefst erschaudern! Noch nie wurden das Grundgesetz, dessen Bestehen ganz Deutschland noch im letzten Jahr so stolz gefeiert hat, noch nie wurden die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland so mit Füßen getreten, noch nie wurde eine Verfassung so radikal und so schnell vernichtet wie durch die Maßnahmen der 16 Landesregierungen und der Bundesregierung vor zwei Wochen.
... dann kann man nur jedes ihrer Worte unterstreichen! So einer »Rechtsordnung« die Bezeichnung »Bananenrepublik« zu geben, ist eigentlich noch eine schonungsvolle Untertreibung ...


19 Kommentare:

Wastl hat gesagt…

"...und sodann die not-wendige Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, gegebenenfalls deren Isolation und Beobachtung."

1. Wie hätte das ganz praktisch bewerkstelligt werden sollen, Frau Anwältin, bei den zahllosen "Infektionsketten", die sich durch "Hotspots" wie Après-Ski-Sausen und kirchliche Großveranstaltungen ergeben und tw. über halb Europa ergossen haben?

2. Faktisch läuft der Vorschlag der Anwältin darauf hinaus, Alte und Kranke, also genau die gesellschaftliche Gruppe, die nichts mehr zum Bruttosozialprodukt beiträgt, die also gesellschaftlich vernachlässigbar ist und den "Leistungsträgern" auf dem Geldbeutel liegt, brutalstmöglich abzuisolieren. Ein schauriges Menschenbild. Aber in bestimmten Gruppen natürlich populär..

Anonym hat gesagt…

Herr Danisch sieht das komplett anders. Ob sie sich wohl als Fachmann dazu Stellung nehmen könnten ? Ich als Leihe bin völlig verwirrt. Wer hat den nun recht ?

Norbert hat gesagt…

Rechtsanwältin Beate Bahner geht wegen der Corona-Verordnung vor Gericht – und steht nun selbst im Visier der Ermittler. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim mitteilen, werde aktuell "gegen eine Heidelberger Anwältin" ermittelt. „Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln“, heißt es in der Meldung. Dadurch bestehe der Verdacht, dass sie öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen habe

Da schau her! hat gesagt…

Hier kann man besichtigen, wie die Zeitgenossen so ticken und "denken, bei denen diese Rechtsanwältin aus Heidelberg jetzt viral geht und als Heldin gefeiert wird.

https://gloria.tv/post/2DpXe8yKP3P3BY3CUcskr792w

Fragolin hat gesagt…

Werter Wastl,
das Einzige, was hier (wie immer) schaurig ist, ist Ihre dumme Rabulistik.
Das Absondern der Kranken von den Gesunden ist der Kern jeder Epidemiebekämpfung und auch des jüngst bei Nacht und Nebel außer Kraft gesetzten Epidemiegesetzes. Dass das für die Erkrankten nicht schön ist und das Leben generell nicht gerecht, ist klar, aber daraus eine Verschwörungstheorie von wegen "vernachlässigbar" zu stricken ist widerlich, entspricht aber voll dem Naturell des Hetzers, das sich aus Ihren Kommentaren immer wieder Bahn bricht.
Nein, Epidemiemaßnahmen sind nicht schön, weil die Krankheit nicht schön ist. Wer separiert wird und wer nicht sortieren aber nicht irgendwelche an die Wand gemalten bösen Kräfte aus sondern die Natur und der Zufall. Diese Welt ist kein Ponyhof, und das wird sie auch nicht, wenn man einfach pauschal alle Insassen dem Ruin zuführt.
Die Geschichte wird zeigen, was mehr Todesopfer fordert: das Virus oder die Armut und Not, die den "Gegenmaßnahmen" weltweit folgen werden. Nicht überall gibt es Hartz und Mindestsicherung, Schutzschirme und Sozialsysteme. Dort werden Menschen nicht am Virus, sondern vor Hunger sterben wie die Fliegen, wenn unsere Wirtschaft zusammenbricht. Aber damit haben selbstgefällige linke Rabulisten und Polemiker wie Sie kein Problem, gell? Den vollmundig erklärten Antirassisten sind die Hungertoten am anderen Ende der Welt egal, sind eh bloß Neger - man bekommt zwar einen Koller, wenn sie jemand so nennt, fühlt sich aber edel dabei, wenn man sie als solche behandelt.
Oder kurz gesagt: Sie sind widerlich, aber fühlen sich toll dabei.
MfG Fragolin

Sabine W. hat gesagt…

Das muss ausgerechnet der Dauer-Apotheot der weißen männlichen Rasse Fragolin sagen. Wenn hier einer die von Ihresgleichen sog. "Neger" für Menschen minderen Wertes hält, dann Sie. Das kann man in vielen Ihrer Blogs lesen.

Coronaleugner hat gesagt…

Gibt auch ein österr. Pendant:

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.
(Quelle: APA OTS0064 8. April 2020, 10:35)

Carolus hat gesagt…

Auch ein Wiener Kollege Frau Bahners, Roman Schiessler, hat beim VfGH Klage wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes beantragt:
https://www.unzensuriert.at/content/97564-verstoss-gegen-grundrechte-verfassungsklage-gegen-covid-19-massnahmengesetz (8.4.)

Anonym hat gesagt…

Ein anderer Rechtsanwalt sieht das alles anders als seine Kollegin aus Heidelberg:
http://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1029-beate-bahner-die-dummschwaetzerin

Fragolin hat gesagt…

Werte Sabine W.
erstens verlange ich nach diesem Anwurf einen Beweis, ansonsten Sie eine dumme hetzende Lügnerin sind (okay, wie Beide wissen, dass es so ist), zweitens werde ich diesen Ausfluss Ihres Hasses heute meinem Nachbarn und normalerweise Grillkollegen (ja, die Ausgangssperre hat auch Seiten, die weh tun) über den Zaun erzählen, der Arme ist ja ein von mir zutiefst gehasster und als Untermensch betrachteter schwarzer Ingenieur aus Sierra Leone (haben wir beide noch nicht so gemerkt, also Danke für den Hinweis) der übrigens den Begriff "Neger" selbst verwendet, und drittens weiß ich nicht, wie viele Blogs Sie von mir lesen, aber ich habe nur eines.
Also flugs daran, flottmäulige Maid, und die Beweise herangekarrt! Viel Spaß beim Suchen; wer den Mund zu voll nimmt, soll ruhig etwas spucken.
MfG Fragolin

Le Penseur hat gesagt…

Cher (chère?) Anonym vom 11. April 2020 um 11:09,

Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit dürfte entgangen sein,

1. daß sich der Kollege von lawinfo.de mit diesem Artikel bereits am 3. April geäußert hat, als es die Anträge ans BVerfG noch nicht gab.

2. daß er in einer Ergänzung vom 10. April schreibt:
Wir haben in der Mandantschaft Convid-19-Fälle mit Intensivstation und mindestens einem tödlichen Ausgang. Von „weiter weg“ kann man staatstragend über den Sinn der Einschränkungen argumentieren. Damit ist es blitzartig vorbei, sobald das Virus im sichtbaren Umfeld zuschlägt oder man selbst ernsthaft getroffen wird.

Wenn ich in der Kanzlei einen Covid-19-Fall vertreten würde, würde ich natürlich auch anders argumentieren als Frau Bahner. Das ist bei Juristen halt so: wes Brot du ißt, des Lied du singst — oder glauben Sie ernstlich, die Strafverteidiger irgendwelcher kulturbereichernder Vergewaltiger halten ihre Mandanten tatsächlich für so "flucht"folgentraumatisiert, wie sie im Schlußplädoyer dem Gericht tränenreich einreden wollen?

Immerhin rudert der streitbare Anwalt mit einem »Das hätte man freundlicher formulieren können« schon ein bisserl zurück. Ich weiß nicht, wie die Anwaltskammern in Merkelstan die Berufsehre schützen — in Österreich wurde ich (es ist Jahre her) jedenfalls Zeuge, wie ein Anwalt von ebenso beachtlicher Prominenz wie Präpotenz einem jüngeren, aber fachlich exzellenten (seine spätere Karriere zu einem führenden Wirtschaftsanwalt Wiens bestätigte es) Gegenanwalt in der Verhandlung attestierte, sein Schriftsatz sei "nur Larifari". Dieser entnahm seiner Aktentasche einen frischen Bogen Papier, zückte den Füllhalter, protokollierte Datum und Uhrzeit und fragte den Kollegen leichthin: »Entschuldigen Sie, Herr Kollege, vielleicht habe ich Sie nicht ganz richtig verstanden — Sie meinen also, mein Schriftsatz sei nur Larifari ...?«

Die Richterin begann über den sich abzeichnenden Disput etwas die Nerven wegzuschmeißen, der ältere Kollege rutschte mit zunehmend röterem Kopf betreten auf dem Stuhl hin und her und rang sich zu einem: »Nein, Herr Kollege, das habe ich überhaupt nicht so gemeint. Also ich versichere Ihnen: Ihr Schriftsatz ist natürlich kein Larifari!«

Der junge Anwalt zerriß daraufhin den Papierbogen, lehnte sich zu unserem Mandanten und flüsterte süffisant: »So erledigt man das!«

Ich frage mich, warum wohl der Rechtsanwalt Rafael Fischer von lawinfo.de den ursprünglichen, (in der URL immer noch erkennbaren) Titel »Beate Bahner, die Dummschwätzerin« in ein belangloses »Beate Bahner: Vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht« verwässerte ... ... hat dem vielleicht ein wohlmeinender Kollege den sicher trefflichen Rat erteilt, eine Anwaltskollegin besser nicht als »Dummschwätzerin« zu bezeichnen?

(Fortsetzung)

Le Penseur hat gesagt…

(Fortsetzung)


3. Wenn Kollege Rafael Fischer dann vollmundig meint:

Im übrigen wird in Deutschland jedes umstrittene Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit oder in Normenkontrollverfahren überprüft. Das ist jetzt nichts bahnbrechendes von Frau Bahner. Darauf kommt es vorliegend aber auch nicht an. Die Wirklichkeit von Frau Bahner hilft uns nicht weiter. Es regiert die Macht des Faktischen. Und die ist schlicht Realität. Es gibt Einschränkungen – weltweit.

... dann kann ich mich einer gewissen Erinnerung an ähnliche Argumente des seinerzeitigen »Volksgerichtshofs« schwer erwehren: da regierte auch »die Macht des Faktischen«. Damit jetzt nicht irgendein Dummschwätzer — und damit ist Herr Rafael Fischer selbstredend nicht gemeint! — glaubt, ich hätte also geschrieben, Herr Fischer sei so etwas wie ein Freisler: nein, habe ich nicht! Nur die gewählte Argumentation, daß die Macht des Faktischen regiere, und sich die Normenkontrolle dem zu beugen habe, erinnert fatal an derlei unrühmliche Vorbilder.

4. Wenn Herr RA Fischer dann noch meint:

Gerade in Krisenzeiten ist Pragmatismus angesagt und nicht subjektive und destruktive Schlaumeierei.

... dann weckt auch das wieder fatale Erinnerungen an »große« Zeiten. »Recht ist, was dem Voilk nützt« war bspw. auch so ein »pragmatisches« Schlagwort, das damals im Schwange war.

Herr Rafael Fischer scheint in seiner Argumentation recht versatil zu sein — das mag ihm bei der Vertretung seiner Mandanten möglicherweise Vorteile verschaffen.

Bei mir als Jurist allerdings nicht.

Le Penseur hat gesagt…

P.S.:

endgültig unaapetitlich werden die Auslassungen besagten Herrn Rechtsanwalts aber im Schlußabsatz:

Frau Rechtsanwältin Bahner hat auf Ihrer Homepage und in den Medien offen zum Widerstand gegen jegliche staatliche Gewalt aufgerufen, sieht in den Erlassen der Regierung den größten Skandal, den die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt habe (anscheinend seien die Lex Corona noch schlimmer als das, was im 3. Reich geschehen ist) [...]

Ich hoffe, auch Herrn Reachtsanwalt Rafael Fischer ist bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland erst mehrere Jahre nach dem Ende des 3. Reichs entstanden ist, sodaß jedwede Geschehnisse im 3. Reich in der wortfolge, es handle sich hier um den »größten Skandal, den die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt habe«, denkmöglich nicht enthalten sein können. Sollte es ihm nicht bekannt gewesen sein, hoffe ich ggf. zu seiner Aufklärung beigetragen zu haben.

Sie verlangt weiter, alle bislang Verstorbenen zu obduzieren, um eine redliche Opferzahl zu erhalten. Wir glauben, dass Beate Bahner sich unter Handreichung von Verschwörungstheoretikern da realitätsfern hineingesteigert hat, aber durch Ihr Vorgehen v.a. (auch bei sich selbst) am Ende großen Schaden anrichtet, weil sie mit ihrer Kampfansage v.a. radikale Schläfer „bedient“.

Wer die Forderung nach möglichst objektive Eruierung von Todersursachen durch die Obduktion der Verstorbenen als »Kapfansage« — ja, an wen wohl? An den Rechtsstaat vielleicht? — versteht, der sollte eigentlich besser nicht als Rechtsanwalt praktizieren. Eine der fundamentalen Aufgaben jeder Prozeßführung ist die Wahrheitsfindung — so habe ich es in meinem Studium wenigstens noch vermittelt bekommen.

Rechtsanwalt Rafael Fischer toppt freilich alle vorherigen Auslassungen mit seinem Schlußsatz:

Erfreulich ist daher, dass der Staatschutz zwischenzeitlich auch die Sympathisanten von Frau Bahner durchleuchtet.

Das lasse ich mal so stehen, wohl wissend um die möglichen Rechtsfolgen einer unverblümten Erwiderung auf so einen Satz.

Ein Land, das solche Rechtsanwälte hervorbringt, braucht tatsächlich keine Normenkontrolle mehr. Sie wäre wohl sinnlos, wenn Anwälte sich selbst offensichtlich nicht mehr als »unabhängiges Organ der Rechtspflege« (§ 1 BRAO), sondern als Rechts- (und ggf. ganz »pragmatisch« eben auch Unrechts-)durchsetzungsgehilfen der Staatsgewalt verstehen.

Sabine W. hat gesagt…

Werter Fragolin:
Ihr netter "anderspigmentierter" Nachbar aus Sierra Leone mag sich ja gerne selbst als "Neger" titulieren, das sei ihm unbenommen. Was aber nicht das Geringste daran ändert, dass der Gebrauch dieses Wortes nicht erst seidemt die "Grünen" in Regierungsveranwortungen gekommen sind, sondern schon seit mehreren Dezennien als herabwürdigend und rassistisch gilt. Klar, nicht bei Ihnen und denen, die so denkne wie Sie. Aber durchaus für einen common sense, mögen Sie den auch noch so gerne als "linksgrünversifften Mainstream" abtun. Aber selbst Sie würden - jede Wette - in einem Bewerbungsschreiben oder in einer öffentlichen Rede dieses (Un)Wort nicht verwenden. Obwohl Sie eben dies für ein Zeichen der "Diktatur" halten, unter der Sie meinen leben zu müssen.

Fragolin hat gesagt…

Werte Sabine W.,
da Sie nicht nur den Beweis schuldig geblieben sind sondern noch dreist nachlegen, erspare ich mir weiteres Eingehen auf Ihre Ausflüsse. Sie sind es nicht wert.
MfG Fragolin

Anonym hat gesagt…

Wenn man Danisch glauben darf ist Frau Bahner, wegen „handwerklicher“ Mängel Ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert und ihre aktuelle Veröffentlichung zeugt nicht gerade, für einen Laien, von geistiger Klarheit ? Man Munkelt gar, die ganze Frau ist eine False Flag Aktion um echte Beschwerden zu erschweren ? Wir sehen Sie das Herr Fragolin ?

Le Penseur hat gesagt…

Cher (chère?) Anonym,

da der Artikel nicht von Fragolin, sondern von mir stammt, erlaube ich mir, Ihr Posting zu beantworten:

Danisch ist ein schätzenswerter Aufdecker vieler Ungereimtheiten (bis hin zu Schweinereien!), die in Merkels Herrschaftsgebiet a.k.a. »Schland« üblich sind. Er ist weder Virologe (oder überhaupt: Mediziner), noch Jurist. Ob er daher den Background hat zu beurteilen, ob Frau Bahner beim BVerfG »wegen „handwerklicher“ Mängel Ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert« ist, lasse ich dahingestellt.

Angesichts der bisweilen »wunderbaren« Judikate, die Karlsruhe entfließen, habe ich allerdings im Artikel dazu nicht ohne Grund geschrieben:

... nach allen Regeln der Gesetzes- und Verfassungsinterpretation zur sofortigen Aufhebung der bekämpften Verordnungen führen. Wie man am Konjunktiv erkennen kann: wird es aber nicht. So realistisch muß man leider sein ...

Ich schätze, daß auch Frau Bahner das so gut wie sichere Scheitern einkalkuliert hat. Wenn sie sich auf ihrer Homepage erkennbar süffisant darüber lustig macht, ist das ebenso verständlich wie sicher ihrer weiteren Anwaltstätigkeit nicht eben förderlich. Richter haben ihren Korps(un)geist, und Frau Bahner wird in Hinkunft mit einer Front der Ablehnung zu rechnen haben.

Nochmals daher: Hut ab! Wer sich angesichts solcher Auspizien traut, einen solchen Schritt zu setzen, verdient Hochachtung, auch wenn er (wie anzunehmen war) scheitert. Aber da das BVerfG selbst einen Verfassungsexperten wie Prof. Schachtschneider mit seiner Beschwerde seinerzeit — pardon l'expression — einfach scheißen geschickt hat, konnte eine unprominente Fachanwältin wohl nicht mit anderem Ausgang rechnen.

Hadmut Danisch hält den Shutdown Deutschlands wegen Corona für gerechtfertigt und sieht keine Grundrechtsprobleme in dem massiven Eingriff in die Lebens- und Wirtschaftsordnung eines >80Mio.-Volkes. Ich hingegen schon. Weil ich nicht nur Jurist bin, sondern seit Jahrzehnten Unternehmen v.a. wirtschaftlich berate.

Herr Danisch ist IT-Experte, und wenn er bspw. über Verschlüsselungen schreibt, werde ich seine Meinung mit Wertschätzung zur Kenntnis nehmen — mangels näheren Fachwissens auf diesem Gebiet erschiene es mir wenig sinnvoll, ihm da in die Parade zu fahren.

Diese Wertschätzung bedeutet aber nicht, daß ich deshalb seine Meinung auch auf Gebieten, in denen ich mich berufsbedingt besser auskennen dürfte, ebenso teilen müßte.

Ich selbst bin (wie Danisch) kein Mediziner — aber ich kenne, berufsbedingt, eine ganze Reihe von Medizinern, die zu mir unisono (!) unter Kopfschütteln von »Hysterie«, Aktionismus der Regierung«, »Augenauswischerei«, »Panikmache« u.ä. sprachen, als ich sie zu ihrer Einschätzung der Situation und der Covid-19-Maßnahmen (scil. derer in Österreich) befragte. Ich gebe zu, daß mich das Urteil jahrzehntelang tätiger Ärzte hier mehr beeindruckt, als das Statement eines IT-Experten, so sympathisch mir viele seiner sonst geäußerten Ansichten sein mögen.

Was das Scheitern von Frau Bahner beim BVerfG betrifft: die Entscheidung des BVerfG ist inappellabel (außer ggf. beim EuGH), muß deshalb aber noch lange nicht richtig sein. Oben berichtete ich von einem damals jungen, mittlerweile etablierten Wirtschaftsanwalt meines Vertrauens, der in meiner Gegenwart zu einem gemeinsamen Klienten den alten Anwaltsspruch zitierte: »Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand!« Ich konnte und kann ihm nur zustimmen: blamable, nachgerade schändliche Fehlurteile letzter Instanzen füllen ganze Bibliotheken!

Das ändert freilich nicht das Geringste an ihrer Rechtskraft — aber sehr wohl an meiner Achtung vor der Weisheit irgendwelcher Träger schwarzer oder, wie beim BVerfG, roter Talare. Wenn ich (und damit habe ich als Österreicher häufig zu tun) div. höchstgerichtliche »Erkenntnisse« (so heißen Entscheidungen des VfGH und VwGH in Österreich) durchlese, neige ich oft zur Ansicht, daß Gott dem, dem er ein Amt gab, im Gegenzug dafür den Verstand genommen haben dürfte. Oder die Ehrenhaftigkeit. Und bisweilen beides ...

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort,
auch mir macht es Angst wie schnell Grundrechte über Bord geworfen werden.
Anscheinend ist es im deutschen Recht einfacher sie außer Kraft zu setzen als sie zu ändern.
Da ich selbst, ebenfalls in der IT arbeite, möchte mich aber hier nicht mit einem Herrn Danisch vergleichen, finde ich es erschreckend wie schnell hier für die Apps, also die totale Überwachung gestimmt wird.
Meiner Meinung war Deutschland seit Hitler nicht mehr so nah an einer Diktatur. Vielleicht sogar ganz Europa. Wir haben Angst vor DDR 2.0 aber sind doch eigentlich auf dem Weg zur EDR = Europäischen Demokratischen Republik. Ein Alptraum scheint möglich.

Anonym hat gesagt…

Der Weg der Frau Kollegin scheint ein etwas wirrer zu sein:

Beate Bahner ist am Ostersonntag in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden – das bestätigte ein Sprecher der Polizei. Die Heidelberger Rechtsanwältin war zuvor mit einem Eilantrag gegen die bundesweiten Corona-Verordnungen am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Laut eines Polizeisprechers habe sie einen „sehr verwirrten Eindruck gemacht“, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“.

In einer Telegram-Nachricht an ihre Schwester berichtet Bahner, dass sie sich von „zwei Killern“ bedroht fühlte und auf der Straße Autos angehalten haben, um die Polizei um Schutz zu bitten. Die hätte sie dann gewaltsam in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht, wo sie nach eigenen Angaben gegen ihren Willen und ohne richterlichen Beschluss festgehalten wird. Bei ihrer Festnahme sei sie mit Handschellen gefesselt und von Polizisten verletzt worden. Die erste Nacht habe sie alleine in einer „Isolierstation“ verbracht.

"Hut ab, Frau Kolegin!" - Wer daran glaubt, dass Deutschland eine finstere "DDR 2.0-Diktatur" ist, wird das so sehen.