Was ist der Unterschied zwischen Viktor Orban und Angela Merkel?
Orban darf jetzt ohne Parlament regieren.
Merkel tut es.OhneVerfassungsänderung.
2 Kommentare:
Ursula
hat gesagt…
Was ist der Unterschied zwischen A.H. und Viktor Orban? Keiner - beide dürfen/durften ohne Parlament regieren, nachdem ihnen der Reichstag 1933 bzw. das ungarische Parlament 2020 brav demokratisch mit riesiger Mehrheit den Weg frei gemacht, indem sie sich selbst aus dem Verkehr gezogen haben.
Angela Merkel übrigens regiert nicht ohne Parlament. Bekanntlich hat es letzte Woche eine Bundestagssitzung gegeben, in der das Parlament einen gigantischen Rettungsschirm beschlossen hat. Von allen Parteien mitgetragen, außer natürlich der AfD.
um den Unterschied zwischen A.H. und Orbán möcht' ich Klavier spielen können! Und Sie vermutlich auch (Sie werden's nur nie zugeben - aber eine Algerich wäre da bei Ihnen ganz locker drin ...).
Ermächtigungsgesetze haben, und da bin ich noch ganz bei Ihnen, immer einen fatalen Beigeschmack! Weil eben in der Vergangenheit damit Schindluder getrieben wurde. Dennoch ist es ganz hilfreich, sich die Sache ein bisserl näher anzusehen, als es die deutsche Meinungsjournaille für gewöhnlich tut. So z.b. hier. Und da sieht das dann schon anders aus als bei A.H. 1933. Die sicherlich nicht Orbán-hörige deutsche Wikipedia informiert dazu: SPD und KPD hatten zusammen fast ein Drittel der Sitze im Reichstag. Um trotzdem die für ein verfassungsänderndes Gesetz nötige absolute Zweidrittelmehrheit sicher zu erreichen, wurde zunächst die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Die inhaftierten und damit abwesenden Abgeordneten der KPD galten nun formal als anwesend. Sodann wurde – im Beisein illegal im Reichstag anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger – unter der neuen Geschäftsordnung das Ermächtigungsgesetz beschlossen.
Und? Fand solches bei der Abstimmung in Budapest statt? Wohl nicht, denn sonst wären längst alle Zeitungen Europas voll davon.
Und ein Artikel 2 ("Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.") — und dieser Artikel war ja der eigentliche Hebel, mit dem die Nazis nach Hindenburgs Tod das Deutsche Reich "umbauten" (auf das Aperçu, daß eigentlich das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, zu welchen ein letztes Mal auch noch der Reichsrat, die damalige Länderkämmer, seine Zustimung erteilen mußte, eine staatsrechtlich-rechtspositivistische Delikatesse erster Güte, will ich hier nicht näher eingehen ...) — existiert in Ungarn ebensowenig.
Ob daraus eine Gefahr erwächst, wird erst die Zukunft zeigen. Man hat, zweifellos, Grund zu Wachsamkeit, aber nicht zur Hyperventilation.
Natürlich haben Sie völlig recht: Merkel regiert nicht ohne Parlament. Sie regiert halt mit einem Parlament, in dem die vorsitzführende Vizepräsidentin trotz evidenter Beschlußunfähigkeit einen Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit einfach ablehnt.
Mit solchen parlamentarischen Abnick-Attrappen braucht sie kein Gesetz, das sie zu Notstandsmaßnahmen ohne Parlament berechtigt. Wozu denn auch?
2 Kommentare:
Was ist der Unterschied zwischen A.H. und Viktor Orban?
Keiner - beide dürfen/durften ohne Parlament regieren, nachdem ihnen der Reichstag 1933 bzw. das ungarische Parlament 2020 brav demokratisch mit riesiger Mehrheit den Weg frei gemacht, indem sie sich selbst aus dem Verkehr gezogen haben.
Angela Merkel übrigens regiert nicht ohne Parlament. Bekanntlich hat es letzte Woche eine Bundestagssitzung gegeben, in der das Parlament einen gigantischen Rettungsschirm beschlossen hat. Von allen Parteien mitgetragen, außer natürlich der AfD.
Chère Ursula,
um den Unterschied zwischen A.H. und Orbán möcht' ich Klavier spielen können! Und Sie vermutlich auch (Sie werden's nur nie zugeben - aber eine Algerich wäre da bei Ihnen ganz locker drin ...).
Ermächtigungsgesetze haben, und da bin ich noch ganz bei Ihnen, immer einen fatalen Beigeschmack! Weil eben in der Vergangenheit damit Schindluder getrieben wurde. Dennoch ist es ganz hilfreich, sich die Sache ein bisserl näher anzusehen, als es die deutsche Meinungsjournaille für gewöhnlich tut. So z.b. hier. Und da sieht das dann schon anders aus als bei A.H. 1933. Die sicherlich nicht Orbán-hörige deutsche Wikipedia informiert dazu:
SPD und KPD hatten zusammen fast ein Drittel der Sitze im Reichstag. Um trotzdem die für ein verfassungsänderndes Gesetz nötige absolute Zweidrittelmehrheit sicher zu erreichen, wurde zunächst die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Die inhaftierten und damit abwesenden Abgeordneten der KPD galten nun formal als anwesend. Sodann wurde – im Beisein illegal im Reichstag anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger – unter der neuen Geschäftsordnung das Ermächtigungsgesetz beschlossen.
Und? Fand solches bei der Abstimmung in Budapest statt? Wohl nicht, denn sonst wären längst alle Zeitungen Europas voll davon.
Und ein Artikel 2 ("Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.") — und dieser Artikel war ja der eigentliche Hebel, mit dem die Nazis nach Hindenburgs Tod das Deutsche Reich "umbauten" (auf das Aperçu, daß eigentlich das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, zu welchen ein letztes Mal auch noch der Reichsrat, die damalige Länderkämmer, seine Zustimung erteilen mußte, eine staatsrechtlich-rechtspositivistische Delikatesse erster Güte, will ich hier nicht näher eingehen ...) — existiert in Ungarn ebensowenig.
Ob daraus eine Gefahr erwächst, wird erst die Zukunft zeigen. Man hat, zweifellos, Grund zu Wachsamkeit, aber nicht zur Hyperventilation.
Natürlich haben Sie völlig recht: Merkel regiert nicht ohne Parlament. Sie regiert halt mit einem Parlament, in dem die vorsitzführende Vizepräsidentin trotz evidenter Beschlußunfähigkeit einen Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit einfach ablehnt.
Mit solchen parlamentarischen Abnick-Attrappen braucht sie kein Gesetz, das sie zu Notstandsmaßnahmen ohne Parlament berechtigt. Wozu denn auch?
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