... daß einer der bedeutendstend Rechts- und Kirchenhistoriker des 19. Jahrhunderts (womit man wohl getrost sagen darf: aller Zeiten), Johann Friedrich Ritter von Schulte geboren wurde. Zunächst als einer der führenden Kirchenhistoriker auch von seiner damaligen römisch-katholischen Konfession gefeiert, geriet er später durch die Beschlüsse des Vaticanum I in einen entschiedenen Gegensatz zur angestammten Religionsgemeinschaft, da er sich aus Gründen der wissenschaftlichen und charakterlicher Lauterkeit nicht zu einer ihm nahegelegten Unterwerfung unter die Sätze der von diesem Konzil erlassenen Konstitution "Pastor aeternus", welche die Unfehlbarkeit des Heiligen Stuhles in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre definierte, bequemen wollte.
„Nicht meine Grundsätze“, schrieb er in seiner Stellungnahme, „nicht meine Wünsche sind andere geworden. Ich hoffe mit Gottes Hilfe bis zum letzten Athemzuge zu halten an dem Glauben meiner Väter. Aber meine Anschauung über das Verhältniß von Kirche und Staat, sowie über die Intentionen gewisser Kreise mußte ich allmälig als irrige insofern erkennen, als mir klar wurde, sie sei nicht die römische. Das päpstliche Breve Tuas libenter vom 21. December 1863 an den Erzbischof von München-Freising, welches in nuce die Scholastik canonisirt, das Schreiben des Nuntius mit den für Männer und öffentliche Lehrer wahrhaft unwürdigen Bedingungen, von welchen fernere Versammlungen katholischer Gelehrten abhängig gemacht wurden, das, was ich von verschiedenen Bischöfen und der römischen Frage kundigen Männern erfuhr – dieß Alles mußte an die Stelle jugendlicher Hoffnung die stumme, kalte Resignation treten machen. ... Aber bei dem heutigen Zustande der Kirche halte ich für Pflicht, daß Jeder, der den Muth und die Fähigkeit dazu hat, offen auftrete. Ein Mandat hat Niemand nöthig. Der Wahrheit Zeugniß zu geben, ist Pflicht; für meine Kirche zu thun, was ich noch in meinen schwachen Kräften kann, steht mir ebenso gut zu, als dem Papste, den Bischöfen und Priestern, denn die Kirche ist nicht gesetzt, damit die Hierarchie regiere, die Laien gehorchen, sondern der Herr hat seine Kirche gegründet, auf daß jeder in ihr den sicheren Weg finde, für sein Heil zu wirken.“
So wurde er zu einem der maßgeblichen Mitbegründer der Altkatholischen Kirche in Deutschland, deren in den Grundzügen bis heute gültige Synodal- und Gemeindeordnung (1874), quasi das „Grundgesetz“ der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland, er verfaßte. Seinem Wappenspruch „Scientia et justitia“ blieb er bis zu seinem Tode am 19. Dezember 1914 treu ...
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