Bei unseren
deutschen Nachbarn ist gerade eine Diskussion darüber im Gange, ob „Flüchtlinge“
(eher illegale Einwanderer), die von sich behaupten minderjährig zu sein, einer
medizinischen Altersfeststellung unterzogen werden sollen. Ausgelöst wurde die aktuelle
Debatte durch einige aufsehenerregende Gewaltverbrechen, die durch angeblich im
zarten Jugendalter befindlichen Zudringlinge verübt wurden (die Floskel „mutmaßlich“
wollen wir uns hier ersparen).
Dieses Thema
begleitet uns spätestens seit Beginn der illegalen Masseninvasion 2015. Immer wieder kamen
bruchstückhaft Einzelinformationen, die trotz redlichen Bemühens der
Mainstream-Medien nicht unter der Decke gehalten werden konnten, an das Licht
der Öffentlichkeit: von massenhaft „verlorenen“ Pässen war die Rede, vom 01.
Jänner als Einheits-Geburtstag von ganzen Heerscharen junger Männer, von
bärtigen und voll entwickelten 14-Jährigen, usw. Einzelne Insider meldeten sich
ebenfalls zu Wort, wie etwa der pensionierte Leiter des größten
österreichischen Flüchtlingslagers in Traiskirchen, Franz Schabhüttl. Der
sprach in einer ORF-Diskussion von massenhaftem Betrug bei Altersangaben von
Flüchtlingen; ein Extremfall war ein 50-jähriger (!), der sich als minderjährig
ausgeben wollte.
Der Status eines
Minderjährigen hat gravierende Vorteile für die betreffende Person, vor allem
aber für die Betreuungsindustrie: diese erhalten für die Betreuung eines
(angeblich) Minderjährigen in Österreich etwa € 3.000,-, in Deutschland mehr
als € 5.000,- pro Monat!
Diese Summen
sind schon dann, wenn es sich um echte minderjährige „Flüchtlinge“ handelt, für
den Zwangsabgabenleistenden eine absolute Zumutung. Man überlege sich, wieviel ein
Einheimischer durch ehrliche Arbeit brutto verdienen muss, um netto auf ein
entsprechendes Monatsgehalt zu kommen. Absolut
unerträglich wird es aber dann, wenn der Status als „Minderjähriger“ durch Lug
und Trug erschlichen wird. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, ja
Pflicht des Staates, der mit den Steuergeldern seiner Bürger sparsam zu wirtschaften
hat, grundsätzlich bei jedem (außer einem offensichtlichen Kind), der sich als
minderjährig bezeichnet, einen entsprechenden Alterstest vorzunehmen.
Wer, außer
einem „Flüchtling“ der betrügen will, könnte ernsthaft gegen solche Tests sein?
Nun, nach dem alten kriminologischen Prinzip „folge immer der Spur des Geldes“
gibt es noch eine Institution, die massives Interesse daran hat, möglichst
viele minderjährige „Flüchtlinge“ im Land zu haben: die Asylindustrie. Mehr
Minderjährige heißt mehr staatliche Zuwendungen, diese finanzieren mehr
Personal, und dies bringt mehr prestigeträchtige Führungspositionen. Ein klassisches falsches Anreizsystem.
Die „Argumente“,
die gegen eine verpflichtende Altersfeststellung vorgebracht werden, sind
Larifari. Da werden die Kosten angeführt – so ein Test kostet zwischen € 1.000
und € 2.000, das amortisiert sich bei den zahlreichen Betrugsfällen schnell.
Dann ist von Testungenauigkeiten die Rede, die angeblich bis zu zwei Jahre
betragen. Ohne dazuzusagen, dass sowieso das Prinzip „im Zweifel für den
Angeklagten“ angewendet wird, d.h. dass dann eben erst jeder mit Testergebnis „20
Jahre oder älter“ als volljährig eingestuft wird. Oder die angebliche
Strahlenbelastung bei einem Handwurzelröntgen zur Altersfeststellung. Diese ist
allerdings so gering, dass sie gegenüber der natürlichen Strahlung kaum ins Gewicht fällt.
Somit ist
die Folgerung klar: die flächendeckende Altersfeststellung bei „Flüchtlingen“
ist einzuführen. Und ebenso die Regelung, dass bei nachgewiesenen Lügen über
das Alter der Asylanspruch automatisch hinfällig wird. Ein Asylbewerber hat bei
der Überprüfung seines Anspruches bestmöglich mitzuwirken; tut er das nicht –
Abflug.
3 Kommentare:
Perfekt auf den Pubnkt gebracht!
Sehr gut analysiert.
Mitwirkung der Asylbewerber bei Identitäts- u. Altersfeststellung - das sollte so sein.
Bei Fälschung, Lug & Betrug: Abflug, Rückführung - das sollte selbstverständlich so sein.
Solche Gaga-Ausflüchte wie "Eingriff in das Menschenwohl" von Ärztekammerpräsidenten sind peinlich, scheinheilig und unerträglich.
Was für faule Ausreden gibt es bei nichtinvasiven Methoden wie Ultraschall- oder DNA-Untersuchung, die ebenfalls ganz unspektakulär durchgeführt werden...???
Anlässlich Ihres guten und sachlichen Beitrags fällt mir sofort der bereits zweimal in dem deutschen, öffentlich-rechtlichen Spartenkanal KIKA gezeigte TV-Film über die Liebesbeziehung einer Sechzehnjährigen und ihrem syrischen Freund und Ehemann in spe ein, dessen unklares Alter von anfänglichen 17 Jahren widerwillig von der Redaktion um ein weniges korrigiert wurde; man schaut sich die Gesichtszüge und die kräftige, sehr erwachsene Statur des Mannes an, ganz zu schweigen von der dominanten, recht eloquenten Rhetorik und dem auch für syrische Verhältnisse ungewöhnlich starken Bartwuchs, und man zweifelt.
Die anfänglich wohlwollend vermutete Minderjährigkeit des als Flüchtling bezeichneten Mannes ermöglichte immerhin einen reibungslosen Familiennachzug.
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