Samstag, 13. Januar 2018

Altersfeststellung bei „Flüchtlingen“

von Bastiat



Bei unseren deutschen Nachbarn ist gerade eine Diskussion darüber im Gange, ob „Flüchtlinge“ (eher illegale Einwanderer), die von sich behaupten minderjährig zu sein, einer medizinischen Altersfeststellung unterzogen werden sollen. Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch einige aufsehenerregende Gewaltverbrechen, die durch angeblich im zarten Jugendalter befindlichen Zudringlinge verübt wurden (die Floskel „mutmaßlich“ wollen wir uns hier ersparen).

Dieses Thema begleitet uns spätestens seit Beginn der  illegalen Masseninvasion 2015. Immer wieder kamen bruchstückhaft Einzelinformationen, die trotz redlichen Bemühens der Mainstream-Medien nicht unter der Decke gehalten werden konnten, an das Licht der Öffentlichkeit: von massenhaft „verlorenen“ Pässen war die Rede, vom 01. Jänner als Einheits-Geburtstag von ganzen Heerscharen junger Männer, von bärtigen und voll entwickelten 14-Jährigen, usw. Einzelne Insider meldeten sich ebenfalls zu Wort, wie etwa der pensionierte Leiter des größten österreichischen Flüchtlingslagers in Traiskirchen, Franz Schabhüttl. Der sprach in einer ORF-Diskussion von massenhaftem Betrug bei Altersangaben von Flüchtlingen; ein Extremfall war ein 50-jähriger (!), der sich als minderjährig ausgeben wollte.

Der Status eines Minderjährigen hat gravierende Vorteile für die betreffende Person, vor allem aber für die Betreuungsindustrie: diese erhalten für die Betreuung eines (angeblich) Minderjährigen in Österreich etwa € 3.000,-, in Deutschland mehr als € 5.000,- pro Monat!

Diese Summen sind schon dann, wenn es sich um echte minderjährige „Flüchtlinge“ handelt, für den Zwangsabgabenleistenden eine absolute Zumutung. Man überlege sich, wieviel ein Einheimischer durch ehrliche Arbeit brutto verdienen muss, um netto auf ein entsprechendes Monatsgehalt zu kommen. Absolut unerträglich wird es aber dann, wenn der Status als „Minderjähriger“ durch Lug und Trug erschlichen wird. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, ja Pflicht des Staates, der mit den Steuergeldern seiner Bürger sparsam zu wirtschaften hat, grundsätzlich bei jedem (außer einem offensichtlichen Kind), der sich als minderjährig bezeichnet, einen entsprechenden Alterstest vorzunehmen.

Wer, außer einem „Flüchtling“ der betrügen will, könnte ernsthaft gegen solche Tests sein? Nun, nach dem alten kriminologischen Prinzip „folge immer der Spur des Geldes“ gibt es noch eine Institution, die massives Interesse daran hat, möglichst viele minderjährige „Flüchtlinge“ im Land zu haben: die Asylindustrie. Mehr Minderjährige heißt mehr staatliche Zuwendungen, diese finanzieren mehr Personal, und dies bringt mehr prestigeträchtige Führungspositionen. Ein klassisches falsches Anreizsystem. 

Die „Argumente“, die gegen eine verpflichtende Altersfeststellung vorgebracht werden, sind Larifari. Da werden die Kosten angeführt – so ein Test kostet zwischen € 1.000 und € 2.000, das amortisiert sich bei den zahlreichen Betrugsfällen schnell. Dann ist von Testungenauigkeiten die Rede, die angeblich bis zu zwei Jahre betragen. Ohne dazuzusagen, dass sowieso das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ angewendet wird, d.h. dass dann eben erst jeder mit Testergebnis „20 Jahre oder älter“ als volljährig eingestuft wird. Oder die angebliche Strahlenbelastung bei einem Handwurzelröntgen zur Altersfeststellung. Diese ist allerdings so gering, dass sie gegenüber der natürlichen Strahlung kaum ins Gewicht fällt.

Somit ist die Folgerung klar: die flächendeckende Altersfeststellung bei „Flüchtlingen“ ist einzuführen. Und ebenso die Regelung, dass bei nachgewiesenen Lügen über das Alter der Asylanspruch automatisch hinfällig wird. Ein Asylbewerber hat bei der Überprüfung seines Anspruches bestmöglich mitzuwirken; tut er das nicht – Abflug.




3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Perfekt auf den Pubnkt gebracht!

'Bloglesende' ... hat gesagt…

Sehr gut analysiert.
Mitwirkung der Asylbewerber bei Identitäts- u. Altersfeststellung - das sollte so sein.
Bei Fälschung, Lug & Betrug: Abflug, Rückführung - das sollte selbstverständlich so sein.
Solche Gaga-Ausflüchte wie "Eingriff in das Menschenwohl" von Ärztekammerpräsidenten sind peinlich, scheinheilig und unerträglich.
Was für faule Ausreden gibt es bei nichtinvasiven Methoden wie Ultraschall- oder DNA-Untersuchung, die ebenfalls ganz unspektakulär durchgeführt werden...???

Biedermann hat gesagt…

Anlässlich Ihres guten und sachlichen Beitrags fällt mir sofort der bereits zweimal in dem deutschen, öffentlich-rechtlichen Spartenkanal KIKA gezeigte TV-Film über die Liebesbeziehung einer Sechzehnjährigen und ihrem syrischen Freund und Ehemann in spe ein, dessen unklares Alter von anfänglichen 17 Jahren widerwillig von der Redaktion um ein weniges korrigiert wurde; man schaut sich die Gesichtszüge und die kräftige, sehr erwachsene Statur des Mannes an, ganz zu schweigen von der dominanten, recht eloquenten Rhetorik und dem auch für syrische Verhältnisse ungewöhnlich starken Bartwuchs, und man zweifelt.
Die anfänglich wohlwollend vermutete Minderjährigkeit des als Flüchtling bezeichneten Mannes ermöglichte immerhin einen reibungslosen Familiennachzug.