Gerade die traumatisierten Kriegsflüchtlinge aus Marokko (Kriegsflüchtlinge? Mit wem führt denn Marokko Krieg? — ach egal! Das hat man sich einfach mal zusammentraumatisiert!) werden vom Schock ihres Lebens (also: dem nach dem Schock, der sie zu Kriegsflüchtlingen traumatisiert hat, meine ich ...) erfaßt:
Enthüllung schockiert: So oft lügen Asylwerber beim Alter!
Ein neues Abkommen zwischen Schweden und Marokko zum Austausch von Fingerabdrücken hat gezeigt, dass 90 (!) Prozent der „minderjährigen“ marokkanischen Asylwerber eigentlich Erwachsene sind.
Nein, wirklich?! Aber keine Bange — ist alles nicht so schlimm! Denn:
Jetzt könne man in Zusammenarbeit mit Marokko jene leichter überführen, die bei der Altersangabe lügen. Man kann sie dann auch ohne Reisedokumente abschieben. Dennoch bleiben Abschiebungen weiterhin eine „schwierige Angelegenheit“.
Mit einem Wort: nix passiert ihnen. Auch Lügner sind in Schweden willkommen, wenn sie nur zu den rechtgeleiteten Gläubigen gehören und von Sozialhilfe leben wollen. Und Christenschlampen vögeln (auch wenn die das nicht wollen — sollen doch einfach das Maul halten, die Schlampen!). Und bei der Polizei ein bisserl Randale machen.
Die alten Schweden rotieren im Grab, wenn sie sehen, was hundert Jahre Sozenherrschaft aus einem einstmals stolzen, kriegerischen Volk machen kann: einen Haufen degenerierter Arschkriecher und genderierter Sitzpinkler.
Deutschland blickt befriedigt gen Norden: noch ein Land, das demnächst reif für den Kübel ist! Geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid, sagen die Christen (à la Merkel) — und so dürfen sich die von ihren GroKo-Politruks verarschten Deutschen gleich um 50% besser fühlen ...
1 Kommentar:
Ich schlage folgende Vorgangsweise in der Altersfrage vor:
1) Grundsätzlich werden alle Schutz- & Schatzsucher als Erwachsene eingestuft, die grösser als sagen wir 1,20m gross sind.
2) Sollte sich einer darüber beschweren, wird er gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe der Untersuchungskosten mit aller Sorgfalt untersucht, andernfalls bleibt es bei der Einstufung als Erwachsener.
3) Sollte eine Untersuchung der Altersfeststellung ergeben, dass Volljährigkeit vorliegt, verfällt die Kaution und der Betreffende kommt in Abschiebehaft wegen versuchten Betrugs.
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