von kennerderlage
Findet Norbert Haering. Womit er recht hat: wenn Deutschland ein Rechtsstaat sein will, dann geht es nicht an, Musk zu erlauben, Habeck als "Narr" zu bezeichnen, aber beim "Schwachkopf" eines kleinen Rentners mit Hausdurchsuchung und Strafbefehl zu reagieren. Denn, wie Norbert Haering ganz zutreffend schreibt:
Musk hat schließlich eine große Tesla-Fabrik in Deutschland und kommt diese immer wieder besuchen. Er kann also durchaus belangt werden. Darauf hat @Steinhoefel auf X.com hingewiesen.
Wir warten gespannt, ob der Wirtschaftsminister die Eier haben wird, konsequent rechtsstaatlich zu handeln...
11 Kommentare:
Der „kleine Rentner“ hat, wie man überall lesen kann, deshalb einen Hausbesuch bekommen, weil er Hitler-Bilder und SS-Sprüche gepostet hatte. Kann man unter der Monstranz „Meinungsfreiheit“ auch alles gut und tolerabel finden. Nur muss man dann Mehrheiten hinkriegen, die das Gesetz ändern. Denn NS-Propaganda ist in D nun mal verboten und strafbewehrt. Noch jedenfalls.
Arabeske
Die Älteren erinnern sich, der Hausherr hat mal was zur Gesinnungsjustiz gesagt. Genauer gesagt, zum Abstreiten des Vorhandenseins ebendieser.
Nun begab es sich, dass zum bekannten Schwachkopf-Fall die Staatsanwaltschaft Bamberg am 21.11.2024 klarstellte, dass es nicht nur um den Schwachkopf geht, sondern die Wohnungsdurchsuchung auch durchgeführt werden musste (das haben die im Durchsuchungsbeschluss nur vergessen zu erwähnen), weil Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung des Beschuldigten bestehen.
Die Gnade der späten Geburt – sie wurde StA Alexander Baum zuteil.
https://www.klonovsky.de/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-22-um-13.21.46-600x301.png
Auf ein Schiff zu fliehen, nur weil am Steg ein paar Landwirte rumstehen .....und dann den Herrn Musk zu belästigen......????
"Der „kleine Rentner“ hat, wie man überall lesen kann ... " --- Echt jetzt? Also, i c h lese das hier zum allerersten Mal!
Das steht halt in den sog. „MSM“. Die lesen Sie nicht. In den Medien, die Sie lesen, steht das (natürlich) nicht. Da wird geframed, dass die Polizei wegen des Ausdrucks „Schwachkopf“ bei dem „kleinen Rentner“ vorstellig geworden sei.
In den MSM steht auch, dass die Covid-Spritze wirkt, dass die AfD "gesichert rechtsextrem" ist, dass der Klimawandel nur menschengemacht ist und durch CO2-Zertifikate bekämpft werden kann, dass die "Flüchtlinge" wirklich Flüchtlinge sind, dass Kamala Harris das Beste seit der Erfindung von Kaugummi ist etc. etc.
>>l Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung des Beschuldigten bestehen. <<
Ach, ist mittlerweile eine antisemitische GESINNUNG strafbar? Auch für Aliens oder nur für die dt. Bio-Trottel? Ich dachte, nur die öffentliche "Leugnung", was auch immer das ist, wäre es. Und ach, haben wir gar ein Gesinnungsstrafrecht? Fragen über Fragen ...
Das steht halt in den sog. „MSM“. Die lesen Sie nicht.
In der Tat, die lese ich nicht - warum wohl nicht?
Das steht halt in den sog. „MSM“. Die lesen Sie nicht. In den Medien, die Sie lesen, steht das (natürlich) nicht. Da wird geframed, dass die Polizei wegen des Ausdrucks „Schwachkopf“ bei dem „kleinen Rentner“ vorstellig geworden sei.
Ich glaube, die Juristen nennen das "Unmittelbarkeitsprinzip". D.h. die Daten so nah wie möglich an der Quelle abschöpfen.
Insoweit wäre es vielleicht nicht das schlechteste Vorgehen, wenn man die Begründung für die Wohnungsdurchsuchung im Beschluss des Amtsgerichts Bamberg liest.
https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-wegen-retweet/180517b3-9bb1-4dc0-9139-ce76f49b760c
Als Add-On noch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 15.11.2024
https://x.com/SusanneBaessler/status/1857364151573663914
>> Der „kleine Rentner“ hat, wie man überall lesen kann, deshalb einen Hausbesuch bekommen, weil er Hitler-Bilder und SS-Sprüche gepostet hatte. <<
DU LÜGST! Beweise? Keine. Der Durchsuchungsbefehl sagt nämlich was ganz anderes.
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