von LePenseur
... (wenigstens erstinstanzlich), für einen "Schwachkopf" (sogar als bloßen retweet) muß man sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen "Volksverhetzung" vor Gericht einfinden. "Nazischlampe" an die Adresse einer Oppositionspolitikerin hingegen ist völlig unbedenklich. Die soll sich nicht so haben, die Schlampe ...
Die deutsche Justiz ist immer für Überraschungen gut. Oder eigentlich: es sind gar keine Überraschungen, sondern zwar nicht gute, aber alte Traditionen, in denen sie sich bewegt. So wäre in tausendjährigen Zeiten bekanntlich auch ein Charakterisierung des Reichskanzlers als "Schwachkopf" ungleich gerichts- und KZ-trächtiger gewesen als bspw. die Bezeichnung eines unliebsamen Oppositionspolitikers als "Judenknecht".
Gewisse obrigkeitskonforme Traditionen sind offenbar quasi genetisch verankert und konnten daher durch bloße Erziehungsmaßnahmen der Siegermächte nicht völlig ausgemerzt werden. Eine gewisse (oder vielmehr: eher ungewisse) Hoffnung mag man auf einen Austausch des Genpools setzen, wie er ja in der Tat von irgend-welchen politischen Hohlbratzen als Lösung — statt als Teil — des Problems vorschwebt ...
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