... (wiewohl LePenseur nicht annimmt, daß Wähler, die mit dem Gedanken spielen, VdB anzukreuzeln, in nennenswerter Zahl auf seinem Blog mitlesen) ist es ganz hilfreich, folgende Gegenüberstellung von Standpunkten der beiden Präsidentschaftskandidaten durchzulesen:
Wahl zum Bundespräsidenten in Österreich – eine Gegenüberstellung der 2 Kandidaten für die Stichwahl:
14 05 2016
Zwei Kandidaten stehen zur Wahl: Ing. Norbert Hofer von der Frei- heitlichen Partei Österreichs sowie Dr. Alexander Van der Bellen von den Grünen. Wir präsentieren einen Vergleich der Positionen der beiden Kandidaten zu Themen, die uns als Unterstützer von CitizenGO wichtig sind:
LEBEN:
Dr. Alexander Van der Bellen:
Zur Frage, wie er zur Abtreibung auf Krankenschein stehe, meint Dr. Alexander Van der Bellen: „Im Grunde genommen gehört das [die Abtreibung] von der Krankenkasse übernommen, gerade bei jenen Leuten, die eben nicht beliebig über Einkommen verfügen können und diese nicht unerheblichen Kosten nicht auf sich nehmen können. […] Aber wenn ein Kind geboren wird, schenke ich der Gesellschaft nix. Dem Kind wird Leben geschenkt von seinen Eltern, da brauch ich net das pathetische Gebrabel von wegen der Gesellschaft Leben schenken.“
(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=bTwGliKYHtI, ab Minute 4:52, aufgerufen 10.05.2016)
Ing. Norbert Hofer: „Am Ende des Lebens bietet die Gesetzeslage in Österreich grundsätzlich einen guten Schutz. Am Anfang des Lebens ist es überhaupt nicht geschützt. Zum einen gibt es seit Mitte der Siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Fristenlösung. Leider werden in Österreich bis heute keine Statistiken darüber geführt, wie viele Abtreibungen jährlich durchgeführt werden. Seit der Einführung waren es wohl einige hunderttausend. Noch dramatischer scheint mir die Situation für behinderte Kinder. Diese dürfen bis zum Tag der Geburt im Mutterleib getötet werden. Das bedeutet, lebensfähige Kinder dürfen getötet werden. Diese Vorstellung ist un- erträglich, seit Jahren kämpfe ich dafür, dass der Eugenische Schwangerschafts-abbruch verboten wird.“
(Quelle: http://kath.net/news/54965, aufgerufen 10.05.2016)
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