von Fragolin
In
der steirischen Landeshauptstadt Graz
wird eine „Impfstraße“ in der Stadthalle aufgebaut, um ab
Pfingsten für
Massenimpfungen vorbereitet
zu sein. Hat jetzt aber nichts mit bösen Verschwörungstheorien zu
tun, dass Massenimpfungen mit einem im Schnellverfahren zugelassenen
Corona-Impfstoff vor der Tür stehen. Oder
es gar eine Impfpflicht geben könnte, wie sie von dem in der
Kurz-Truppe ziemlich mächtigen steirischen Landeshauptmann
Schützenhöfer, der zufällig in Graz residiert, gefordert wird.
Man
will nur die Zeckenimpfung effektiver durchführen.
Ehrlich!
***
Kaum
hatte die Regierung vollmundig verkündet, man dürfe sich nicht mehr
privat besuchen, begannen die Behörden ohne jede Rechtsgrundlage
fröhlich mit dem Abstrafen. Nachbarn wurden in den Medien
aufgefordert, bei der Beobachtung von „verdächtigen Vorkommnissen“
sofort die Polizei zu rufen, was zum größten Orgasmus der
Blockwarte seit dem Zweiten Weltkrieg und tausenden willkürlichen
Amtshandlungen geführt hat. Es war nämlich niemals verboten, sich
in privaten Räumen zu treffen.
Das
hat jetzt auch das
Landesverwaltungsgericht
in Niederösterreich bestätigt. Man
kann niemanden abstrafen, weil er etwas getan hat, was niemals
verboten war. Und wenn Anschober, der das bei Grünen recht
verbreitete und bei Anwälten der Gegenseite sehr beliebte
Rechtsverständnis offenbart, dass nicht das Recht ist, was im Gesetz
steht, sondern was er meint, dass es sein müsste, mit der
Rechtsauslegung um die Ecke kommt, der Besuch von Privatpersonen wäre
ja keiner der Ausnahmegründe für die (übrigens mangels Notstand
oder bundesweiter Quarantäne ebenso verfassungswidrigen)
Ausgangssperre gewesen, dann irrt er. Der vierte Grund war nämlich
der Aufenthalt an der frischen Luft, Spaziergänge sind eine
Interpretation davon, eine Radtour zu Tante Hilde aber auch.
Nun
zahlt Niederösterreich den Abgestraften „kulant“ die Strafen
zurück. Nett, oder? Nein, eher pragmatisch. Würden nämlich alle
Abgestraften klagen und erwartbar Recht bekommen, würde das dem Land
ein Vielfaches an Kosten bescheren.
Wenn
etwas noch erstaunlicher ist als die Melange aus Angstschürerei und
Blockwartermutigung, mit der diese vollkommen dilettantische
Regierung agiert, dann die Begeisterung und Menge der
Angstgetriebenen und Blockwarte.
***
Der Wunsch und die Realität.
Der Wunsch war, Trump über die Ukraine fallen zu lassen. Das hat
bekanntermaßen nicht geklappt, weil da eben nichts war. Die Realität
ist die, dass Biden,
der angeblich von Trump falsch verdächtigt wurde, seine Finger in
der Ukraine recht schmutzig gemacht zu haben, jetzt wohl über
Telefonmitschnitte stolpern könnte, die beweisen, was für ein Spiel
er dort spielte.
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Der
Wunsch und die Realität Teil zwei. Der Wunsch war, dass die
Christlich-Demokratische Union als konservative Partei jenen Bürgern
Deutschlands eine Heimat gibt, die Verbrechern wie den SED-Schergen
niemals wieder die Chance einräumen wollen, ein politisches Amt zu
bekleiden oder in eine Machtposition zu heben, in der sie über das
Schicksal der Bürger entscheiden können. Die Realität der
zur Putztruppe einer einstigen DDR-Propagandistin herabgerutschten
Partei ist,
dass nach der Einsetzung eines kommunistischen Präsidenten in
Thüringen auf Kanzlerinweisung die CDU in Mecklenburg-Vorpommern die
Wahl einer alten SED-Funktionärin und aktivem Mitglied der vom
Verfassungsschutz beobachteten linksradikal-aggressiven
Antifa-Strumtruppe „Antikapitalistische Linke“ zur
Verfassungsrichterin
ermöglicht hat. Richtig gelesen: eine vom Verfassungsschutz
Beobachtete wird Verfassungsrichterin.
Nur
das „Krebsgeschwür“ (Elmar Brok) der „Werte-Union“ findet
leise Worte des Protestes. Der Rest ist lieber still, man will die
inzwischen offen mit dem ultralinken Rand flirtende Parteichefin ja
nicht ungnädig stimmen. Das Regiment der Angst in Merkeldeutschland
wirkt.
4 Kommentare:
zu Biden
Da gibt es nicht nur diese Telefonmitschnitte, Biden spricht auch ganz offen und präpotent während einer Konferenz darüber, wie er Poroschenko erpresst, damit er den Generalstaatsanwalt, der gegen Biden's Sohn ermittelte, entlässt.
Erpressung ist in vielen Bereichen erstes Mittel der "großen Demokratie" USA, dieses Kürzel steht wohl für United Sanctions of America.
https://www.youtube.com/watch?v=UXA--dj2-CY
Richtig gelesen: eine vom Verfassungsschutz Beobachtete wird Verfassungsrichterin.
Und welche Schlußfolgerungen ziehen wir daraus? Schon gut, ich sag' ja nichts. Binjamin Wilkomirski hat es nie gegeben, außerdem war er ein absoluter Einzelfall.
Wenn eine vom linksgrünversifften deutschen Verfassungsschutz Beobachtete Verfassungsrichterin wird, dann ist das geradezu sensationell. Es zeigt, dass es noch Politiker in Krautland gibt, die sich der Merkel-Diktatur nicht unterwerfen.
Cher (chère?) Anonym (vom 23.05.2020 um 00:03),
nein: sondern es zeigt, daß die Beobachtung von Linksextremisten durch den "Verfassungsschutz" bloß vorgetäscht wird, um die Beobachtung und Ausschaltung regierungskritischer Bürger unter dem Vorwand, diese seien "rechtsextrem", elegant zu rechtfertigen.
In Wahrheit ist der Linksextremismus in Merkelstan schon längst ins politische System eingebaut worden: siehe jüngst in Thüringen, wo ein demokratisch vom Landtag gewählter FDP-Ministerpräsident auf Weisung dieser IM Erika durch einen SED-Ministerpräsidenten ersetzt werden mußte.
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