von Fragolin
In
der Not wird der Mensch innovativ. Zumindest der böse weiße
männliche. Also erfand er die Distanzweste.
Ein gar wunderbares Gerät, das die Nähe einer zweiten Abstandsweste
spürt und beim Unterlaufen des zwar willkürlich festgelegten, aber
sich eben gut anhörenden Ein-Meter-Abstandes zu blinken und zu
vibrieren beginnt, dass
sich das Virus wie zuhause in einer radioaktiv glühenden
Tschernobyl-Fledermaus fühlt.
Ich
wäre dafür, diese Dinger statt der nutzlosen Nasenlappen und
Desinfektionsfetzen vor jedem Supermarkt zwingend den Kunden um den
Wanst zu schnallen. Das würde zwar die Leute weiterhin nicht daran
hindern, sich bei der frischen Lieferung von Trockenhefe gegenseitig
fast auf den Buckel zu steigen, aber es wäre dann doch ein kauziges
Bild, wenn ein Rudel Pensionisten
sich um ein Germpackerl keilt und
dabei aussieht wie ein Stapel blinkender Vibratoren.
Für
das Problem mit dem Schwimmbad habe ich auch schon eine Idee: ein
verpflichtendes Set aus Badehaube und Schwimmreifen, der bei
Annäherung mit einem Torusdurchmesser von einem halben Meter
aufploppt, während die Badehaube zu blinken und Sirenentöne
auszustoßen beginnt. Das wäre ein Halligalli im Strandbad! Und das
Virus würde sich zu Tode erschrecken, wenn es denn überhaupt leben
würde.
Es
lebe die Innovation!
***
Jenes
rechtslinksstaatsverräterische Pack, welches seinen renitenten
Widerstand gegen die alternativlose Weisheit der Großen Vorsitzenden
immer noch nicht aufgibt, bekommt eben die gnadenlose Härte des
Rechts… äh, sagen wir mal, des Staates zu spüren. Denn lerne, oh
verfassungsextremistischer Rechtsradikaler (also radikaler Verfechter
des geltenden Rechts), das Grundgesetz auch nur zu zeigen, seine pure
Existenz öffentlich sichtbar zu machen, ist im Gegensatz zur
Zurschaustellung staatstragender und zu Deutschland gehörender
Rechtsschriften wie dem heiligen Quran, eine verabscheuungswürdige
und nicht tolerierbare Dreistigkeit und rangiert als neuerdings
polizeilich verbotene „politische Meinungsäußerung“ auf der
Rangliste der politischen Schwerverbrechen zwischen dem Zeigen der
Deutschlandfahne und dem Skandieren der faschistischen Parole „Merkel
muss weg!“.
Glaubste
nich? Guckstu hier.
Und
ja, die Polizisten drohen offen mit Festnahme, weil das Grundgesetz
sichtbar getragen wird.
***
Wenn man gegen den Strom
schwimmt, merkt man erst, wie viel Dreck einem entgegenkommt.
Es scheint, dass es umso mehr
wird, je weiter man stromaufwärts kommt.
***
Damals galt er noch als Spinner,
heute gelten jene als Spinner, die nicht so herumlaufen:
3 Kommentare:
zum Zeigen des Dt. Grundgesetzes
Der Polizist bemängelt, dass die Damen durch das Tragen des Grundgesetzes "eine gewisse Message" verbreitet, und das sei nicht erlaubt. Ich erinnere ihn demnächst daran, wenn ein paar Klimahüpfer mit ihren Plakaten herumlaufen, die verbreiten auch immer "eine gewisse Message". Hoffentlich steht er dann noch immer dort und ist nicht wieder zurück bei seinem alten Job, mit einer Radarpistole versteckt hinter einem Baum auf dem geradesten Stück Autobahn.
"Und ja, die Polizisten drohen offen mit Festnahme, weil das Grundgesetz sichtbar getragen wird." -
Einmal mehr blanker populistischer Agitprop. Kein Mensch kommt in Deutschland mit der Polizei in Konflikt, wenn er die Verfassung sichtbar trägt. Der Blogger weiß genau, was der Grund für das Einschreiten der Polizei war: dass diese "Demonstranten" bewusst die derzeit geltenden Regelungen für öffentliche Versammlungen mißachtet und sogar ostentativ verhöhnt haben. Da muss jede Polizei als Ordnungsmacht einschreiten.
Dass man in Deutschland sogar auf höchstem Niveau mit Hilfe der Verfassung die Regierung kritisieren, ja sogar maßregeln kann, hat erst gestern das Bundesverfassungsgericht mit seiner EZW-Entscheidung vorgeführt. Im Unterschied zu dem wirren Parolen jener Demonstranten gegen die angebliche "Hygiene-Diktatorin", denen man eigentlich den Gang zum Psychiater nahelegen sollte, hat man am Verfassungsgericht erstens Manieren und zweitens Verstand.
Werter Gernot Meier,
Ihre Weisheit ist unangreifbar, ist es doch wirklich offensichtlich, wie sich diese renitente junge Frau mit sich selbst versammelt, ach was, zusammengerottet hat, derweil der spitzfindige Polizist genau das, nämlich sich nicht versammeln zu dürfen, extra nicht erwähnt und auf das Zeigen des Grundgesetzes ablenkt, um umso deutlicher zu machen, dass es nur um das Versammlungsverbot geht.
Nur mir Dummerchen ist der Fehler unterlaufen, aus der Drohung, die Frau für das Zeigen des GG einzusperren, sie aber nicht daran zu hindern, sich mit sich selbst oder sonstwem zu versammeln, irgendwie abzuleiten, dass es das Zeigen des GG ist, dass den Kappelträger stört.
Gut, dass ein aufmerksamer Deuter von Beamtenkryptik mitliest. Danke!
MfG Frgolin
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