Dienstag, 23. Januar 2024

Fußnoten zum Dienstag

von Fragolin

 

Was ist der Unterschied zwischen Mordaufrufen von rechts und Mordaufrufen von links? Die von rechts werden behauptet, die von links sind dokumentiert.



Ach ja, im Aufruf zu diesem Aufmarsch „gegen rächz“ heißt es ganz offen, man müsse „mit allen Mitteln gegen die AfD“ vorgehen, und dabei gehen „friedlich und militant Hand in Hand“. Da bekommt der Aufruf, AfD-leer zu töten, gleich noch die nötige Würze. Die Polizei marschierte mit, niemand schritt gegen den offenen Mordaufruf gegen Oppositionspolitiker und ihre Wähler ein, den die aggressive Antifa, finanziert aus dem Faeser-Ministerium und ideologisch unterstützt durch SPD-Führung und Bundespräsident, offen durch die Straßen Aachens trug. Wenn regierungsfinanzierte Stiefeltruppen durch Deutschlands Straßen ziehen und offen die Ermordung der Opposition herbeibrüllen, dann weiß man, was die Stunde geschlagen hat. Wieder einmal marschiert der Faschismus durch deutsche Städte. Sie lernen nichts aus der Vergangenheit, gar nichts.

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Dazu passend auch die wieder vermehrt aus ihren Löchern kriechenden linksfaschistischen lügenpropagandistischen Hassparolenposter. Sie wähnen sich in dem Moment, in dem der Zug der Demokratie den letzten Bahnsteig erreicht und sie an ihr Ziel gebracht hat, wo es Zeit wird, ganz offen abzusteigen. Sie haben alle Posten gekapert, alle Institutionen durchseucht, ihre Blockwarte und Politoffiziere sitzen an allen Schalthebeln, den politischen, den behördlichen, den medialen, überall. Jetzt können sie die Maske fallen lassen und ganz offen ihre faschistische Fratze zeigen. Es muss sich nicht mehr versteckt werden, faschistische Parolen brüllend durch die Straßen zu marschieren ist regierungserwünscht und polizeigeschützt, den Plünderern und Pfründekaisern wohl genehm und nützlich. Dass dieses Jahr ein Jahr der Wahrheit, der Entlarvung und des Umbruchs wird, haben ja einige vorhergesagt, aber dass es so rasant in den offenen Sturzflug Richtung Faschismus geht, ist doch erstaunlich. Die linksextremen Hassbrüller freut es, denn endlich können sie die lästige tolerante Demokratie abschütteln und sich ganz der Diktatur ihres Hasses ergeben. Die als Nazis niedergebrüllte Mitte der Gesellschaft reibt sich verwundert die Augen, die große Masse wird es wieder einmal nicht verstehen, bis es nichts mehr zu verstehen gibt und keiner mehr da ist, der sie schützen kann, wenn sie abgeholt werden. Corona war das Vorspiel, jetzt werden sie gefickt.

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Die Aufmärsche Hunderttausender zum ersten Mai in Ost-Berlin waren übrigens genau solche freiwilligen demokratischen Haltungsbekundungen der Zivilgesellschaft zur sozialistischen Partei- und Staatsführung wie die heute von regierungsfinanzierten „NGOs“ organisierten und zusammengekarrten Aufmärsche gegen die Opposition. Die Nationale Front 1.0 nannte die Feinde „faschistische Konterrevolutionäre“, die Nationale Front 2.0 bekämpft die „faschistisch Opposition“. Wird Zeit, dass Winkelemente verteilt werden.

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Bereits vor Wochen, wir erinnern uns, wurden nach der Hetzrede Steinmeiers die Adresslisten und Personendaten von AfD-Politikern bis hinunter auf Gemeindeebene über Indymedia an den linksradikalen Mob verteilt. Ohne Empörung von Regierungsseite, die diesen Mob üppig mit Steuergeld "gegen rächz" versorgt.

Nichts geschieht durch Zufall. Es ist nur noch eine Frage der - vermutlich sehr kurzen - Zeit, bis es die ersten aggressiven Angriffe gibt. Man will, so scheint es, um jeden Preis die Eskalation. Wie bei Corona - um die eigenen Pfründe nicht zu verlieren und sich selbst die Taschen zu füllen, werden auch Tote billigend in Kauf genommen.


17 Kommentare:

Barthel Berand hat gesagt…

AFDler töten kann auch so gemeint sein, dass AFDler andere töten - oder töten wollen - und nicht, dass man sie töten solle.
Vielleicht kann sich der Schildermaler nur nicht klar ausdrücken…

gerd hat gesagt…

Die AfDler sind wohl gefährlicher als waschechte Nazis. Letztere dürfen wenigstens in der Abschiebung überleben. Ach ja, einige deutschen katholische und evangelische Bischöfe finden den Protest gut und sinnvoll. Woran erinnert mich das doch gleich.....?

Anonym hat gesagt…

Eskalation um von allen anderen Verbrechen abzulenken?
Linksfaschisten nehmen dafür offenbar auch Mord in Kauf.
Wenn derlei aus anderen Ländern käme, ach wie schäumten die sooo guten Bessermenschen vor Empörung!
Sie sehen alle den Splitter in den Augen des vermeintlichen Feindes, den riesig großen Satanisten-Balken vor den eigenen Augen sehen sie nicht - umso bitterer wird es für dieses heuchlerische Gelichter sein, wenn dieser dereinst herunterfällt!

mfG
Tanit

P.S. Jetzt ist der Zeitpunkt, da diese Eiferer herausfinden können, was sie anstelle ihrer Urgroßeltern getan hätten ...

Heinz hat gesagt…

@Barthel Berand:

"Vielleicht kann sich der Schildermaler nur nicht klar ausdrücken… "

Na klar! Wenn Hamasleute rufen "Israelis töten" beklagen sie doch auch immer nur, dass die Israelis töten. Und meinen aber sicher niemals, dass Israelis getötet werden sollen.

Anonym hat gesagt…

Wenn die "....aus ihren Löchern kriechenden linksfaschistischen lügenpropagandistischen Hassparolenposter" ihren Hass offen zur Schau tragen, nichts Neues, steinmeierisches und gabrielistisches Politpack eben.
Aber nun ist es es nicht mehr zu leugnen, daß die deutsche Polizei fast geschlossen hinter diesen linksfaschistischen Umtrieben steckt.
Tolerieren ist hier gleich zu setzen mit unterstützen und fördern.

Grantscherben hat gesagt…

AFD-ler töten

ich habe mir gestern die Sendung "Stimmt-der TV Talk" angesehen und dort wurde ebenfalls darüber diskutiert.

Ein Mann aus dieser Runde der sich mit Medienrecht befasst, erwähnte dabei einen zurückliegenden Fall. Dabei ging es um den Satz "Nazis töten". Geklagt wurde gegen Aufruf zu Mord.

Vor Gericht wurde dann festgestellt, dass es sich um eine zweideutige Aussage handelt - Eine Frage von Nominativ oder Akkusativ.

Nazis töten - Wen oder was töten sie? ...."Nazis werden töten"
oder

lautet die Fragestellung aber wer oder was soll getötet werden bezogen auf Nazis so wäre es anders zu beurteilen - sinngemäß "Nazis werden getötet"

Das Gericht konnte sich nicht einigen und die Klage wurde damals abgewiesen.

In Bezug auf dieses gestrige Transparent geht er jedoch aufgrund des nachfolgenden Satzes "Nazis abschieben" von einer strafrechtlich relevanten Aussage aus welche vor Gericht halten könnte.

Ich habe das zumindest so aufgefasst ...sollte meine Auffassung dazu falsch sein so möge unser werter Le Penseur das bitte richtig stellen oder vielleicht genauer formulieren. Ich habe kein Jus studiert!

hier die Sendung ab Minute 13.45

https://youtu.be/F5gS76hnvRA

Le Penseur hat gesagt…

Chère Mme. Grantscherben,

daß das deutsche Gericht beim ziemlich eindeutigen Satz "Nazis töten" herumeierte und versuchte, aus einer offenkundigen Eindeutigkeit eine nicht mehr justiziable Zweideutigkeit zu konstruieren, war ebenso unredlich wie abzusehen. Welches Interesse hätte ein deutsches Gericht, das Lebensrecht von "Nazis" zu schützen. Der Richter und der Staatswanwalt wollen schließlich Karriere machen.

Man versuche sich einmal vorzustellen, bei einer PEGIDA-Demo würde jemand ein Plakat tragen mit der Aufschrift "Flüchtlinge töten". Ich glaube nicht, daß die sematische Refinesse des Gerichts sich beim Plakatträger zu solch luftigen Höhen des "Zweifels zugunsten des Angeklagten" aufgeschwungen hätte ...

Aber die Fälle sind außerdem nicht vergleichbar. Während man nämlich von Nazis weiß, daß sie politische Gegner getötet haben (so, wie man das auch von Kommunisten weiß), sind mir allerdings keinerlei Fälle bekannt, daß dies von AfDlern begangen worden wäre. Fälle, daß ein AfDler von Gegnern absichtlich schwerstens verletzt (d.h. mit etwas Unglück möglicherweise getötet) wurde (z.B. in Bremen), hingegen schon.

Wenn nun ein Satz auf zweierlei Weisen interpretierbar ist, von denen die eine allerdings als in der Realität nicht zutreffend ausscheidet, gebieten die Interpretationsregeln, dann eben die andere Interpretations - hier also: die Aufforderung, AfDler zu töten - als intendierte Meinungsäußerung anzunehmen. Wie es bei anderen un-eindeutigen Sätzen ja auch selbstverständlich wäre.

Denn wer käme etwa beim Slogan "Politiker bestechen" auf die Idee, daß damit statt der - natürlich strafbaren! - Aufforderung, Politiker zu bestechen, vielmehr die Behauptung, Politiker würden bestechen, gemeint gewesen sei. Wäre doch geradezu lächerlich, nicht wahr ...?

Franz Lechner hat gesagt…

Aus der Syntax mit dem Aufruf "Nazis abschieden" besteht hier nicht der geringste Zweifel.
Abgesehen müsste eine missverständliche oder zweideutige Formulierung zu Lasten desjenigen, der sie getätigt hat, ausgelegt werden - schließlich gilt es ja eine konkrete Gefahr abzuwenden.

Grantscherben hat gesagt…

Werter Le Penseur

Wir sind uns doch sicherlich einig was mit diesem Plakat ausgedrückt werden sollte. Mein Kommentar bezieht sich darauf wie Gerichte sich ausdrücken - wie in vielen Bereichen wird mit zweierlei Maß gemessen.

Man stelle sich vor jemand würde mit dem Slogan "Grüne töten" herumspazieren und sich dann damit zu verteidigen dass er damit nur die ruinöse Wirtschaftspolitik meint.

Ich garantiere ihnen, dass ein solches Plakat niemals im Webarchive verschwinden würde. Monatelange Diskussionen auf allen Kanälen und selbst in 10 Jahren würden solche Plakate noch aus der Schublade gezogen werden - Der Verfasser eines solchen Slogans würde selbstverständlich für 10 Jahre in den Knast wandern - über Zweideutigkeit würde kein Gericht auch nur eine Minute vermutlich nachdenken.

Mein Kommentar von oben war nur der Versuch zu erklären mit welchen Mitteln von angeblicher moralischer Überlegenheit der "Guten" nach einer Ausrede gesucht wird um gewisse Aussagen zu "legitimieren"

ich hoffe sie haben mich verstanden

lg G

Sandokan hat gesagt…

Wir lernen, wenn man Millionen von gesetzestreuen Deutschen zu Nazis erklärt (weil sie die parlamentarische Opposition unterstützen), dann ist die Forderung nach ihrer Abschiebung in Ordnung und rechtens.

Die Linken und ihre Mitläufer sind wirklich zum fremdschämen dumm und verlogen.

Le Penseur hat gesagt…

Geschätzte Frau Kollegin Grantscherben,

natürlich habe ich Sie verstanden! Ich habe ja nur in der einem Juristen eigenen, umständlicheren Art die Heuchelei (um nicht zu sagen: Verlogenheit) der Argumentation des ersten Kommentars unter dem Artikel enttarnen wollen.

Aber wir beide gehen da völlig d'accord!

Anonym hat gesagt…

@ gerd: >Woran erinnert mich das doch gleich.....?<
Sie wissen es, und ich wissen es, woran sie das - vorgeblich - erinnert.
Es wird allmählich langweilig.

Deliberator Austriacus hat gesagt…

@Anonym:

"Sie wissen es, und ich wissen es, woran sie das - vorgeblich - erinnert."


1. bitte sagen Sie mir, was Sie wissen! Ich weiß es nämlich nicht.

2. "ich wissen es" ist einfach niedlich! Aus dem Volkshochschulkurs "Kreatives Deutsch für Anfänger", stimmt's?

Anonym hat gesagt…

Werte Grantscherben!

Die Juristen belohnen und ermuntern Graffitti-Schmierer STÄNDIG mit allerlei albernen Rechtfertigungen.
Stellen Sie sich mal vor, solch ein "Künstler" würde den Oldtimer oder die Villa eines derart toleranten Richters "verschönenern". Glauben Sie, der würde dann auch so verständnisvoll und milde urteilen?
Oder: Nicht ein Türke hätte die Deutschen beleidigt, sondern ein Biodeutscher hätte gesagt, "Die Türken sind eine Köterrasse!" ...

Barthel Berand hat gesagt…

Werter Le Penseur,

da Sie mir Heuchelei, gar Verlogenheit unterstellen, eine kurze Anmerkung.
Mein Hinweis zielte nur darauf ab, die Möglichkeit aufzuzeigen, wie es ausgelegt werden könne. Das ist nicht meine Meinung der Auslegung, lediglich der Hinweis auf den Grundsatz‚ in dubio pro reo‘.

Sie können dem Schildermaler sicherlich nicht das intellektuelle Niveau unterstellen, das Ihnen gegeben ist.

Le Penseur hat gesagt…

Cher M. Berand,

sollte ich Sie bezüglich Ihres Kommentars mißverstanden haben, stehe ich nicht an, Sie um Entschuldigung zu bitten!

Aber ich ersuche auch um Verständnis, daß die Textierung Ihres Kommentars durchaus meine (Fehl-)Interpretation nahelegte, dessen Argumentation sei nicht die hypothetische eines in dubio freisprechend urteilenden Gerichts, sondern vielmehr die Ihre, die ich allerdings in diesem Fall (ich führte es gegenüber Kollegin Grantscherben ja aus und auch Kollege Lechner schlug in diese Kerbe) ebenso als "vorgeschoben" (d.h. heuchlerisch) ansehen müßte.

Barthel Berand hat gesagt…

Werter Blogherr,

alles gut. Ein nachvollziehbares Missverständnis. No more…