von Fragolin
Ach
ja, der
Fall Siggi Maurer
mal wieder. Diese eigentlich vollkommen unbedeutende, aber medial
auffällig oft hochgepushte Ex-Grüne mit
dem Kompetenzlevel und gesellschaftlichen Nutzen eines Bandwurmes,
zog nach ihrer Verurteilung vor das OLG Wien und dortselbst hob man
das
Urteil wunschgemäß wieder auf.
„Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass
konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt
habe.“
Mit
dieser seltsamen
Begründung zerfetzte das OLG Wien, das zweifelsfrei außerhalb jeder
politischen Sympathie oder gar Beeinflussung steht, das Urteil gegen
die Selbstjustiz übende Stinkefinger-Siggi (Ja, liebe teutonische
Konsumenten, auch in Österreich haben wir sowas, aber hier ist es
eine Frau und heißt Maurer mit Nachnamen und nicht Gabriel. Wie der
Zufall es will sind
beides stramme Linke; Niveau verbindet eben.)
Im
Umkehrschluss heißt das also, dass man ruhig jemanden verleumden und
einen privaten Rachefeldzug in die Öffentlichkeit zerren darf,
solange dieser Jemand nicht ganz konkret seine Unschuld beweisen
kann.
„Obwohl
der Kreis der möglichen Verfasser sehr klein gewesen sei, habe der
Privatankläger keinen anderen Verfasser genannt.“
Ich persönlich halte den Typen selbst für den Verfasser. Ganz
ehrlich. Ebenso ehrlich soll er ruhig eine Strafe dafür aufgebrummt
bekommen, denn es gibt Dinge, die tut man nicht. Ein einfaches
Götz-Zitat hätte gereicht. Auch wenn es vollkommen irrelevant ist,
was ich halte oder finde.
Aber.
Es gibt immer wieder ein Aber…
Siggi Maurer hat den Fall nicht der Justiz gemeldet und auch keine
Anzeige erstattet, sondern sie hat Selbstjustiz geübt, übrigens die
Handlungsweise genau jener staatsverweigernder „Reichsbürger“,
die doch immer wieder als Verfassungsfeinde und die größte Gefahr
dargestellt werden und, nebenbei erwähnt, sogar dann verboten wenn
es eindeutig be- und erwiesen wäre, dass der Wirt wirklich der
Schuldige wäre, denn es gibt einfach kein Recht auf Selbstjustiz;
wer diese übt ist immer im Unrecht. Und der Wirt hat sich, was sein
gutes Recht ist, dagegen gewehrt. Und zwar so, wie das Gesetz es
vorsieht, im Gegensatz zu Frau Maurer.
Wenn das OLG jetzt urteilt, der Wirt dürfe sich nicht gegen
Selbstjustiz wehren, weil er ja keinen Ersatz-Schuldigen nennen
könne, dann ist das ein Witz. Denn zu behaupten, der Wirt, also der
Geschädigte, müsse dafür sorgen, dass es der Schädigerin, also
der illegale Selbstjustiz ausübenden Grünen, nicht so schwer
gemacht werden darf, ihn als Schuldigen zu bezeichnen, kann doch
nicht ernst gemeint sein. Es steht mir als Opfer einer
Verleumdungskampagne doch wohl zu, bitteschön der Person, die mich
beschuldigt, nicht auch noch behilflich sein zu müssen?! Abgesehen
davon, dass ich mich als Opfer einer Selbstjustiz sogar dann dagegen
wehren darf, wenn ich wirklich der Täter bin, denn wie bereits
erwähnt, ist und bleibt Selbstjustiz ein Angriff nicht nur gegen
einen Menschen sondern auch gegen das Gewaltmonopol des Staates, das
Grundprinzip des demokratischen Rechtsstaates und im Falle einer
Politikerin sogar seine Verfassung.
Und das ist wie erwähnt meiner Meinung nach vollkommen unabhängig
davon, ob der das jetzt wirklich gemacht und sie primitiv angerotzt
hat oder nicht. Und auch davon, ob die heutige Rechtslage in Fällen
anonymer Belästigung jedem gefällt oder nicht, kann das nicht
abhängig sein. Wer bestehende Gesetze ändern möchte, für den gibt
es einen Weg. Frau Maurer sollte als Politikerin diesen Weg kennen,
aber aus welchem Blickwinkel Linke ihnen nicht genehme Gesetze
betrachten, wissen wir eh. Sie hätte auch den Rechtsweg gekannt und
hat ihn ignoriert. Für eine Politikerin eigentlich ein
Offenbarungseid, aber so weit können ihre Fans nicht denken, dass
sie das begreifen.
1 Kommentar:
Der eigentliche Clou am forschen Auftreten der progressiven Siggi ist ja ihre fixe Idee, dass ihr aufgrund ihrer angeborenen Unterleibsgestaltung für sämtliche Attacken auf
männliche Angriffsziele (keine Neophyten bitte!) automatisch die volle Glaubwürdigkeit nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch vor allen Gerichte zusteht. Diese geniale Schnapsidee stammt zwar nicht von ihr, sondern von der US-amerikanischen Kampflesbenszene und hat sich u.a. im #MeToo-Spektakel mit grotesken Auswüchsen manifestiert, aber die Siggi sah sich halt genötigt, damit auch das verschnarchte Alpenmilieu aufzumischen. Das OLG Wien ist ihr jetzt voll auf den Leim gegangen.
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