Montag, 11. März 2019

Was sich heutzutage alles schon »Haßposting« nennen darf ...


DiePresse schreibt (von APA ab, wie gewohnt):






Pensionist wegen Hasspostings gegen muslimisches Neujahrsbaby verurteilt

Ein 65-Jähriger wurde verurteilt, weil er ein Hassposting gegen das Wiener Neujahrsbaby 2018 und dessen Kopftuch tragende Mutter abgesetzt hatte.
(Hier weiterlesen)
Was schrieb der Pensionist? Regte er etwa an, die Mutter zu vergasen? Wollte er das Neujahrsbaby in die Mülltonne entsorgen? Oder schrieb er gar: »Tod den Moslems!« — wie wir es in der angeblich »Heiligen Schrift« besagter Religion mutatis mutandis lesen dürfen — oder sonst etwas dergleichen?  Nun, er schrieb:
Für jedes österreichische Baby werden sechs muslimische Jihadisten geboren.
Und das soll ein »Haßposting« sein? So ganz im Ernst jetzt, Herr Rat: wo erkennen Sie darin »Haß«? Der Richter, dessen Namen DiePresse zufällig oder absichtlich verschwiegen hat (dank desselben, aber ungekürzten APA-Artikels im Kurier wissen wir: es handelt sich um Richter Stefan Apostol — ein Name, den man sich merken sollte) vermeinte, daß »... damit Muslime pauschal herabgesetzt wurden«. Ei, wie denn das? 

Das Posting ist zunächst, in wörtlicher Interpretation, eine Feststellung über Tatsachen: auf ein Baby von Population A werden sechs Babies von Population B geboren. Diese Feststellung mag richtig sein oder nicht. Diesfalls kann sie widerlegt werden (Falsifikationskalkül — Sir Karl Popper werden Sie doch kennen, Herr Dr. Apostol, oder nicht?).

Weiters ist die Aussage per se nicht nur auf Österreich bezogen, denn der 65-jährige schrieb nicht »werden in Österreich sechs muslimische Jihadisten geboren«, und bei der Menge an muslimischen Jihadisten weltweit wird die Annahme wohl eher eine gröbliche Untertreibung darstellen. Wäre so eine Untertreibung demnach »Haß«? Und auf wen? Auf Jihadisten? Auf Österreicher?

Ach, weil wir gerade von Haß auf Österreicher reden ... würde dieser etwa (gleich, ob von Richter Dr. Apostol oder Consorten) ebenso mit sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet? Und ach, weil wir gerade auch von sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe reden: wofür bekommt man denn sowas in Österreich? Beispielsweise dafür:
Mit einem Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt ist Montag-nachmittag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 43-jährigen Demon-stranten zu Ende gegangen, der bei einer Kundgebung gegen den Akademikerball im vergangenen Jänner gewalttätig gegen eine Polizistin vorgegangen war. Hüseyin S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monate bedingter Haft verurteilt. (Quelle)
Oder dafür:
Ein damals 19-Jähriger und seine um ein Jahr jüngere Freundin waren in der Nacht auf den 15. Juli nach dem Besuch des Aiserfestes am Heimweg, als plötzlich ein gegen die Einbahn fahrendes Auto kam. Es erfasste die beiden am Straßenbankett. Sie wurden gegen die Windschutzscheibe und dann zu Boden geschleudert.
Der Bursch, der rasch wieder auf den Beinen war, schilderte, er habe die Wagentür geöffnet und den Lenker angeschrien: "Steig aus!" Dieser habe ihn angesehen, die Türe zugezogen und Gas gegeben. Der 19-Jährige wurde einige Meter weit mitgeschleift. Seine Freundin wurde von dem Wagen zweimal überrollt - zumindest einmal davon beim Wegfahren.
Die 18-Jährige erlitt etliche Brüche und innere Verletzungen. Der Gerichtsmediziner geht davon aus, dass sie nur dank ihrer Jugend überlebt hat. Mit einer Genesung sei nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen, Folgeschäden seien recht wahrscheinlich. Die junge Frau erschien aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht selbst vor Gericht. (Quelle)
 Nun muß man kein juristischer Experte sein, um zu erkennen, daß die beiden zitierten Beispiele (es ließen sich unzählige andere bringen) und der, selbst in der böswilligsten Interpretation, gepostete Satz »Für jedes österreichische Baby werden sechs muslimische Jihadisten geboren« mit demselben Strafmaß eine gewisse ... ähm ... Wertungsinkongruenz darstellen.

Wie kann außerdem besagter Richter Dr. Apostol damit leben, im Zuge einer Urteilsverkündung selbst Äußerungen getätigt zu haben, die bei ebenso böswilliger Interpretation (wie er sie gegenüber dem Pensionisten unterstellen mußte, sonst wäre für eine Verurteilung — siehe oben — kein Raum gewesen) noch viel mehr als »Verhetzung« zu bezeichnen wären?
"Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben", stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol in der Urteils-begründung fest. Die besondere Brutalität und die besonders verwerfliche Motivlage wären bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen. Das Motiv wurzle "in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesell-schaft nicht in Einklang zu bringen ist", meinte Apostol.
... zitiert ihn der KURIER. In der muslimische Hochschätzung der »Familienehre« etwas besonders Verwerfliches zu finden — ist das nicht Hetze, besonders, wenn es noch durch die Herabsetzung, dies sei ein »verschrobenes Ehrgefühl«, pauschal abgewertet wird? Oder ist es nicht pauschal abwertend, wenn ein Ehrgefühl, das von den Landsleuten des afghanischen »Flüchtlings« offenbar weithin geteilt wird, als »absonderlich, abwegig, bizarr« (so einige Synonyma im Duden) qualifiziert wird?

Oder hat Richter Dr. Apostol nach seinem Urteil im Falle Sigrid Maurer lieber auf »Nummer sicher« gehen wollen, und daher ein Urteil fabriziert, von dem er erwarten darf, keinen shitstorm um die Ohren pfeifen zu hören? Was, wohlgemerkt, bloß eine Frage und keine Tatsachenfeststellung ist! Nur sicherheitshalber dazugesagt — bei den Interpretationskünsten unserer Talarträger weiß man ja sonst nie, was einem nachträglich in den Mund gelegt wird ...




4 Kommentare:

docw hat gesagt…

werter lepenseur!
wenn sie eine konzentierte ansammlung von löschungsperversionen sehen wollen, dann lesen sie nikolaus steinhöfels : the wall of shame.
albin zürcher darf mit seiner FB-ausage "fakt ist: wer AfD wählt, hat den tod verdient" online bleiben - trotz anzeige, da er angeblich nicht gegen die gemeinschaftskriterien verstieß.
dafür wurde dr. robert siegmund gesperrt für folgende aussage: "17 jähriger afghane in dringendem tatverdacht, seine 16 -jährige freundin aus steyr ermordet zu haben. willkommenskultur tötet".
die schöne bloggerin anabel scuhnke bekam auf ihrer FB-seite folgende "liebeserklärung" von abdullah al kurdi - orthographisch unverändert: " ich glaub du bruachst mal so ein richtigen kanak schwanz in dich rein".
das musl. goldstück wurde natürlich nicht gesperrt, dafür anabel schunke für folgende - treffende - antwort: "ich glaub nicht. wer glaubt, 72 jungfrauen seine etwas ersterbenswertes, kann unmöglich ahnung von sex haben. einen schönen tag noch".
durch den hinweis auf die 72 jungfrauen hat sie einen hinweis auf die "religion des friedens" gegeben - und das ist heutzutage ein absolutes nogo.
vera lengsfeld hat recht, dass die zensur in der DDR 1.0 nicht so schlimm war wie in der DDR 2:0, sprich MDR - merkels diktatorische republik.

Michael hat gesagt…

Sehr von mir geschätzter Penseur!

Als Nicht-Jurist habe ich mit der Zeit verstanden, dass Rechtsempfinden und Rechtsprechung nicht dasselbe ist und dass nicht alles was rechtens ist, auch gerecht sein muß! Dieses "Urteil" soll wohl abschreckend wirken, nehme ich mal an.

Nachdenkliche Grüße Michael!

docw hat gesagt…

weter lepenseur!
hier der link zu steinhöfels "wall of shame": https://facebook-sperre.steinhoefel.de

O. Prantl hat gesagt…

Sind das nicht Vorbereitungshandlungen für eine erneute Eingliederung, wenn deutsche und austrianische Gesetzgebung und Justiz dermaßen im Gleichschritt marschieren ?
Die vorauseilende und karrierefördernde Gefügigkeit sehr vieler Staatsstellen-Inhaber ist schon (wieder ?) erstaunlich.