Freitag, 6. März 2015

Im November vergangenen Jahres

... hatten die beiden einen Waggon der Singapurer U-Bahn nachts im Depot auf einer Länge von zehn Metern mit Graffiti besprüht. Mehrmals waren sie dort eingedrungen, um die Tat vorzubereiten. Für den Richter belegte dies die Schwere des Vergehens. Er schloss sich der Staatsanwaltschaft an: Neun Monate Haft sowie drei Stockschläge wegen Vandalismus, lautete schließlich das harte Urteil. "Das Urteil ist für deutsche Verhältnisse streng, aber es liegt im Rahmen dessen, was nach Singapurer Gesetzen zu erwarten war", sagt Rüdiger Ackermann, der deutsche Anwalt der beiden. "Wir haben uns allerdings aufgrund des sehr emotional vorgetragenen Reuebekenntnisses der beiden ein milderes Urteil erhofft."
 Oooooch! Da sind wir aber betroffen und ein Stück weit traurig ... ... wo sie doch sooo emotional vorgetragen haben ... sniff!

Willkommen in der Realität, Jungs! Vorsätzliche schwere Sachbeschädigung (und das Neulackieren eines U-Bahn-Waggons kostet eine Stange Geld!), bloß weil zwei Kretins sich »selbstverwirklichen« wollen, hat eben Konsequenzen. Außer bei uns, denn da kommt der Verteidiger und quasselt was von schwerer Kindheit, und das Gericht hebt bloß mahnend den Zeigefinger. Ist aber nicht überall so. Zwei Sprayer, die wohl kaum das Geld haben, den Schaden zu ersetzen, bekommen eben ein Strafe, die sie schmerzen wird. So sorry!
Den wirklich schmerzhaften Teil der Strafe aber stellen die Stockschläge dar. Drei sind das Minimum zu dem wegen Vandalismus verurteilt wird. Aber bereits drei Schläge mit dem Bambusrohr führen zu anhaltenden Schmerzen.
... vermerkt die »Tagesschau« mit Träne im Knopfloch. Na, hoffentlich halten die Schmerzen lang genug an, daß dieses Gesocks sich das sogar noch bis nach der Heimreise merkt! »Die Tagesschau« bekam jedenfalls darauf Leserreaktionen, die ihr nicht so recht gepaßt haben dürften, weshalb der Kommentarthread nach 75 Postings abgedreht wurde.

LePenseur findet, daß unser Strafrecht einigermaßen ineffektiv ist. Da holt sich ein Abgeordneter Bilder von nackten Buben aus dem Internet runter, um sich dabei einen runterzuholen, und bekommt dieselbe Strafe, wie wenn einer eine Stange Wasser in die Ecke pflanzt. Was er freilich in Singapur auch eher lassen sollte — nur sind die Hygiene-Probleme in einem dichtgepackten Stadtstaat nahe dem Äquator nicht vergleichbar mit einem vergleichsweise dünn bevölkerten Land der gemäßigten Klimazone. 

Doch zurück zu den Sprayern: was ihnen gebührte, wäre Zwangsarbeit zur Schadensgutmachung. Das wäre eine gerechte Strafe! Wobei die Delinquenten solange Zwangsarbeit leisten müßten, bis sie (1) den Schaden, (2) die gesamten Verfahrenskosten, sowie (3) auch die Kosten für die Internierung hereingebracht hätten. Was bei diesem arbeitsscheuen Gelichter vermutlich einige Jahre dauern dürfte.

Wenn sie das nicht wollen, hält LePenseur Stockhiebe auch für keine so schlechte Idee. Die Betroffenheit, daß ein saudiarabischer Blogger wegen angeblicher »Blasphemie« zu sowas verurteilt wird, hielt sich in der »Tagesschau« ja eher in Grenzen. Na klar, man will sich mit einem Freund des transatlantischen Feudalherrn nicht anlegen ...

Während Strafen wegen bloßer Meinungsdelikte ganz generell ein Unding sind und in der Tat die Menschenwürde verletzen, sind Stockhiebe nach einer Sachbeschädigung durchaus vertretbar: wie kommt eigentlich der Steuerzahler dazu, für solches Gesocks noch abkassiert zu werden, indem er nicht bloß für die Neulackierung des Waggons, sondern auch noch für die Verfahrenskosten (da gibt's ja für gewöhnlich einen Pflichtverteidiger auf Staatskosten!) und für die Unterbringung in einem Gefängnis berappt. Da sind Stockhiebe deutlich billiger und general- und spezialpräventiv effektiver. Wer mal drei Tage nicht sitzen konnte vor Schmerzen, merkt sich das vermutlich nachhaltiger, als wenn er ein paar Tage gesessen hätte ...

3 Kommentare:

quer hat gesagt…

Na ja, Hiebe geht ja hierzulande wohl nicht. Was aber ginge, wäre dies: Erwischte man einen solchen "Maler", dann müßte zur Strafe (neben Schadenersatz) sein heimisches Umfeld - sein Zimmer, seine Wohnung - von Amts wegen mit den gleichen Mitteln ohne Rücksicht vollständig verschmiert werden. Das wäre beim dritten mal ein echter Selbstläufer und nachhaltig für die Szene. Sicher.

Anonym hat gesagt…

Werter Le Penseur,

ich schätze, daß zumindest diese Weltverschönerer die Welt in Singapur nicht nochmal verschönern werden.

Sollte man auch in Wien einführen - was da an schiachen Graffitis dem unbewaffneten Auge entgegenleuchtet, geht auf keine Netzhaut.

Tom Jericho

FDominicus hat gesagt…

Was ist ein effizientes Strafrecht? Kurze Verhandlungen, harte Urteile?
Was ist der Maßstab?

Wenn es nach der Härte geht wären wohl die islamischen "Gottesstaaten" ziemlich einsam an der Spitze, dann kommt wohl China und USA und irgendwann wir (Deutschland)

Wenn es nach kurzen Verhandlungen geht, muß ich passen, wo mahlen die Mühlen der Justiz schnell.

Geht es um die Abwägung gilt auch für Edathy was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ich kann Kinder nicht als Sexualpartner sehen, geht einfach nicht. Mir fehlt dafür jedes Verständnis.

Nur was hatte Edathy wirklich in seinem Besitz. Geschmacklosigkeit ist nicht kriminell!

Klar sind Kinder keine asexuellen Wesen, man ab einem bestimmten Alter will man das andere Geschlecht schon beeindrucken.

Die "Hemmschwellen" sind aber immer schon sehr flexibel gewesen. Es gab Zeiten das wurden Mädchen auch hier in Europa mit 14 verheiratet, und die arrangierten Hochzeiten von Fürstenhäuser sind doch auch vorhanden.

Dann kommt dazu wie schnell Mädchen heute fraulich aussehen. Wer will immer wissen ob ein Mädchen schon über 18 ist oder nicht?

Was mich an dieser Sache ganz massiv stört ist dieses Geschachere hinten herum. Ich muß jetzt davon ausgehen, daß es so wild entweder nicht wahr oder so wild daß man es gar nicht wissen möchte....

Und was mich massiv nervt, ist das Edathy davon wußte und sicherlich genügend Zeit hatte wirklich handfeste Beweise zu vernichten. Es fühlt sich falsch an, es MUSS aber nicht unbedingt falsch sein. Wollte vielleich einfach nur den Herren klein bekommen? Wenn ja, denke ich kann man das gelungen nennen.

Ich weiß zuviel nicht um mir eine wirkliche Meinung bilden zu können. Das durchaus etwas falsch läuft, kann man nicht allein an diesem Fall festmachen.

Denken Sie an das BVG was die Sache mit dem ESM dem EUGH vorlegte? Sowas stinkt massiv, denn offenbar sahend ie BVG Richter keinen Ausweg mehr, diese Rechtsbrüche durchwinken zu können....