Offiziell ist das natürlich das Kürzel für die »Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft«, die, weil freiwillig, eine staatliche Zensur, die leider verfassungsrechtlich gewisse Probleme mit sich brächte, überflüssig macht.
Allein dies wäre schon Grund genug, hellhörig zu sein. Und kritisch zu beäugen, was da alles »freiwillig selbstkontrolliert« wird, und was nicht. Und das Ergebnis dieser Kontrollen ist ja recht eigenartig: da gibt es Filme mit Sex & Crime für 12-jährige, und anderes, was offenbar weitaus harmloser ist, erhält höhere Alterslimits.
Die »Frankfurter Allgemeine« hat in dankenswerter Weise den Schleier des Geheimnisses um diese Vorgänge etwas gelüftet — jetzt sehen wir klarer, aber nicht unbedingt unbesorgter:
Allein dies wäre schon Grund genug, hellhörig zu sein. Und kritisch zu beäugen, was da alles »freiwillig selbstkontrolliert« wird, und was nicht. Und das Ergebnis dieser Kontrollen ist ja recht eigenartig: da gibt es Filme mit Sex & Crime für 12-jährige, und anderes, was offenbar weitaus harmloser ist, erhält höhere Alterslimits.
Die »Frankfurter Allgemeine« hat in dankenswerter Weise den Schleier des Geheimnisses um diese Vorgänge etwas gelüftet — jetzt sehen wir klarer, aber nicht unbedingt unbesorgter:
Eine Untersuchung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte ergeben, dass viele Filme, die für Jugendliche ab zwölf Jahre freigegeben werden, vulgäre Dialoge, brutale Gewalt, Pornographie und perverse Sexualität enthalten.Daß die FSK diesen Vorwurf postwendend zurückwies, braucht nicht eigens erwähnt zu werden. Interessant (und wohl unbeabsichtigt), was da im Zuge einer Pressekampagne aus dem Nähkästchen geplaudert wurde:
Der Kritik an der FSK hatte sich unter anderem Familienministerin Schröder (CDU) angeschlossen. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass da, wo FSK 12 draufsteht, auch FSK 12 drinnen ist. Was die Sonntagszeitung aufgezählt hat, lässt mich daran zweifeln“, sagte die Ministerin.
Der Film, der ab zwölf Jahren freigegeben werden soll, darf „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ nicht beeinträchtigen (Paragraph 14 des Jugendschutzgesetzes).Aha: ein Film ist bezeichnenderweise nicht jugendgefährdend, wenn darin Schwule verkehren — sondern wenn ein Film Schwulsein als verkehrt bezeichnet ...
Falsche Rollenbilder und Vorurteile
Gefährdend seien gewaltverherrlichende Filme oder Filme, in denen der „Held antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten“ zeige. Mit anderen Worten: Gewalt wird nicht als solche schon schädigend für Zwölfjährige angenommen, sondern nur, wenn sie verherrlicht wird. Sexualität werde besonders unter dem Gesichtspunkt beurteilt, ob zum Beispiel falsche Rollenbilder oder Vorurteile gegen Homosexualität geschürt würden, heißt es dazu in einem Interview von Folker Hönge mit dem Branchendienst „casting-network“.
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