In den vorherigen Teilen dieser Artieklserie (
Teil I und
Teil II) wurde das Thema »Freiheit und Gerechtigkeit« unter einem — für gewöhnlich vernachlässigten — Aspekt betrachtet: dem ökonomischen. Für waschechte Philosophen ist es offenbar zu minder, sich darüber Gedanken zu machen, was eine Freiheit wert ist, wenn ich sie nur durch ein Taschengeld, das mir der Staat läßt, finanzieren kann. Und wenn faktisch alle Mittel, durch die ich sie verwirklichen kann, längst in festem Staatsbesitz (bzw. dem seiner Günstlinge und Vorfeldorganisationen) sind.
Es ist genau dieser Aspekt von Freiheit, der in Wahrheit erst Gerechtigkeit, nämlich nicht als »justitia commutativa« (miß)verstanden, ermöglicht. Denn diese setzt ja einen »commutator« voraus — und daß der wohl nur »der Staat« sein kann, jenes »kältetste aller kalten Ungeheuer«, um Nietzsche zu bemühen, versteht sich fast von selbst ...
Zurück zu unseren Überlegungen: was steuern Steuern? Faktisch das ganze Leben, und damit alle Freiheit — wenn man dabei banale »Freiheiten«, z.B. ob man ein rotes oder ein blaues Auto vorgegebener Normaussattung »frei« wählen darf, einmal beiseiteläßt. Wenn der Staatsanteil an dem, was wir durch unsere Arbeit oder vom Ertrag unserer von Vorfahren erworbenen und gesparten (sic!) ererbten Werte einnehmen, mittlerweile die Zweidrittelmarke klar übersteigt, dann ist man nicht mehr »frei« in der Planung seiner Ausgaben, sondern muß sein Leben wohl oder übel unter dem Aspekt möglichster Steuerminimierung fristen. Nicht der am geeignetsten erscheinende Handwerker wird beauftragt, sondern der, der mit Augenzwinkern verrät, daß es ohne Rechnung auch deutlich billiger geht.
Nicht die Beschäftigung, die vielleicht den meisten Gewinn, sondern jene, die gegebenenfalls auch Schwarzeinnahmen verspricht, ist verlockend. Betriebsmittel (z.B. Autos) werden weniger nach aktuellem Bedarf und persönlicher Vorliebe, sondern nach steuerlichen Aspekten ihrer Absetzbarkeit und/oder Förderung angeschafft. All dies bewirkt nicht nur eine planwirtschaftliche Verschmutzung und Effizienzminderung unseres Wirtschaftssystems, sondern ganz definitiv auch einen erheblichen Verlust an Freiheit.
Nicht zuletzt führt das gängige System progressiver Besteuerung, das neben dem üblichen, mit Sprüchen »sozialer Gerechtigkeit« camouflierten Appell an den schöden Neidreflex, durch die abenteuerliche Theorie eines angeblich »abnehmenden Grenznutzens« höherer Einkommen begründet wird (warum also dem pöhsen Millionär nicht 90% wegsteuern — eine besonders begabte Vertreterin dieser Theorie aus den Reihen der SED findet sogar, daß über 40.000 Euro im Monat ratzfatz überhaupt alles weggenommen gehört), zu einer gezielten Demotivierung der verbliebenen Leistungsträger. Gezielt sicher deshalb, weil eben nur so die »Gleichheit« zwischen arbeitsscheuen und/oder unfähigen »Nichtsnutzen« mit engagiert arbeitenden Leistungsbereiten und -fähigen hergestellt werden kann: wenn alle möglichst wenig haben, herrscht Gleichheit — freilich auf völlig unnotwendig niedrigem Niveau!
Eine wahrheitsgemäße Analyse der Verhältnisse würde eigentlich ganz im Gegenteil zu einem — für die sozialistisch verdorbene Vorstellungswelt unserer Zeitgenossen geradezu undenkbaren — Ergebnis führen: zu einer »gedeckelten«, mindestens jedoch ab einem bestimmten (hohen) Einkommen deutlich
degressiven Steuersatz. Das ist eigentlich völlig verständlich, wenn man Staatsleistungen als eine Art von »Zwangsversicherung« — also etwa analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung — betrachtet.
Wer sich für — außerordentlich seltene — Fälle einer Haftpflicht »höher« versichern möchte, zahlt deutlich
unterproportional mehr als es der Höhe der Versicherungssumme enspricht. Ebenso ist auch ein Einkommens-Multimillionär (z.B. ein Großunternehmer), der über seine Steuerleistung beispielsweise die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Infrastruktur etc. finanziert, gar nicht in der Lage, die solcherart finanzierten staatlichen »Wohltaten« auch nur annähernd proportional mehr zu nutzen, als es ein schlichter »einfacher« Einkommens-Millionär (etwa ein gutverdienender Unternehmer des oberen Mittelstandes, oder ein erfolgreicher Freiberufler) kann. Der Multimillionär unterliegt also tatsächlich einem Prinzip des abnehmenden Grenznutzens — aber genau im entgegengesetzten Sinn! Er zahlt zwangsweise für Dinge mehr, als er sie jemals im proportional höherem Ausmaß auch nutzen könnte. Die Versicherungen (denen man edle Menschenfreundlichkeit eher nicht nachsagen kann, wohl aber — durch den Wettbewerbsdruck — die Fähigkeit zu ökonomisch sinnvoller Kalkulation) reagieren darauf eben mit einer deutlich unterproportionalen Tarifstaffelung. ein Monopolist wie der Staat kommt natürlich gar nicht auf diese Idee ...
Dieser in sozialistisch deformierter »Denke«, wie sie heute längst alleinherrschend geworden ist, als überaus anstößig empfundene Aspekt ist zugleich auch einer, der für eine steuerlastbasierte Stimmgewichtung (also ein »Zensuswahlrecht«) eine wichtige Vorbedingung darstellt: natürlich haben jene besorgten Stimmen irgendwie recht, die eine Majorisierung der vielen »Otto Normalverbraucher« durch ein paar »Superreiche« befürchten. Was aber nur eintreten könnte, wenn durch eine progressive oder auch proportionale Besteuerung einige »Superreiche« das Stimmgewicht hunderttausender Normalverdiener überstimmen könnten. Wer hingegen durch eine Deckelung bzw. eine degressive Besteuerung von Höchsteinkommen die absolute Steuerlast jener wenigen Spitzenverdiener begrenzt, begrenzt auch auf völlig natürliche und gerechte (sic!) Weise ihr Stimmgewicht bei Wahlen.
Ein Wort noch zur Frage der direkten und indirekten Steuern. Wer hinter die Kulissen blickt, wird wenig Unterschied entdecken können — außer daß indirekte Steuern aus Praktikabilitätsgründen fast niemals progressiv, sondern immer proportional gestaltet sind, und damit wenigstens ein wenig die unverschämte Progressionswirkung unseres herrschanden Steuersystems mildern. Sonst läßt sich wenig zu ihren Gunsten sagen, außer daß ihre Erhebung verwaltungsökonomischer ist als die von direkten Steuern. Es ist halt leichter, eine Supermarktkette zentral zu prüfen und die Abfuhr der Umsatzsteuer zu kontrollieren, als Millionen Steuerpflichtiger auf ihre »Steuerehrlichkeit«.
Faktisch jedoch rechnet jeder — ob Unternehmer oder nicht — nach dem »Prinzip netto«. Entscheidend ist, was letztlich zu meiner Verfügung übrigbleibt. Was immer auf meinem Gehaltsausweis als »Brutto« oder in meiner Bilanz als »Gewinn« ausgewiesen sein mag. Die oft so wortreich aufrechterhaltene Unterscheidung von indirekter und direkter Besteuerung ist also letztlich eine Spiegelfechterei, die hauptsächlich dazu dient, die Bevölkerung über die tatsächliche Höhe der Steuerlast in die Irre zu führen.
Zusammengefaßt läßt sich also sagen, daß ein Staat, der sich auf seine essenziellen Aufgaben beschränkt, aufgrund seiner geringeren ausgaben auch deutlich geringeren Steueraufkommens bedarf. Dieses ist zunächst nach dem »Nutznießerprinzip« möglichst weitgehend durch Gebühren für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu gestalten. Hinsichtlich des Restes ist sodann nach zwei Prinzipien zu bemessen, die beide ihre — wenngleich unterschiedliche — Begründung in fundamentalen Forderungen der Gerechtigkeit haben:
1.) niemand soll zu Steuern mit jenen Teilen seines Einkommens herangezogen werden, die er zur Aufrechterhaltung seines
notwendigen Lebensunterhaltes benötigt, denn ein Beitrag zum Gemeinwohl kann nur von dem Einkommen(steil) gefordert werden, das man über die schiere Aufrechterhaltung der Existenz erzielt — heißt konkret: das Existenzminimum muß jedenfalls steuerfrei bleiben.
2.) niemand darf andererseits zu Steuern in theoretisch unbeschränkter Höhe herangezogen werden, da dies dem Prinzip des evidentermaßen abnehmenden Grenznutzens an den undifferenzierbaren Staatsausgaben widerspricht. Das heißt konkret: es gibt eine Deckelung in Form einer (bzw. eine asymptotische Annäherung an eine) Maximalsteuer, die niemand überschreiten kann.
Im nächsten Teil werde ich mich mit konkreten Fragen eines Zensuswahlrechts beschäftigen. Bleiben Sie dran!