Mittwoch, 23. März 2016

Das Kapitalabfluß-Meldegesetz

(Passend zum Tag der dreißig Silberlinge)

Gastkommentar
von F.W.

Ein Thema, mit dem ich mich in den letzten Tagen beschäftigt habe und das mir in der Öffentlichkeit bzw. im Internet kaum erwähnt zu sein scheint: Das Kapitalabfluß-Meldegesetz und alles Drumherum (Kontenregister usw.).

Dieses KA-MG wurde im August 2015 kundgemacht und bestimmte lediglich, daß Kapitalabflüsse über 50k von der Bank zu melden sind, egal ob in einer Transaktion oder in mehreren. Was als "verbundene" Transaktion zu sehen ist, blieb unklar. Im Dezember 2015 gab es dann einen Erlaß des BMF zur Durchführung, der insbesondere erläutern sollte, was "verbundene" von "zufälligen" Trans-aktionen unterscheidet. Leider läßt auch dieser Erlaß einiges unklar. Ein Rechtsanwalt erklärte mir mal in einem anderen Zusammenhang, es sei eben die österreichische Rechtskultur, unklare Gesetze zu machen, deren Interpretation dann anhand von Einzelfällen ausjudiziert wird.

Eine Anfrage an mehrere Banken, wie sich denn nun ein Bankkunde verhalten soll, damit nicht eine Meldung ausgelöst wird, lieferte wenig Aufhellung. Einige Banken verwiesen auf den Erlaß des BMF, manche schienen davon gar nichts zu wissen, alle Banken wollten oder konnten keine genaue Auskunft geben.

Eine Besonderheit des KA-MG ist ein Artikel, der die Banken frei von aller Haftpflicht stellt, falls es durch Fahrlässigkeit zu einer falschen Meldung kommt. D. h. die Banken können melden, soviel sie wollen - sie sind auf der sicheren Seite, ihnen kann nichts passieren. Ihnen kann nur dann etwas passieren, wenn sie eine Meldung unterlassen.

Als freiheitsliebender Mensch ist man über einen solchen Überwachungsstaat mit den Banken als willige Verräter natürlich entsetzt. Es genügt offenbar, auch wenn der Erlaß des BMF mehr gestattet, übers Jahr durch laufende kleinere Transaktionen eine Meldung auszulösen, wenn die Summe 50k überschreitet - die Bank zählt einfach alles zusammen und sagt, das ist "offenkundig verbunden". Nachfragen in dieser Richtung blieben von Banken unbeantwortet, keine wollte dazu Stellung nehmen. Für den privaten Bankkunden, der eine Meldung möglichst ausschließen will, bedeutet das, mit der Summe der Transaktionen bei einer Bank übers Jahr unter 50k zu bleiben. Für einen Mindestsicherungsempfänger mögen 50k ein jenseitiger Betrag sein, für einen mittelschichtigen Menschen mit Ersparnissen ist das keine so große Summe. Beispielsweise 9mal 6k auf ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einzahlen und wieder abheben im Laufe eines Jahres - und die 50k Kapitalabfluß sind überschritten.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich war auch entsetzt, als ich vor kurzem dieses von den Medien totgeschwiegene Gesetz samt seinen Erlässen und VO-Entwürfen gesehen habe.

Dieses Totschweigen alleine macht mir schon Angst.

Prüfe gerade, Konten bei mehreren Banken zu verteilen, bzw die Konten als solche eines Unternehmens zu deklarieren, da diese von diesem Stasi-Gesetz ausgenommen sind.