Samstag, 3. Oktober 2015

Ein Sittenbild aus dem Land der Berufsantifanten

... liefert uns die deutsche »Justiz« mit dem Berufungs-Urteil gegen Michael Mannheimer durch das OLG Stuttgart:
„Antifa, Linkspartei-Sympathisanten und Grüne haben in der Vergangenheit mehr als genug bewiesen, dass sie von demokratischer Meinungsbildung nichts, von linker Meinungs- und Gesinnungsdiktatur im Sinne Lenins und Stalins, jedoch alles halten. Wer sich gedanklich rechts der von ihnen gezogenen Demarkationslinie bewegt, wird als “Rechter” oder “Nazi” ausgemacht“.
Das schrieb Michael Mannheimer am 6.11.2013. Nun ist er selbst zum Opfer linker Gesinnungsdiktatur geworden, die unser Land in allen Bereichen überzogen hat. Und die deutsche Justiz hat einmal mehr eine „Affaire Dreyfus“ produziert. 
Dieses Urteil ist eine Schande — von der zu hoffen steht, daß der BGH sie tilgen wird! Wobei die Hoffnung darauf nicht überspannt werden sollte — der Corps(un)geist in der deutschen Justiz ist immer noch höchst intakt ...

Ein Urteil, mit dem ein Gericht einer Zeitung den Freibrief erteilt, jemanden als »Neonazi« zu diffamieren, ohne daß für diese Behauptung ein Beweis erfordert würde, ist ein Fehlurteil, wenn auch der Vorsitzende Richter Matthias Haag sich in dem politischen Wind geschmeidig anpassender Rabulistik bemüht, diesen erbärmlichen Eindruck zu verwischen.

Es erhebt sich die Frage, wenn es denn rechtens ist, einen Publizisten, der erkennbar kein Neonazi ist, als Neonazi bezeichnen zu dürfen, warum es dann nicht ebenso rechtens sein sollte, einen Richter und einen Gerichtshof, der in vorauseilendem Gehorsam gegenüber seiner Parteivorsitzenden (im Falle des Richters, der auch ein CDU-Funktionär ist) bzw. (im Falle des Gerichtshofes insgesamt) in Unterwürfigkeit gegenüber der gerade herrschenden Regierungspolitik ein politisches Fehlurteil fällt, als Neo-Freisler oder als Neuauflage des Volksgerichtshofs zu bezeichnen.
Der Vorsitzende Richter blieb jegliche Begründung schuldig, warum die wider besseres Wissen aufgestellte Behauptung, Mannheimer sei ein „bekannter Neonazi“, keine Beleidigung darstelle. Er bezog sich in seinen mündlichen Ausführungen schwammig auf die Teilnahme Mannheimers an der Pegida-Demonstration in Karlsruhe und der von der Stuttgarter Zeitung kolportierten und nicht weiter belegten Behauptung, dort seien Neonazis anwesend gewesen.

Der Vorsitzende Richter Matthias Haag, zugleich auch Sprecher der CDU-Fraktion Bad Waldsee, orientierte sich bei seinen Ausführungen ganz offensichtlich an der CDU-Bundesvorsitzenden und Noch-Kanzlerin Angela Merkel, die in ihrer Weihnachtsansprache das deutsche Volk dazu aufrief, den Pegida-Bewegungen nicht zu folgen. Die Verkennung des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit mag für eine ehemalige Stasi-Mitarbeiterin üblich sein. Gilt das aber auch für den Vorsitzenden Richter eines OLG?
... fragt Peter Helmes am Schluß seines Artikels. Wie pflegen derlei Fragen auf dem LePenseur-Blog beantwortet zu werden, wenn sie denn überhaupt noch gestellt werden? Richtig — so:

»Die Frage zu stellen, heißt, sie zu beantworten ...«

Rechtzeitig vor dem 25-Jahr-Jubiläum der deutschen Wiedervereinigung hat die deutsche Systemjustiz dafür gesorgt, daß diese Republik zur Kenntlichkeit entstellt wurde: als eine sich längst von den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit verabschiedet habende Demokratie-Simulation politischer Klüngel in und hinter den Systemparteien. Wo findet sich ein Zola, der unseren Machtcliquen und ihren subaltern buckelnden Handlangern in den Verwaltungs- und Gerichtsapparaten ein flammendes

J'Accuse!

entgegendonnert ...?

Wie wird doch so nett gesungen? »Einigkeit und Recht und Freiheit«: Einigkeit unter unseren Machthabern besteht höchstens darin, Recht und Freiheit zu mißachten. Also, offen gesagt: da war sogar die DDR-Hymne noch weniger heuchlerisch und verlogen ...


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